Verkehrsgerichtstag diskutiert
- Diesel-Fahrverbote unverhältnismäßig? Geht das?
Immer mehr Städte erwarten Fahrverbote, Dieselfahrer hoffen auf die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Doch Experten sehen darin einen Verstoß gegen Europarecht.
Die Gesundheitsdebatte um die Gefährlichkeit um Dieselabgase ist neu entfacht.
Doch abgesehen davon, dass das Verneinen der Schädlichkeit von Stickstoffoxid nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, die Weltgesundheitsorganisation sogar eine Verschärfung des Grenzwertes diskutiert, nützt eine solche Diskussion den von Fahrverboten betroffenen Dieselfahrern erstmal nichts. Denn Gerichte müssen sich an die geltenden Grenzwerte für NO2 (Stickstoffdioxid) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert halten. Die sind europarechtlich vorgesehen, können nicht einfach ausgesetzt werden.
Nach dem Gesetz sollen Fahrverbote nur noch in "besonders belasteten Gebieten" in Betracht kommen. Das sollen solche sein, in denen eine NO2-Belastung von über 50 Mikrogramm vorliegt.
Das ist in etwa so logisch, als wenn man sagte: Die Alkohol-Promillegrenze von 0,5 gilt zwar weiter, aber bis 1,0 Promille darf trotzdem gefahren werden.
Brenner: EU-Recht muss vorrangig angewendet werden
Ist diese Trickserei mit dem Grenzwert rechtlich zulässig? Darüber wird heute auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Fast alle Rechtsexperten dort bezweifeln, dass das Gesetz vor dem Europarecht Bestand hat. Auch solche, die für die Regierung Gutachten verfassen, wie Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena: Die Gesetzesänderung bedeute der Sache nach, dass ein zwingender Grenzwert, der durch die Europäische Union vorgegeben ist, unterlaufen wird. Dies sei mit dem Anwendungsvorrang des EU-Rechts natürlich nicht vereinbar, sagte er dem ZDF.
Obwohl das Gesetz noch gar nicht vom Bundestag verabschiedet wurde, haben auch schon mehrere Verwaltungsgerichte Zweifel an dessen Wirksamkeit geäußert. So meint etwa das Verwaltungsgericht Köln, dass Überwiegendes dafür spreche, eine solche Regelung aufgrund des Anwendungsvorrang von EU-Recht außer Kraft zu lassen, heißt es in einem Urteil vom 8.11.2018 (VG Köln 13 K 6684/15).
www.zdf.de/nachrichten/heute/...t-diesel-fahrverbote-100.html