”politisch gewollte sprachliche Unsauberkeiten
Es macht schon sehr nachdenklich, wie unkritisch politische Phrasen in den Sprachgebrauch von den oftmals postulierten mündigen Staatsbürgern übernommen werden – könnte auch sagen, nachgeplappert werden. Das zeigen auch manche Beiträge hier im Forum zu diesem Thema. Es geht nicht um Enteignung, sondern um Vergesellschaftung, zwei völlig unterschiedliche Dinge, nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich und inhaltlich.
Hauptunterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung liegen in ihren rechtlichen Grundlagen, ihren Zielen und dem Umfang des Zugriffs.
Enteignung, geregelt in Art. 14 Abs. 3 GG, dient dazu, konkrete einzelne Vorhaben für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Solche sind z. B. der Bau einer Autobahn, einer Schule oder eines Bahngleises. Entschädigung ist gesetzlich geregelt und geschieht in der Regel zum Verkehrswert. Solche Maßnahmen kommen regelmäßig vor.
Vergesellschaftung, geregelt in einem gesonderten Artikel in Art. 15 GG macht schon deutlich, dass es sich um andere rechtliche Grundlagen hinsichtlich Ziele, Gegenstand und Entschädigung handelt. Vergesellschaftung zielt darauf ab, ganze Wirtschaftszweige wie z. B. große private Wohnungsunternehmen wie z. B. jetzt in Berlin ab einer bestimmten Größe in Gemeineigentum oder Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen, um sie dem Marktdruck (Wohnungsnot, bezahlbaren Wohnraum) oder der reinen Gewinnerzielungsabsicht (Zweckentfremdungsverbot) zu entziehen. Die Entschädigung kann Verkehrswert oder auch darunter sein – politisch und juristisch sehr umstritten, was auch die Diskussionen in Berlin zeigen. Wie schon früher gesagt, ist das Thema Vergesellschaftung nach dem 2. Weltkrieg bisher nie angewendet worden.
Es ist deshalb begrifflich sauber zu trennen, denn wie gezeigt bestehen zwischen Enteignung und Vergesellschaftung große Unterschiede und haben unterschiedliche Zielsetzungen, die eben auch in ihrer Ausgestaltung und praktischen Umsetzung sich völlig anders präsentieren. Und politische Unsauberkeiten in der Debatte sind offensichtlich von bestimmten politischen Partien gezielt gewollt, aber für sachliche Diskussion wenig geeignet, was konstruktive Lösung sichtlich erschwert.
Es ist nicht immer ratsam, politischen Schlagworten uneingeschränkt Glauben zu schenken.
Hauptunterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung liegen in ihren rechtlichen Grundlagen, ihren Zielen und dem Umfang des Zugriffs.
Enteignung, geregelt in Art. 14 Abs. 3 GG, dient dazu, konkrete einzelne Vorhaben für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Solche sind z. B. der Bau einer Autobahn, einer Schule oder eines Bahngleises. Entschädigung ist gesetzlich geregelt und geschieht in der Regel zum Verkehrswert. Solche Maßnahmen kommen regelmäßig vor.
Vergesellschaftung, geregelt in einem gesonderten Artikel in Art. 15 GG macht schon deutlich, dass es sich um andere rechtliche Grundlagen hinsichtlich Ziele, Gegenstand und Entschädigung handelt. Vergesellschaftung zielt darauf ab, ganze Wirtschaftszweige wie z. B. große private Wohnungsunternehmen wie z. B. jetzt in Berlin ab einer bestimmten Größe in Gemeineigentum oder Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen, um sie dem Marktdruck (Wohnungsnot, bezahlbaren Wohnraum) oder der reinen Gewinnerzielungsabsicht (Zweckentfremdungsverbot) zu entziehen. Die Entschädigung kann Verkehrswert oder auch darunter sein – politisch und juristisch sehr umstritten, was auch die Diskussionen in Berlin zeigen. Wie schon früher gesagt, ist das Thema Vergesellschaftung nach dem 2. Weltkrieg bisher nie angewendet worden.
Es ist deshalb begrifflich sauber zu trennen, denn wie gezeigt bestehen zwischen Enteignung und Vergesellschaftung große Unterschiede und haben unterschiedliche Zielsetzungen, die eben auch in ihrer Ausgestaltung und praktischen Umsetzung sich völlig anders präsentieren. Und politische Unsauberkeiten in der Debatte sind offensichtlich von bestimmten politischen Partien gezielt gewollt, aber für sachliche Diskussion wenig geeignet, was konstruktive Lösung sichtlich erschwert.
Es ist nicht immer ratsam, politischen Schlagworten uneingeschränkt Glauben zu schenken.
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zertifix, 19.10.26 15:31
Glaube das der Spuk heute beendet sein könnte wenn die SPD sieht das sie mehr Stimmen verliert, als gewinnt. Scheinbar ist denen der Imageschaden als Investitionsstandort völlig egal. Aber wenn die merken das die bundesweit kräftig Wähler verlieren dann könnte das heilen.
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