Ich wollte hier wegen einigen Usern nicht mehr posten, weil es denen vorrangig nicht um inhaltlich belastbare Informationen zu Varta geht.
Aber das, was hier wieder über Analysten und Co verbreitet wird, kann man so nicht für die Nachwelt stehen lassen. Nicht weil es peinlich ist - sondern schlicht weg falsch.
Natürlich haften im Außenverhältnis Banken, Ratingagenturen u. ä. nicht für Informationen, die zu Handlungen oder Nichthandlungen im Zusammenwirken mit Wertpapier- oder Unternehmensgeschäften führen, (erst einmal !) nicht.
Die Haftung ist den AGBs begrenzt oder angeblich ausgeschlossen.
D. h. aber nicht, dass ein Analyst grundsätzlich nicht regressfähig ist oder machen kann, was er will. Ist er angestellt so gelten grundsätzlich erst einmal die Arbeitnehmergesetze, die seine persönliche Haftung aus beruflicher Tätigkeit beschränken.
Seine Haftung leitet sich aber nicht allein aus seinem Vertrag (ggf. freiberuflich, selbständig, Teildisziplinen der TDD, werkvertragsnaher Charakter oder eher Dienstvertrag, Projektmanagement, etc.) ab, sondern fußt auf dem, was man von ihm aufgrund seiner Kenntnisse, Ausbildung und Fähigkeiten erwarten kann.
Hier kommen übrigens über 80% der Schadensfälle der Vermögeschadenshaftpflicht, die übrigens füre diesen Fachbereich eine Pflichtversicherung ist, her.
Also wenn die nicht haften, wieso besteht denn dann eine Pflichtversicherungsrichtlinie für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbereiche wie diesen?
Analyst ist nur die Tätigkeit, sie kann ausgeübt werden von unterschiedlichen Berufen wie Dipl. Kaufleuten, StB, Wirtschaftsprüfern, Dipl. Mathematikern, sogar Ingenieuren, usw.
(Herr Maydorn ist kein Analyst, dafür fehlt ihm die Akkreditierung; er verdingt sich als Journalist, hat aber auch dafür weder eine Ausbildung noch folgt er dem Journalismus immanenten Kodex) .
Die Zulassung und Haftung bspw. eines Wirtschaftsprüfer ist streng geregelt. Analysten sind auch einer Fort- und Weiterbildungsbildungspflicht unterworfen. Das ist ebenfalls tw. streng reglementiert.
In Abhängigkeit des Verstoßes kann die Haftung trotz Begrenzung und den AGBs dennoch durchschlagen und sogar Verjährungsfristen aufhebeln (bspw. Organisationsverschulden oder Verstoß gg. Primitivwissen).
Derjenige, der ernsthaftes Interesse aber kein Jura im Lebenslauf hat, kann sich durch die Kommentare der Wirkungen von §§ 307, 309 und 305c BGB auf WP-Geschäfte durchpuhlen oder entsprechende Literatur wie bspw. ISBN-10 : 389936516X ausleihen.
Natürlich gibt es Abweichungen von Einschätzungen, (die muss es ja zwingend geben - sonst würde dem freien Handel die wesentliche Triebfeder genommen ) - das ist aber grundsätzlich ein Synonym dafür, dass man seinen eigenen Kompass regelmäßig eichen sollte.
Wenn man weiß, aufgrund welcher finanztechnischen Kriterien eine Einschätzung von der eigenen Erwartung und dem lfd. Marktgeschehen abweicht, ist das ein sehr gutes Instrument.
--- Eines noch:
Was hier während des Pseudoflashmobs abgegangen ist, war schon nicht mehr grenzwertig, was aber das Analystenbashing angeht, hat das schon was von Querdenker-, Trumpisten- oder AFD-Manier. Könnt Ihr Euch nicht zurückhalten oder eine FB-Gruppe für diese Art von flachen Kommentaren aufmachen? Diese Hirnergüsse stoßen nicht nur viele Mitleser ab sondern für Varta sind schon einige wegen Euch u. a. auf Boardmail und Email umgestiegen, hilfsweise bin ich schon auf die Parallelthreads ausgewichen, weil das zuviel wird, aber auch dahin folgen schon die Schmeißfliegen.
Es gibt wirklich Leute, die gewissenhaft mit Ihren Investments umgehen und denen werden immer mehr Medien geraubt, weil sie bis zur Unkenntlichkeit mit unnützem tw. sogar gefährlichem Zeug zugeschissen werden.