"...Obwohl von RTL erbittert über Jahre bekämpft, hat das Management diese Story zum Erfolg geführt. Sieg vor dem BGH im Sommer 2004, im März 2005 Sieg am OLG Köln: RTL muss jeden Schaden (auch den zukünftigen) aus der falschen Einstweiligen Verfügung bezahlen. ..."
"...Die privaten TV-Sender, allen voran RTL, hatten das Risiko hoher Schadensersatzforderungen auf sich genommen und das Gerät durch einstweilige Verfügungen verbieten lassen. Am 25.6.2004 stellt der Bundesgerichtshof endgültig klar, daß dies völlig zu Unrecht erfolgte. TC steht nun Schadensersatz zu. ..."
www.telecontrol.de/TC/shareholder/index.html
Der Prozess läuft bereits. Hier könnte also auch noch richtig Kohle in die Kasse gespühlt werden...