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Neben den juristischen Fragen nach der Rechtmäßigkeit, insbesondere auch einer Entschädigung unterhalb des Marktwerts, stellen sich wichtige ökonomische Fragen, die in dieser Studie adressiert werden. Die Kernergebnisse sind dabei die folgenden:
Der Berliner Wohnungsmarkt ist angespannt, da das Wohnungsangebot langsamer als die Nachfrage wächst. Die Bestandsmieten in Berlin sind aber ähnlich stark wie die Verbraucherpreise gestiegen und entwickeln sich somit deutlich langsamer als die Haushaltseinkommen.
Eine Vergesellschaftung wäre sozialpolitisch nicht treffsicher, da über 40 Prozent der Mieter ein Haushaltseinkommen über dem Median-Einkommen haben. Zudem hilft eine Vergesellschaftung nicht den Haushalten, die eine Wohnung suchen.
Die Initiatoren kalkulieren mit sehr geringen Modernisierungskosten, zudem werden Integrationskosten, die aus dem Zusammenschluss zahlreicher Wohnungsbestände resultieren, nicht berücksichtigt. Angesichts des Ziels stabiler Mieten entstehen daher entweder zusätzliche Risiken für den Berliner Haushalt oder aber die Bewirtschaftung geht zu Lasten der Qualität der Bestände und zu Lasten des Klimaschutzes.
Internationale Beispiele zeigen, dass Vergesellschaftungen/Enteignungen immer zu Kapitalflucht geführt und zu deutlichen Aufschlägen bei den Risikoprämien geführt haben, was die Handlungsfähigkeit des Staates eingeschränkt hat.
Mit Blick auf Berlin ist davon auszugehen, dass sich Investoren zurückziehen, was sich negativ auf die Steuereinnahmen auswirken wird. Der Rückzug von Investoren wird sich nicht nur auf die Immobilienbranche beschränken, sondern auch andere potenziell von Artikel 15 des Grundgesetzes betroffene Branchen erfassen, zum Beispiel das Gesundheitswesen, den Energiesektor und die digitale Infrastruktur. Damit sind auf breiter Front Arbeitsplätze und die infrastrukturelle Weiterentwicklung in Gefahr.
Angesichts der internationalen Eigentümerstruktur der Unternehmen, die vergesellschaftet werden sollen, ist mit erheblichen internationalen Konflikten zu rechnen, die nicht nur Berlin, sondern Deutschland insgesamt betreffen.
Schließlich ist auch damit zu rechnen, dass das Land Berlin und auch Deutschland höhere Risikoprämien an den Kapitalmärkten zahlen müssen. Dies schränkt die finanziellen Möglichkeiten erheblich ein.
Eine Vergesellschaftung von Unternehmen, noch dazu bei einer unterhalb des Marktwerts liegenden Entschädigung, würde einen erheblichen Vertrauensbruch darstellen, auf den internationale wie nationale Investoren reagieren würden. Dies könnte unabsehbare Ketteneffekte auslösen. Von einer Vergesellschaftung wird daher dringend abgeraten, zumal sich die Wohnungsmarktlage durch eine Ausweitung der Bautätigkeit und eine treffsichere Sozialpolitik deutlich besser adressieren ließe.