Übernahme von ISION

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ISION Internet kein aktueller Kurs verfügbar
 
Hill:

Übernahme von ISION

 
22.12.00 22:48
Habe hier ein paar interesante Ansichten aus dem W:O Board zu dem Thema:




von surgeon 20.12.00 15:41:35   3812393051  
Wenn ein Vorstandsvorsitzender einer AG auf seiner eigenen Pressekonferenz erklärt, seine Gesellschaft werde verkauft, und die freien Aktionäre würden ein Abfindungsangebot des Käufers erhalten, ist dieses statement als verbindlich anzusehen, d.h. ggfls. einklagbar?

Wäre für Antwort dankbar.
Gruß surgeon

von karbigac 22.12.00 10:06:26   3812404850  
Ich denke , das dies nicht einklagbar ist. Er hat ja auch keinen Preis genannt. z.B. Wenn ich einen Freund frage " willst du mein Auto kaufen?" un d er antwortet " Ja." Ist kein Kaufvertrag abgeschlossen.

Wichtig bei einem einklagbarem Anspruch ist , dass der jenige der eine Willenserklärung abgibt auch einen rechtserfolg herbeiführen wollte. Eine Presseerklärung ist dazu ungeeignet. Verträge sind zwar grundsätzlich Formfrei aber die Firmen vereinbaren immer die Schriftform. Zusätzlich besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern. In der Regel sind jeweil zwei Mitglieder vertretungberechtigt.

Ich denke es sieht nicht gut aus.

Eine andere sache ist es, wenn er dies vorgetäuscht hat und wissen konnte , dass die Aktionäre nie ein Angebot erhalten werden. Dann könnte er belangt werden. ( Der Beweis dessen wird aber schwierig sein)

Gruß

von surgeon 22.12.00 14:41:29   3812406526  
@karbigac: Vielen Dank für Deine sachliche Antwort. So ähnlich hatte ich es schon vermutet, bin aber selbst nicht vom Fach. Laß mich noch mal kurz schildern:

Der Fall, den ich meine, betrifft Ision.

H. Falk (Vorst.vors. Ision sowie der 70% Mutterges. Distefora) hatte auf der selbst einberufenen PK am 19.12. den Verkauf von ca. 67% Distefora-Anteil an Ision an die englische Energis mitgeteilt und weiterer ca. 8% von Friends & Family, beides zu € 58,--/Aktie. Gleichzeitig hat er angekündigt, daß Energis den deutschen Übernahmekodex akzeptiere und sich verpflichtet habe, den ca. 25% Freefloat-Aktionären demnächst ebenfalls ein Angebot zu machen (wird auf Energis internet page so quasi bestätigt: ...we expect to make an offer to the remaining freefloat shareholders...(sinngemäß)).

Hat eine solche nach dem Aktiengesetz vorgeschriebene offizielle Mitteilung nicht doch eine andere Qualität (d.h. rechtsverbindlich) oder bleibst Du bei Deiner Meinung?

Falls Du Deine Meinung änderst, müßten wir eigentlich sofort Ision zu ca. € 42,- kaufen, da die Börse der Aussage offenbar noch mißtraut.
Meines Erachtens darf der den Freefloat-Aktionären angebotene Kurs nicht unter € 58,- liegen, da sie gleichbehandelt werden müssen.

Gruß surgeon

von karbigac 22.12.00 16:09:22   3812407041  
Ich bleibe immer noch der meinung , dass keine Ansprüche vorhanden sind.
Insbesondere gibt es keinen Anspruch gegen den vorstand der Ision AG.

Tatsache ist dass die britische Firma energis sich bereit erklärt hat ein Angebot nach dem deutschem Übernahmekodex den freien Aktionären zu unterbreiten. Er hat aber noch kein Angebot unterbreitet. insbesondere kann daher nicht davon ausgegangen werden , dass die freien Aktionäre genausoviel bekommen wie die Muttergesellschaft der Ision AG.
Die Gesellschaft hat nur zugesagt ein Angebot zu unterbreiten die den Anforderung des Übernahmekodexes genügt. Noch hat die Gesellschaft kein Angebot unterbreitet. Daher kann über den Preis nur spekuliert werden.

Ein Übernahmeangebot an freie Aktionäre muss der Börse , dem Bundesaufsichtamt für den Wertpapierhandel, der Übernahmekommision mitgeteilt werden. Es muss zusätzlich in einem Pflichtblatt veröffentlicht werden. Dies ist in diesem Fall nicht geschehen.

Schau doch mal bei der Übernahmekommision vorbei. Die Adresse ist www.kodex.de


MfG

von surgeon 22.12.00 17:38:37   3812407723  
@karbigac: Nochmals vielen Dank. Die Börse ist also nicht ohne Grund noch skeptisch...
Gruß surgeon
St. Just:

Adhoc-Meldung zur Mehrheitsübernahme Ision

 
30.01.01 09:13
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.

Anteilskauf von Energis plc an der ISION Internet AG abgeschlossen

Hamburg, 30. Januar 2001 +++ Die Energis plc übernimmt mit heutigem Tage rund 75 % der Aktien an der ISION Internet AG  von der Distefora Holding AG, wobei etwa 1,2% davon bis zum 28. Februar 2001 geliefert werden. Die Transaktion wurde durch das Bundeskartellamt genehmigt. Alexander Falk, Vorstandsvorsitzende der ISION, tritt mit sofortiger Wirkung zurück.

John Beaumont, Geschäftsführer von Energis Squared, wird kurzfristig in den Vorstand berufen werden und als Interimsvorstandsvorsitzender bis zur Ernennung eines Nachfolgers agieren. Die ISION-Vorstände Dr. Thomas Kiessling und Maarten Reidel bleiben im Amt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter , Hans-Georg Hahnloser und Dr. Christian von Lenthe treten ebenfalls mit sofortiger Wirkung zurück. In den Aufsichtsrat sollen kurzfristig David Wickham, COO der Energis Group und Bill Trent, designierter Finanzdirektor der Energis Group berufen werden. Dr. Torsten Kreindl bleibt weiter Mitglied des Aufsichtsrats der ISION.

Energis plc beabsichtigt die Regeln des Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission anzuerkennen und den Minderheitsaktionären in Kürze ein freiwilliges Kaufangebot zu unterbreiten. Weitere Informationen: ISION Internet AG Steinhöft 9 D-20459 Hamburg Andreas Schwarzwälder +49 40 30 70 - 2600 andreas.schwarzwaelder@ision.net Johannes Schön +49 40 30 70 - 21 21 Johannes.schoen@ision.net Ende der Mitteilung

Kurs im Moment bei 53,00 Euro, in den letzten Tagen schöner Anstieg.
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