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Passende Knock-Outs auf BioNTech SE ADR

Strategie Hebel
Steigender BioNTech SE ADR-Kurs 4,97 10,04 15,00
Fallender BioNTech SE ADR-Kurs 4,98 9,66 15,59
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VC1PBL1 , DE000VD970W9 , DE000VM4B4S4 , DE000BD6Q8U3 , DE000BD9U4S7 , DE000BD91LM8 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Vonovia SE 16,565 € -0,12% Perf. seit Threadbeginn:   -40,21%
 
Betongold2024:

Glaube

 
19.10.26 15:58
”politisch gewollte sprachliche Unsauberkeiten
Es macht schon sehr nachdenklich, wie unkritisch politische Phrasen in den Sprachgebrauch von den  oftmals postulierten mündigen Staatsbürgern übernommen werden – könnte auch sagen, nachgeplappert werden. Das zeigen auch manche Beiträge hier im Forum zu diesem Thema. Es geht nicht um Enteignung, sondern um Vergesellschaftung, zwei völlig unterschiedliche Dinge, nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich und inhaltlich.

Hauptunterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung liegen in ihren rechtlichen Grundlagen, ihren Zielen und dem Umfang des Zugriffs.

Enteignung, geregelt in Art. 14 Abs. 3 GG, dient dazu, konkrete einzelne Vorhaben für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Solche sind z. B. der Bau einer Autobahn, einer Schule oder eines Bahngleises. Entschädigung ist gesetzlich geregelt und geschieht in der Regel zum Verkehrswert. Solche Maßnahmen kommen regelmäßig vor.

Vergesellschaftung, geregelt in einem gesonderten Artikel in Art. 15 GG macht schon deutlich, dass es sich um andere rechtliche Grundlagen hinsichtlich Ziele, Gegenstand und Entschädigung handelt. Vergesellschaftung zielt darauf ab, ganze Wirtschaftszweige wie z. B. große private Wohnungsunternehmen wie z. B. jetzt in Berlin ab einer bestimmten Größe in Gemeineigentum oder Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen, um sie dem Marktdruck (Wohnungsnot, bezahlbaren Wohnraum) oder der reinen Gewinnerzielungsabsicht (Zweckentfremdungsverbot) zu entziehen. Die Entschädigung kann Verkehrswert oder auch darunter sein – politisch und juristisch sehr umstritten, was auch die Diskussionen in Berlin zeigen. Wie schon früher gesagt, ist das Thema Vergesellschaftung nach dem 2. Weltkrieg bisher nie angewendet worden.

Es ist deshalb begrifflich sauber zu trennen, denn wie gezeigt bestehen zwischen Enteignung und Vergesellschaftung große Unterschiede und haben unterschiedliche Zielsetzungen, die eben auch in ihrer Ausgestaltung und praktischen Umsetzung sich völlig anders präsentieren. Und politische Unsauberkeiten in der Debatte sind offensichtlich von bestimmten politischen Partien gezielt gewollt, aber für sachliche Diskussion wenig geeignet, was konstruktive Lösung sichtlich erschwert.

Es ist nicht immer ratsam, politischen Schlagworten uneingeschränkt Glauben zu schenken.



zertifix, 19.10.26 15:31
Glaube das der Spuk heute beendet sein könnte wenn die SPD sieht das sie mehr Stimmen verliert, als gewinnt. Scheinbar ist denen der Imageschaden als Investitionsstandort völlig egal.  Aber wenn die merken das die bundesweit kräftig Wähler verlieren dann könnte das heilen.
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Shoppingmann:

@Zertifix

3
19.10.26 16:09
bezüglich Entschädigung sehe ich anders als Du, dass anders entschädigt werden soll.

Art. 15 GG verweist explizit auf die Anwendung der Entschädigungsregeln nach Art. 14 GG!

Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht und er hätte Art. 15 GG mit anderen Enschädigungsregeln
als im Artikel 14 GG versehen wollen, dann hätte er dies in den Art. 15 GG schreiben können,
hat er aber nicht, sondern auf Art. 14 verwiesen, denn dort hatte er dies bereits geregelt.

Ich lasse mir von Dir aber gerne Argumente geben, die eine andere Sichtweise erklären würden!
Antworten
Bogumil:

E oder V

2
19.10.26 16:22
"bestehen zwischen Enteignung und Vergesellschaftung große Unterschiede"

Die Folgen für den Eigentümer sind aber dieselben: er verliert sein Eigentum.

Auf welchem § das beruht, ist insofern unerheblich.
Antworten
Tyko:

Es geht lt. NTV um

 
19.10.26 17:20
160000 Wohnungen...ein Großteil ist Bestand von Vonovia
16 Mrd Euro wurden als Entschädigung genannt.
Das hieße ca.100k / Wohnung
Wenn ich die alten Meldungen lese hat Vonovia schon wesentlich billiger Wohnung verkauft..
Man müsste nur wissen was die Wohnblöcke damals gekostet haben...
Gewinn ist die Summe aus positiven Investitionen abzüglich negativer Investitionen
Antworten
Tyko:

Ohne Gewähr

 
19.10.26 17:30
Vonovia braucht 23,5MrdEuro wenn 128000 Wohnungen wegfallen und 10000 Wohnungen verbleiben in Berlin.
Sehe da sehr langwierige Gerichtsverfahren sofern Vonovia nicht 7,5mrd abschreiben will.


Gewinn ist die Summe aus positiven Investitionen abzüglich negativer Investitionen
Antworten
HaraldW.:

schöne Schlussauktion

 
19.10.26 17:38
17:35:22 16,57 1669080

aber natürlich viel zu niedrig.
Antworten
marmorkuche.:

Ja, aber

 
19.10.26 17:49
”schöne Schlussauktion
17:35:22 16,57 1669080

aber natürlich viel zu niedrig.
HaraldW., 19.10.26 17:38
was halt besonders auffällig ist:
Trotz der Panik hier im Forum und der Sau die gerade durch alle Medien getrieben wird.. Trotz all dem, nichtmal in der Nähe der Tiefs vor paar Tagen gelandet...
Statt dessen zählt die andere Seite des Zinsspiels heute mal wieder zu den grössten Verlierern? Die Banken. Auch auf europ Ebene der Euro SToxx Bankindex... Hm, wie gesagt nur Auffälligkeiten die ich gerade sehe.
Genug bei eurer Enteignungsdiskussion unterbrochen aber nun.
Hier habt ihr noch etwas Brennmaterial, da könnt das Feuer noch am Leben halten mit:
www.msn.com/de-de/finanzen/wirtschaft/...d2bed04d2f3&ei=7
Antworten
HaraldW.:

Kleiner Gedankenanstoß

2
19.10.26 17:55
Was da noch alles ungeklärt ist.

Mal ein Beispiel, Vonovia hat das die letzten Jahre öfters gemacht, von einem kleinen Objekt mit 10 Wohneinheiten z.B. 6 Wohneinheiten an Kapitalanleger verkauft und 4 Wohneinheiten behalten.

Natürlich die Hausverwaltung von allen 10 Wohneinheiten übernommen.

Nun enteignet oder „vergesellschaftet“ die Stadt Berlin die 4 Wohneinheiten von Vonovia, aber nicht die 6 Wohneinheiten der Kapitalanleger.

In einer Eigentümerversammlung für diese Wohneinheiten hätte somit die Stadt Berlin keine Mehrheit und könnte nicht mal eine Dachsanierung beschließen.

Abgesehen davon, dass ich mir auch ziemlich sicher bin, es wird nie so kommen wie es nun im Sondierungspapier steht, macht man sich auch mal darüber Gedanken, was wäre wenn.

Antworten
zertifix:

Vonovia stabil - Risiko Entschädigung

 
19.10.26 18:15
Es stimmt und Du hast Recht - # Shoppingmann.
Art. 15 GG verweist bezüglich der Entschädigung in Satz 2 direkt auf die Entschädigungsregeln der klassischen Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 GG. Dennoch gibt es in den Kernprinzipien feine Unterschiede

Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) regelt die Vergesellschaftung (Sozialisierung) und verweist bezüglich der Entschädigung in Satz 2 direkt auf die Entschädigungsregeln der klassischen Enteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 GG).

Kernprinzipien hinsichtlich Verfahren und Ausmaß der Entschädigung
Es gilt das Prinzip des Interessenausgleichs (Art. 14 Abs. 3 Satz3 GG). Die Entschädigung ist nicht starr festgelegt, sondern ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
So gilt nach dem GG bei Enteignung und Vergesellschaftung nicht zwingend der Ersatz des vollen Markt- oder Verkehrswerts. Diese Wertgröße dient lediglich als Ausgangspunkt und Orientierung für die Berechnung, d. h. es besteht keine Pflicht zum vollen Verkehrswert.

Anders dagegen das Abschlagspotenzial bei Vergesellschaftung nach Art. 15 GG, das darauf abzielt, gesellschaftliche Missstände wie in Berlin zu beheben oder eine gemeinwirtschaftliche Ordnung aufzubauen. Das Gemeinwohlinteresse kann dazu führen, dass die Entschädigung deutlich unter dem Marktwert angesetzt wird. Das ist der wesentliche Unterschied zur Enteignung. Diesbezügliche Diskussionen in Berlin sind ja in vollem Gange. Es darf keinesfalls symbolisch sein oder einer entschädigungslosen Konfiszierung gleichen.

Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen den Begriffen „Allgemeinheit“ und „Gemeinwohl“. Im Alltag werden diese Begriffe zwar oft ähnlich verwendet, haben jedoch inhaltlich einen anderen Kerngehalt. Während die Allgemeinheit die Gesamtheit der Menschen – z. B. eine Gruppe – beschreibt, kennzeichnet das Gemeinwohl den Zustand des gemeinsamen Nutzens – also das Ziel. Vor diesem Hintergrund wird die leidenschaftliche und streitbefangene Diskussion hinsichtlich Höhe und Umfang der Entschädigungsleistungen meiner Meinung nach besser verständlich.

Finanziell wird Vonovia als operativ stabil, aber von massiven externen Risiken und Schuldendruck belastet eingeschätzt. Das operative Kerngeschäft (die Vermietung) läuft dank hoher Auslastung (97,7 %) solide. Dennoch - die stark veränderten Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt und die neuen politischen Risiken nagen am Aktienkurs, der mit rund 16,57 € nahe dem Tief seit 2023 notiert.

Man wird sehen.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel  -- nur die Beute zählt
Antworten
Eidolon:

SPD stimmt für Koalitionsgespräche

4
19.10.26 18:40
Eilmeldung: Fast einstimmig beschlossen - Der Griff nach der Macht, macht gierig.


Vonovia Aktie 33945543
Berlins SPD-Vorstand stimmt mit 26 zu 3 für Rot-Grün-Rot. Nach den Herbstferien beginnen die Koalitionsgespräche – doch die Basis könnte den Kurs noch kippen.
Antworten
Shoppingmann:

Da Art 15 GG

3
19.10.26 18:49
noch nie angewendet wurde, und bei Art. 14 GG das Bundesverfassungsgericht den Marktwert als Entschädigung sieht, plus zum Teil Folgekosten der Enteignung, ist nicht einzusehen, warum dies bei Vergesellschaftung anders sein soll.

Das Gemeinwohlinteresse an der Maßnahme kann nicht sehr groß sein, da die Allgemeinheit nicht eine einzige Wohnung zusätzlich bekommt!

Und angenommen, Vonovia müsste die Wohnungen für 16 Mrd. abgeben und damit rd. 8 Mrd. abschreiben, würden dem Fiskus rd. 4 Mrd. entgehen. Der Staat müsste sozusagen einen Teil Vonovia zurück geben. Das wird er nicht wollen.
Antworten
Betongold2024:

Artikel 15 Grund und Historie

3
19.10.26 18:54
”Da Art 15 GG
noch nie angewendet wurde, und bei Art. 14 GG das Bundesverfassungsgericht den Marktwert als Entschädigung sieht, plus zum Teil Folgekosten der Enteignung, ist nicht einzusehen, warum dies bei Vergesellschaftung anders sein soll.

Das Gemeinwohlinteresse an der Maßnahme kann nicht sehr groß sein, da die Allgemeinheit nicht eine einzige Wohnung zusätzlich bekommt!

Und angenommen, Vonovia müsste die Wohnungen für 16 Mrd. abgeben und damit rd. 8 Mrd. abschreiben, würden dem Fiskus rd. 4 Mrd. entgehen. Der Staat müsste sozusagen einen Teil Vonovia zurück geben. Das wird er nicht wollen.
Shoppingmann, 19.10.26 18:49
Der Punkt der bisher kaum in den Medien beleuchtet wurde, ist der Reputationsschaden Deutschlands.
Dieser Verlag hier scheint uns zu verstehen:


Ich erlaube mir ein Zitat: "Die Väter und Mütter des Grundgesetzes konnten sich kurz nach dem Krieg nicht sicher sein, wie sich West-Deutschland wirtschaftlich entwickeln würde. So nahm der Parlamentarische Rat 1948/49 den Artikel 15 als Kompromiss mit auf nach dem Motto: Scheitert der Kapitalismus, dann haben wir noch eine Alternative in der Hinterhand. Aber die soziale Marktwirtschaft Ludwig Erhards erwies sich als erfolgreich, und so kam der Artikel 15 nie zur Anwendung. Bis heute. In der linken Community ist nun auch die Sozialisierung anderer Unternehmen und Branchen im Gespräch. Etwa Volkswagen.

Vergesellschaftung: „Durchsetzen der vollen Demokratie“
Die sozialistische Gemeinschaft diskutierte zuletzt, den Springer-Konzern (Bild, Welt) und andere Medienkonzerne zu vergesellschaften. Unter der Parole „Enteignen: Nehmen, was uns zusteht!“ nahmen deutsche Sozialisten auch schon die weit entfernten „BigTech“-Konzerne Meta und Google aus den USA ins Visier."

www.berliner-zeitung.de/article/...ung-rueckt-naeher-10508469
Antworten
Börsennewco.:

Einkaufsmann, das waere gut

 
19.10.26 19:21
aber Du kannst denen nicht vorschreiben wie sie das Gesetz machen sollen.
Wird sowieso nix werden mit dem Gesetz, ich denke die SPD dürfen da wegen
den Linken nicht zustimmen.
Antworten
Börsennewco.:

Betongold...mmhh

 
19.10.26 19:24
der SPD juckt das doch null, die wollen unbedingt

mitregieren und bekommen dann die nötigen Posten.
Antworten
Shoppingmann:

Die SPD

 
19.10.26 19:25
im Bund ist doch völlig anderer Meinung, die Berliner SPD kocht doch gerade ihr eigenes Süppchen.
Antworten
Börsennewco.:

Einkaufsmann

 
19.10.26 19:31
SPD ist auch für Enteignung, sonnst können die nicht mitregieren.
Antworten
Börsennewco.:

Es gibt immer ein erstes mal

 
19.10.26 19:40
Vonovia wir teil-Verstaatlicht.
Damit die Mieter günstiger wohnen.
Bzw die Bedürftigen.
Antworten
Shoppingmann:

Zum Verständnis

 
19.10.26 19:45
Die SPD in Berlin kann mit den Grünen und den Linken ein Gesetz verabschieden.

Aber:
Wenn die CDU und die SPD im Bund ein Gesetz dazu verabschiedet, dann gilt dieses, weil der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vorgeht, das bedeutet, wo der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, sind die Länder außen vor!
Antworten
Hustensaftsc.:

Shoopingman

 
19.10.26 19:52
Die SPD wird im Bund nichts machen ...bald will die Frau gegen blau durchstarten und die Penner in der CDU werden weiter vorgeführt ...
Antworten
phazz:

Vonovia "Wir sind überzeugt"

 
19.10.26 20:09
Vonovia: Berliner Vergesellschaftungspläne halten vor Gericht nicht stand.
Linke, Grüne und SPD planen ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin. Einer der betroffenen Konzerne, Vonovia, äußert sich deutlich zu dem Vorhaben. Bis es dazu aber überhaupt erst kommt, müssen noch einige rechtliche Hürden überwunden werden.

www.n-tv.de/wirtschaft/...Gericht-nicht-stand-id31435025.html
Antworten
RobertControll.:

J.P.Morgan hat gerade...

4
19.10.26 20:16
... deren Analyse bei 26 bestätigt overweight... explizit wurde die Regierungsmöglichkeit der Linken impliziert!! (kleines Wortspiel)
Gehe jetzt etwas relaxter in den Urlaub... egal wie man den Diebstahl von Eigentum auch immer nennen mag.

Es ist umso erstaunlicher, dass Vonovia mitnichten Eigentum von Milliardären ist... sondern zB von uns Aktionären und allen Leuten, die Lebensversicherungen etc. besitzen... es bleibt spannend ... auch für den wahrscheinlich letzten Auftritt der SPD in der Götterdämmerung der Politik.... bis später dann!!
Antworten
Silkarha144:

klar

 
19.10.26 20:33
kann man das Diebstahl nennen - genau das wäre es ..
Das Thema lenkt aber gut vom Thema Kojjak ab ;-)
Antworten
Silkarha144:

Von

 
19.10.26 20:36
der Brandmauer wird nicht mehr viel stehen bleiben...
Antworten
marmorkuche.:

Nein,

 
19.10.26 20:51
”Von
der Brandmauer wird nicht mehr viel stehen bleiben...
Silkarha144, 19.10.26 20:36
das wird sie nicht und in den meisten anderen Bundesländern auch nicht - wie auch? Die Republik drifted immer mehr ins extreme. Entweder Links oder Rechts ist die einzige logische Möglichkeit doch inzwischen. Die Mitte stolpert spätestens seit 2022 mit vollem Bewusstsein und anscheinend gewollt in ihren Untergang. Ich kann keinem mehr wirklich einen Vorwurf machen der so wählt angesichts dessen was Berlin in einer "Mitteregierung" seit vielen Jahren so fabriziert oder kann das von euch noch einer?
Antworten
Börsennewco.:

CEO und JP Morgan

 
19.10.26 20:57
wollen halt beruhigen, aber gegen eine Verstaatlichung
werden die nichts machen können.
Bis da endlich eine Entscheidung kommt, ewiges hin und her,
kann die Aktie  weit mehr als einstellig sein.

Nun gut , die kann auch im Dax mit nur 1 Euro sein...

ob da noch Dax-Berechtigung ist ?
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