Schau Dir mal Bid/Ask an !
Frankfurt hat im ASK auf 17,2 nachgezogen
Stuttgart und auch TG ist schon auf 18,4 Cent /ASK
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hoffe das geht jetzt nicht wieder los...sonst muss der gute offboard gehen...
So "alt" sind die Zahlen gar nicht, da Früh bereits da auftaucht und der hat bekanntlich erst am 25.01.2011 von Dr. Walter gekauft, was aber erst am 10.02.2011 "offiziell" wurde !
Demnach ist das wohl mindestens der Datenstand vom/um den 10.02.2011
Damit Dir jedoch die Zahlen, die bei Börsennews angegeben sind, transparenter werden hier einen meiner Beiträge aus dem anderen Thread:
| Streubesitz | 38,99% |
| Friedrich | 19,60% |
| WPFC Consulting GmbH | 18,14% |
| Früh | 18,13% |
| Cosorius AG | 2,88% |
| Wern | 2,26% |
Friedrich hat kompl. an Forbseins UG, Vaihingen Enz - Oliver Weiß verkauft - Von den 19,60 % wurden 437.000 Stück verkauft, sodass ein Rest von 1.033.025 Aktien / 13,77 % hier bleibt.
WPF Consulting hat davon noch 120k (Meldung heute) verkauft und hält demnach 16,54 % mit 1.240.500 Aktien
Kurt Früh hat davon 190 k (60, 100, 30k) verkauft - Somit bleiben für ihn 15,6 % mit 1.170.000 Anteilen
Cosorius (Vorstand Kurt Früh) deckt sich mit meinen Auzeichnungen: 2,88 % mit 215.561 Anteilen
Ralf Wern deckt sich auch mit meinen Aufzeichnungen und hat 169.500 Anteile und somit 2,26 % (Stand nach seinem Verkauf am 11.02.11)
- Forbseins 1.033.025 - 13,77 %
- WPF 1.240.500 - 16,54 %
- Früh 1.170.000 - 15,6 %
- Cosorius 215.561 - 2,88 %
- Wern 169.500 - 2,26 %
.. demnach bleiben 48,95 % für den Freefloat.
Denn "Der – nicht mitbestimmte – Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (§ 95 AktG). Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Die Zahl muss durch drei teilbar sein."
Hier ist aber interessant, dass "Wird im Aufsichtsrat ein Posten frei, so kann ein Gericht entsprechend § 104 AktG ein Aufsichtsratsmitglied bestellen. Das Gericht wird nur auf Antrag tätig. Antragsteller können der Aufsichtsrat, der Vorstand der betreffenden Gesellschaft oder jeder Aktionär der Gesellschaft sein. Die vorgeschlagene Person darf in keiner Pflichtenkollision zur Gesellschaft stehen. Das Gericht ist in seiner Entscheidung über den Antrag nur an seine freie Überzeugung gebunden".
D.h., dass Paulsen in unserem Fall nur AufsV werden konnte, weil Hans Halbach und/oder Kurt Früh persönlich den Antrag beim Gericht gestellt haben. D.h. also, dass Halbach und Kurt Früh bereits die ganze Zeit tätig war. Es stellt sich somit nicht mehr die Frage, ob tiscon noch einen Vorstand hatte nach dem Insolvenzantrag, denn Halbach ist nachträglich wieder hineingekommen!
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