In einer früheren Darstellung habe ich mal kundgetan, was die Voraussetzungen für ein Delisting sind.
Ich bin der Auffassung, dass die europäischen (deutschen) Regeln für ein Delisting gelten. So steht es wenigstens in den Annalen, wenn jemand die Zulassung im deutschen/europäischen Markt begehrt und erhalten hat.
Basierend auf verschiedenen Urteilen der obersten Gerichte in Deutschland und Europa entstanden erhebliche Unsicherheiten, vor allen Dingen Nachteile für die Kleinaktionäre.
In Deutschland wurde nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes 2012 und des Bundesgerichtshofes 2013 der § 39 des BörsG im Jahr 2015 neu geregelt / ergänzt / verändert. Demnach ist für ein Delisting ein öffentliches Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Delisting sind, abzugeben.
- Es ist ein Barangebot ohne Bedingungen abzugeben, also je Aktie ein Angebot zu machen.
- Die Höhe des Angebotes richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 6 Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung.
Da der Handel für TGS seit Feb. 2017 ausgesetzt ist, kann m. E. nur der Zeitraum – also 6 Monate davor – als Basis zur Berechnung des Mittelwertes genommen werden.
Das Vorhaben sowie auch das Angebot an die Aktionäre werden vom Emittenten bei der zuständigen Wertpapierbörse eingereicht.
Was kann man aus dieser Reglung schließen?
-§Ich denke, dass es kein geregeltes Delisting geben wird / kann.
-§M. E. kann das Delisting nur über eine Insolvenz erfolgen; für die Kleinaktionäre wäre das der Supergau.
-§Für ein geregeltes Delisting fehlt nach meiner Einschätzung das Geld. Setzen wir mal fiktiv je Aktie 0,03 Euro an, so wären das bei der ausgegebenen Aktienzahl von ca. 2,3 Mrd. etwa 70 Mio. Euro. Woher nehmen?
-§Ich mache mir auch Gedanken, wie die Geldgeber abgesichert sein sollen. In einer älteren Übersicht wurden von TGS mal die 10/20 Hauptaktionäre – darunter waren nicht die Geldgeber - angegeben. Diese hatten insgesamt so ca. 1,5 Mrd. Aktien. Zählen wir nun noch die Kleinaktionäre dazu, bleiben für die Geldgeber nicht mehr allzu viele Aktien übrig. Diese Erkenntnis stimmt mich wieder etwas euphorisch. TGS erhält Geld ohne konkrete / vollständige Absicherung. Das spricht gegen eine anstehende Insolvenz. Denn ich gehe davon aus, dass die Geldgeber im Vorfeld schon genauer recherchieren, wie sie ihr Geld ausgeben.
Wie schon öfters festgestellt, die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich denke, TGS wird so wie bisher weiter wurschteln.
Schönen Wochenausklang!