Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
am Montag, dem 23. April 2012, um 09.00 Uhr, findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Oberlandstraße 103 in 12099 Berlin unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen.
Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses mit dem Bericht des Vorstands über die Lage der Greta Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats.
TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Roland Knoll, Mannheim, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für die Greta Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrates Professor Dr. Wolfgang Maennig und Rainer Kleinschmidt enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung. Es ist daher die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern vorzunehmen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Wolfgang Maennig bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Prof. Maennig ist wohnhaft in Berlin. Er ist von Beruf ordentlicher Universitätsprofessor.
Mitgliedschaften von Prof. Dr. Maennig in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder ähnlichen Gremien:
Eckert & Ziegler AG; Herr Prof. Dr. Maennig ist dort Vorsitzender des Aufsichtsrats.
5.2 Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, Herrn Rainer Kleinschmidt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Herr Kleinschmidt ist wohnhaft in Banská Bystrica, Slowakei. Er ist von Beruf Kaufmann.
Herr Kleinschmidt ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in ähnlichen Gremien.
Hauptversammlungsunterlagen
Vom Tag der Veröffentlichung dieser Einberufungsbekanntmachung an können der Jahresabschluss und der Konzernabschluss des Jahres 2011 mit dem Bericht des Vorstands über die Lage der Greta Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr im Internet unter www.greta-ag.de eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen auf der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Teilnahmebedingungen
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die Greta Aktiengesellschaft insgesamt 23.250.000 Stückaktien ausgegeben, welche die gleiche Anzahl an Stimmrechten vermitteln.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Greta AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-(0)89 21 027 289
meldedaten@haubrok-ce.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung unter der genannten Adresse zugehen. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft anerkannten Feiertag, ist der vorhergehende Werktag für den Zugang maßgeblich. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt ist, ist die Vollmacht schriftlich oder per Fax zu erteilen.
Gegenanträge
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Greta AG, Oberlandstraße 103, 12099 Berlin
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hasloh, im März 2012
Greta AG
Der Vorstand