DGAP-PVR: systaic AG: Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung vom 04.09.2009
16:18 20.04.10
Korrektur der Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
(Aktie)
systaic AG: Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung vom 04.09.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------
Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.04.2010 korrigierend zu der
Stimmrechtsmitteilung vom 03.09.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der systaic AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN:
DE000A0JKYP6, WKN:
A0JKYP am 01.09.2009 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte
unterschritten hat und nunmehr 2,58 % (das entspricht 298.907 von insgesamt
11.601.811 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind der cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main,
Deutschland, 1,31 % (152.002 von insgesamt 11.601.811 Stimmrechten) nach §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt.
Düsseldorf, im April 2010
systaic AG
Der Vorstand
(c)DGAP 20.04.2010
--------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: systaic AG
Kasernenstr. 27
40213 Düsseldorf
Deutschland
Internet:
www.systaic.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Nimm Verluste mit Humor. Dein Geld ist nicht weg.
Es hat nur ein Anderer