Habe nen WebSite-Artikel vom 20.10.2016 von Yahoo!-Finanze zur MAWSON WEST LTD. gefunden, in dem was zum Ablauf und zu den Voraussetzungen einer zwangsweisen Übernahme beschrieben ist. Könnte vielleicht informativ für das evtl. bevorstehende De-Listing von TIGER sein.
Ich fasse mal zusammen, was und wie ich das verstanden habe:
- Galena Private Equity Resources Fund LP ("Galena") will - als privates Unternehmen - zwangsweise
die Wertpapiere der MAWSON WEST LTD. übernehmen.
- Gemäß Verfahren 6 A.2 des australischen Corporations Act 2001 (Cth) ("Corporations Act") ist die
Übernahme obligatorisch vollzogen, wenn Galena über mindestens 90 % der Aktien verfügt.
- Im Zusammenhang mit der obligatorischen Erwerb der Aktien wird Galena den Aktionären der
Gesellschaft ein Begründungsschreiben, eine Mitteilung des Ausschlussverfahrens (ASIC Form 6024),
ein Widerspruch-Formular und eine Kopie des Berichts der unabhängigen Sachverständigen von RSM
Bird Cameron vom mailing- 28. September 2016 zuschicken - verbunden mit einem Entschädigungs-
angebot von 0,01 USD pro Aktie.
- Der Aktionär kann dem Begründungsschreiben ( ist anscheinend ein rechtsmittelfähiger Bescheid)
für die Übernahme innerhalb eines Monats widersprechen. Wenn weniger als 10 % der Aktionäre
widersprechen (es müsste eigentlich heißen "wenn Aktionäre mit insgesamt weniger als 10 % des
Stammkapitals in Aktien widersprechen), kann Galena die Übernahme vollziehen, die Banküber-
weisungsdaten der Shareholder einholen und diese mit den 0,01 USD pro Aktie entschädigen.
- Erst danach erfolgt das Delisting von der Toronto Stock Exchange ("TSX"), wobei Galena den Hinweis
an die TSX gibt, dass es die Stammaktien von Mawson West Ltd. übernommen hat und nach Ablauf
der 4-wöchigen Widerspruchsfrist weniger 10 % der Aktionäre der Übernahme widersprochen
haben.
Es bleiben natürlich Fragen offen, wie ein mögliches De-Listing von TIGER vonstatten gehen könnte. Wird Frances - ähnlich wie das bei Mawson West Ltd. erfolgte - das De-Listing mit einem vorherigen Übernahmeversuch durch eine private Investmentgesellschaft vorbereiten - mit deutscher Hilfe von AXINO ?
Und wenn ja, wie hoch wird die Übernahmeentschädigung pro Aktie sein ? Dass eine Entschädigung fällig wäre, scheint nach australischem Recht usus zu sein. Aber was passiert eigentlich, wenn der Übernahme mindestens 10 % der Shareholder widersprechen ? Ist ein De-Listing dann überhaupt noch rechtlich möglich ? Ist ein De-Listing ohne vorheriges Übernahmeprozedere überhaupt möglich?
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