...ist vermutlich nur eine Panne. Unter dem Aktenzeichen Amtsgericht Köln: 75 IN 386/13 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34894 eingetragenen Vivacon AG, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marco Meyer, Agrippinawerft 30, 50678 Köln und Steffen Schneider, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt geführt. Dazu hat das (sorgfältige) Gericht am 6.3.14 eine Verfügung erlassen. Nachstehend der Wortlaut:
"Der Termin vom 11.03.2014 wird vertagt auf Donnerstag, 10.04.2014, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142. Die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 20.03.2014.
Grund:
fehlende Internetveröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.01.2014
75 IN 386/13
Amtsgericht Köln, 06.03.2014
Daraus kannst Du drei Dinge schließen:
1. Deine Bank hat Dich nicht informiert, als die erste Frist zu laufen schien. Diese Deppen!
2. Die Vivacon AG macht in quasi absolut allen Teilbereichen Fehler und es scheitert sowohl an den großen als auch an den kleinen Dingen.
3. Weder der S-Broker noch die Vivacon kennen die Primärquelle. Der eine verpennt, der andere zitiert aus den Wertpapier-Mitteilungen, die aus folgender Seite abschreiben: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Der Inhalt des an Dich gerichteten Schreibens ist nach meiner Einschätzung belanglos. Vermutlich haben sie die Anleihe-Glüubiger und die Aktionäre verwechselt. Da Du kein Insolvenzgläubiger bist, nimmst Du auch nicht an einer Quotenverteilung teil und kannst auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
Schönes Wochenende - und denk noch mal darüber nach, ob das posten einer alten Firmensitzadresse wirklich "pushen" ist, oder ob das einfach nur ein für den Kurs völlig belangloser Irrtum ist. Im Gegensatz zu den Pannen bei Vivacon.