Bochum -
Das wegen Mordes angeklagte Satanisten-Paar von Witten wird auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das Bochumer Schwurgericht verurteilte den 26-jährigen Daniel R. zudem zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren, seine 23 Jahre alte Frau Manuela R. erhielt 13 Jahre Haft. Das Wittener Ehepaar hatte gestanden, im Juli 2001 einen Bekannten mit 66 Messerstichen, Machetenhieben und Hammerschlägen getötet zu haben.
"Satan soll mir beistehen"
In ihrem so genannten letzten Wort hatte Manuela Ruda nur einen Satz gesagt: "Satan soll mir beistehen." Ihr Ehemann, den der Staatsanwalt als treibende Kraft ansieht, wollte keine Stellungnahme mehr abgeben. "Das ist mir alles zu blöd", sagte er den Richtern.
Die Angeklagten müssen zuerst im Maßregelvollzug behandelt werden. Gelten sie dort vor Ablauf der Haftstrafe als therapiert, verbringen sie die Reststrafe in einem Gefängnis. Werden die Angeklagten jedoch nicht als geheilt eingeschätzt, müssen sie auch nach Ende der Haftstrafe in der Psychiatrie bleiben.
Staatsanwalt zweifelt an Therapieerfolg
"Ob Daniel Ruda überhaupt therapierbar ist, ist fraglich", sagte der Staatsanwalt. Bei Manuela Ruda stehen die Chancen einem Gutachten zufolge wesentlich besser.
Anklage: Satanismus nur vorgeschoben
Für die Anklage ist der Satanismus jedoch nur eine Blende, die die Angeklagten vor ihre defekten Persönlichkeiten schoben. "So kompensierten sie ihre Mangelhaftigkeit und Minderwertigkeitskomplexe", sagte Justinsky. Rituale wie das Trinken von Blut hätten ihnen ein Gefühl von Stärke gegeben. Schuld und Mitgefühl seien Manuela und Daniel Ruda bis heute fremd.
Anwalt: "Zwei Bekloppte am Werk"
Für die Verteidiger war das Paar zur Tatzeit nicht schuldfähig. Beide Angeklagten hätten nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden können. Die Teufelsanbeter seien missionarisch verblendet gewesen und hätten deshalb freigesprochen werden müssen. "Hier waren zwei Bekloppte am Werk", sagte Anwalt Siegmund Benecken. (md/dpa)
Das wegen Mordes angeklagte Satanisten-Paar von Witten wird auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das Bochumer Schwurgericht verurteilte den 26-jährigen Daniel R. zudem zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren, seine 23 Jahre alte Frau Manuela R. erhielt 13 Jahre Haft. Das Wittener Ehepaar hatte gestanden, im Juli 2001 einen Bekannten mit 66 Messerstichen, Machetenhieben und Hammerschlägen getötet zu haben.
"Satan soll mir beistehen"
In ihrem so genannten letzten Wort hatte Manuela Ruda nur einen Satz gesagt: "Satan soll mir beistehen." Ihr Ehemann, den der Staatsanwalt als treibende Kraft ansieht, wollte keine Stellungnahme mehr abgeben. "Das ist mir alles zu blöd", sagte er den Richtern.
Die Angeklagten müssen zuerst im Maßregelvollzug behandelt werden. Gelten sie dort vor Ablauf der Haftstrafe als therapiert, verbringen sie die Reststrafe in einem Gefängnis. Werden die Angeklagten jedoch nicht als geheilt eingeschätzt, müssen sie auch nach Ende der Haftstrafe in der Psychiatrie bleiben.
Staatsanwalt zweifelt an Therapieerfolg
"Ob Daniel Ruda überhaupt therapierbar ist, ist fraglich", sagte der Staatsanwalt. Bei Manuela Ruda stehen die Chancen einem Gutachten zufolge wesentlich besser.
Anklage: Satanismus nur vorgeschoben
Für die Anklage ist der Satanismus jedoch nur eine Blende, die die Angeklagten vor ihre defekten Persönlichkeiten schoben. "So kompensierten sie ihre Mangelhaftigkeit und Minderwertigkeitskomplexe", sagte Justinsky. Rituale wie das Trinken von Blut hätten ihnen ein Gefühl von Stärke gegeben. Schuld und Mitgefühl seien Manuela und Daniel Ruda bis heute fremd.
Anwalt: "Zwei Bekloppte am Werk"
Für die Verteidiger war das Paar zur Tatzeit nicht schuldfähig. Beide Angeklagten hätten nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden können. Die Teufelsanbeter seien missionarisch verblendet gewesen und hätten deshalb freigesprochen werden müssen. "Hier waren zwei Bekloppte am Werk", sagte Anwalt Siegmund Benecken. (md/dpa)