WKN
A0BVU2 USU Software
Die nächsten 6 Wochen dürften zweifelsohne USU Software gehören, denn vorrauss. am 18. Februar gibt es hier eine steuerfreie Sonderausschüttung von 4 Euro je Aktie!
Wie bei allen anderen Werten, wo ausgeschüttet wurde (Syzygy, Sinner-Schrader etc..) kann man hier in den letzten Wochen mit einem dickem Kursplus rechnen! Verkauft werden sollte dann direkt vor Ausschüttung oder aber wer Verluste braucht, der sollte direkt nach Auschüttung der 4 E/Aktie verkaufen. (Die steuerfreien 4 Euro rechnen sich dann meist besser).
Also alles in allem noch ca. 6 Wochen bis zum besagten Termin, ich rechne anhand anderer Beispielaktien mit einem Anstieg auf 10-12 Euro.
www.usu-software.de/usu2004/usu_sw/index.htmlAm 15. Juli 2004 hat die Hauptversammlung der USU Software AG unter anderem eine Sonderausschüttung in Höhe von 4,00 Euro je konvertierter Stückaktie (ISIN
DE000A0BVU28) beschlossen.
Wie sieht das Procedere der Sonderausschüttung aus?
Nach der zustimmenden Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 erfolgte am 12. August 2004 die Eintragung der zugehörigen Hauptversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister der Gesellschaft. Am 17. August 2004 erfolgte die Veröffentlichung dieser Eintragungen durch das Amtsgericht. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses läuft aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen eine Frist von 6 Monaten zum Schutz eventueller Gläubiger. Die Auszahlung der Sonderausschüttung kann aufgrund dieser Bestimmungen frühestens nach dem Ablauf der 6 Monats-Frist erfolgen.
Wann erfolgt die Ausschüttung voraussichtlich?
Aufgrund der Bestimmungen des Aktiengesetzes erfolgt die Ausschüttung frühestens 6 Monate nach der am 17. August 2004 erfolgten Bekanntmachung der Eintragung des zugehörigen Hauptversammlungsbeschlusses zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister der Gesellschaft, also frühestens in der 7. Kalenderwoche 2005. Als Ausschüttungstermin wird der 18. Februar 2005 avisiert.
Welcher Betrag soll ausgeschüttet werden?
Die Höhe der Ausschüttung beträgt 4,00 Euro je neuem Anteilsschein (ISIN
DE000A0BVU28).
Wann müssen die Aktien in Depot gehalten werden, um in den Genuss der Ausschüttung zu kommen?
Maßgeblich für die Ausschüttung ist der am Vorabend vor dem Vollzug der Ausschüttung verwahrte Bestand an Aktien der USU Software AG bei den jeweiligen Depotbanken.
Wie wird die Sonderausschüttung steuerlich behandelt? Die Sonderausschüttung wird steuerlich wie eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto der USU Software AG und nicht wie eine Dividendenzahlung behandelt. Für inländische Aktionäre, welche die Aktien im Privatvermögen halten und mit weniger als 1% am Grundkapital beteiligt sind und auch in der Vergangenheit mit keiner höheren Quote beteiligt waren, ist die Sonderausschüttung aus der unverbindlichen Sicht der Gesellschaft nach geltendem Recht steuerfrei. Eine Garantie für diese steuerliche Behandlung der Sonderausschüttung kann die USU Software AG nicht geben und empfiehlt insofern den Aktionären, eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende Beratung zu den steuerlichen Folgen der Sonderausschüttung einzuholen.
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Aus W-O kopiert !