Habe hier ein paar interesante Ansichten aus dem W:O Board zu dem Thema:
von surgeon 20.12.00 15:41:35 3812393051
Wenn ein Vorstandsvorsitzender einer AG auf seiner eigenen Pressekonferenz erklärt, seine Gesellschaft werde verkauft, und die freien Aktionäre würden ein Abfindungsangebot des Käufers erhalten, ist dieses statement als verbindlich anzusehen, d.h. ggfls. einklagbar?
Wäre für Antwort dankbar.
Gruß surgeon
von karbigac 22.12.00 10:06:26 3812404850
Ich denke , das dies nicht einklagbar ist. Er hat ja auch keinen Preis genannt. z.B. Wenn ich einen Freund frage " willst du mein Auto kaufen?" un d er antwortet " Ja." Ist kein Kaufvertrag abgeschlossen.
Wichtig bei einem einklagbarem Anspruch ist , dass der jenige der eine Willenserklärung abgibt auch einen rechtserfolg herbeiführen wollte. Eine Presseerklärung ist dazu ungeeignet. Verträge sind zwar grundsätzlich Formfrei aber die Firmen vereinbaren immer die Schriftform. Zusätzlich besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern. In der Regel sind jeweil zwei Mitglieder vertretungberechtigt.
Ich denke es sieht nicht gut aus.
Eine andere sache ist es, wenn er dies vorgetäuscht hat und wissen konnte , dass die Aktionäre nie ein Angebot erhalten werden. Dann könnte er belangt werden. ( Der Beweis dessen wird aber schwierig sein)
Gruß
von surgeon 22.12.00 14:41:29 3812406526
@karbigac: Vielen Dank für Deine sachliche Antwort. So ähnlich hatte ich es schon vermutet, bin aber selbst nicht vom Fach. Laß mich noch mal kurz schildern:
Der Fall, den ich meine, betrifft Ision.
H. Falk (Vorst.vors. Ision sowie der 70% Mutterges. Distefora) hatte auf der selbst einberufenen PK am 19.12. den Verkauf von ca. 67% Distefora-Anteil an Ision an die englische Energis mitgeteilt und weiterer ca. 8% von Friends & Family, beides zu € 58,--/Aktie. Gleichzeitig hat er angekündigt, daß Energis den deutschen Übernahmekodex akzeptiere und sich verpflichtet habe, den ca. 25% Freefloat-Aktionären demnächst ebenfalls ein Angebot zu machen (wird auf Energis internet page so quasi bestätigt: ...we expect to make an offer to the remaining freefloat shareholders...(sinngemäß)).
Hat eine solche nach dem Aktiengesetz vorgeschriebene offizielle Mitteilung nicht doch eine andere Qualität (d.h. rechtsverbindlich) oder bleibst Du bei Deiner Meinung?
Falls Du Deine Meinung änderst, müßten wir eigentlich sofort Ision zu ca. € 42,- kaufen, da die Börse der Aussage offenbar noch mißtraut.
Meines Erachtens darf der den Freefloat-Aktionären angebotene Kurs nicht unter € 58,- liegen, da sie gleichbehandelt werden müssen.
Gruß surgeon
von karbigac 22.12.00 16:09:22 3812407041
Ich bleibe immer noch der meinung , dass keine Ansprüche vorhanden sind.
Insbesondere gibt es keinen Anspruch gegen den vorstand der Ision AG.
Tatsache ist dass die britische Firma energis sich bereit erklärt hat ein Angebot nach dem deutschem Übernahmekodex den freien Aktionären zu unterbreiten. Er hat aber noch kein Angebot unterbreitet. insbesondere kann daher nicht davon ausgegangen werden , dass die freien Aktionäre genausoviel bekommen wie die Muttergesellschaft der Ision AG.
Die Gesellschaft hat nur zugesagt ein Angebot zu unterbreiten die den Anforderung des Übernahmekodexes genügt. Noch hat die Gesellschaft kein Angebot unterbreitet. Daher kann über den Preis nur spekuliert werden.
Ein Übernahmeangebot an freie Aktionäre muss der Börse , dem Bundesaufsichtamt für den Wertpapierhandel, der Übernahmekommision mitgeteilt werden. Es muss zusätzlich in einem Pflichtblatt veröffentlicht werden. Dies ist in diesem Fall nicht geschehen.
Schau doch mal bei der Übernahmekommision vorbei. Die Adresse ist www.kodex.de
MfG
von surgeon 22.12.00 17:38:37 3812407723
@karbigac: Nochmals vielen Dank. Die Börse ist also nicht ohne Grund noch skeptisch...
Gruß surgeon
von surgeon 20.12.00 15:41:35 3812393051
Wenn ein Vorstandsvorsitzender einer AG auf seiner eigenen Pressekonferenz erklärt, seine Gesellschaft werde verkauft, und die freien Aktionäre würden ein Abfindungsangebot des Käufers erhalten, ist dieses statement als verbindlich anzusehen, d.h. ggfls. einklagbar?
Wäre für Antwort dankbar.
Gruß surgeon
von karbigac 22.12.00 10:06:26 3812404850
Ich denke , das dies nicht einklagbar ist. Er hat ja auch keinen Preis genannt. z.B. Wenn ich einen Freund frage " willst du mein Auto kaufen?" un d er antwortet " Ja." Ist kein Kaufvertrag abgeschlossen.
Wichtig bei einem einklagbarem Anspruch ist , dass der jenige der eine Willenserklärung abgibt auch einen rechtserfolg herbeiführen wollte. Eine Presseerklärung ist dazu ungeeignet. Verträge sind zwar grundsätzlich Formfrei aber die Firmen vereinbaren immer die Schriftform. Zusätzlich besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern. In der Regel sind jeweil zwei Mitglieder vertretungberechtigt.
Ich denke es sieht nicht gut aus.
Eine andere sache ist es, wenn er dies vorgetäuscht hat und wissen konnte , dass die Aktionäre nie ein Angebot erhalten werden. Dann könnte er belangt werden. ( Der Beweis dessen wird aber schwierig sein)
Gruß
von surgeon 22.12.00 14:41:29 3812406526
@karbigac: Vielen Dank für Deine sachliche Antwort. So ähnlich hatte ich es schon vermutet, bin aber selbst nicht vom Fach. Laß mich noch mal kurz schildern:
Der Fall, den ich meine, betrifft Ision.
H. Falk (Vorst.vors. Ision sowie der 70% Mutterges. Distefora) hatte auf der selbst einberufenen PK am 19.12. den Verkauf von ca. 67% Distefora-Anteil an Ision an die englische Energis mitgeteilt und weiterer ca. 8% von Friends & Family, beides zu € 58,--/Aktie. Gleichzeitig hat er angekündigt, daß Energis den deutschen Übernahmekodex akzeptiere und sich verpflichtet habe, den ca. 25% Freefloat-Aktionären demnächst ebenfalls ein Angebot zu machen (wird auf Energis internet page so quasi bestätigt: ...we expect to make an offer to the remaining freefloat shareholders...(sinngemäß)).
Hat eine solche nach dem Aktiengesetz vorgeschriebene offizielle Mitteilung nicht doch eine andere Qualität (d.h. rechtsverbindlich) oder bleibst Du bei Deiner Meinung?
Falls Du Deine Meinung änderst, müßten wir eigentlich sofort Ision zu ca. € 42,- kaufen, da die Börse der Aussage offenbar noch mißtraut.
Meines Erachtens darf der den Freefloat-Aktionären angebotene Kurs nicht unter € 58,- liegen, da sie gleichbehandelt werden müssen.
Gruß surgeon
von karbigac 22.12.00 16:09:22 3812407041
Ich bleibe immer noch der meinung , dass keine Ansprüche vorhanden sind.
Insbesondere gibt es keinen Anspruch gegen den vorstand der Ision AG.
Tatsache ist dass die britische Firma energis sich bereit erklärt hat ein Angebot nach dem deutschem Übernahmekodex den freien Aktionären zu unterbreiten. Er hat aber noch kein Angebot unterbreitet. insbesondere kann daher nicht davon ausgegangen werden , dass die freien Aktionäre genausoviel bekommen wie die Muttergesellschaft der Ision AG.
Die Gesellschaft hat nur zugesagt ein Angebot zu unterbreiten die den Anforderung des Übernahmekodexes genügt. Noch hat die Gesellschaft kein Angebot unterbreitet. Daher kann über den Preis nur spekuliert werden.
Ein Übernahmeangebot an freie Aktionäre muss der Börse , dem Bundesaufsichtamt für den Wertpapierhandel, der Übernahmekommision mitgeteilt werden. Es muss zusätzlich in einem Pflichtblatt veröffentlicht werden. Dies ist in diesem Fall nicht geschehen.
Schau doch mal bei der Übernahmekommision vorbei. Die Adresse ist www.kodex.de
MfG
von surgeon 22.12.00 17:38:37 3812407723
@karbigac: Nochmals vielen Dank. Die Börse ist also nicht ohne Grund noch skeptisch...
Gruß surgeon