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Swiss Hawk - Aussichtsreicher Finanzdienstleister


Beiträge: 4.456
Zugriffe: 525.260 / Heute: 89
Swiss Hawk kein aktueller Kurs verfügbar
 
gergi:

weiß die zahl nicht mehr genau

 
22.01.09 19:41
also die Frage gabs hier schon mal und durchschnittlich sind es irgendwas knapp über 100 tage, aber an die genau zahl kann ich mich leider nicht mehr erinnern.....
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sky7:

danke ,aber 100tage sind schon lange drüber

 
22.01.09 20:00
Antworten
sky7:

ich warte auf antworten

 
23.01.09 12:59
es gibt doch so viel schlaumeier hier
Antworten
mechtel:

@sky7

 
23.01.09 13:59
was nützt es dir denn, wenn du weißt, daß der durchschnitt bei ca 100 tage liegt? das wir weit darüber liegen und es seltsam lange dauert, ist doch jedem klar... und woran das liegt weiß nur die ebk/finma, oder sh selbst. dafür braucht man keine schlaumeier! alles andere, ob liquidation oder kotierung, sind reine spekulation.
Antworten
jocyx:

Off-Topic ?

 
23.01.09 16:48
die URL ist momentan nicht erreichbar. Kann passieren, wenn man die Rechnung nicht bezahlt.
Auch bei Neugestaltung wird sie nicht abgeschalten, sondern der Upload erfolgt parallel.
Antworten
Jack Power:

@jocyx alles Funzt.......

 
23.01.09 17:40
www.swisshawk.com/
Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt
Antworten
zadig:

Tecnischer Fehler

 
23.01.09 17:55
Hallo
Es gab einen technischen Fehler am Übergabeknoten zweier Internet-Provider (NTT und Verio) der Hoster (www.homestead.com - kein kleiner) war komplett selbst mit seiner Homepage betroffen - es hatte also rein gar nichts mit SwissHawk zu tun.
mag sein, dass durch alternativ peerings für User mit anderen Internet Providern sogar die Site die gesamte Zeit erreichbar war.

Gruß
Zadig
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jocyx:

ist wieder da

 
23.01.09 18:24
aber leider immer noch mit Unwahrheiten:
"Die Swiss Hawk AG meldet ihren
Auftritt an der BX Bern Exchange
Kotierung von 10'221'663 Inhaberaktien an der BX Berne eXchange.  1. Handelstag: 29. August 2008 "
Ist sowas nicht strafbar ?
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#4184

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#4185

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#4186

Jack Power:

@jocyx

 
24.01.09 14:41
Lieber jocyx bist Du so unwissend oder machst Du nur so....
Nochmal nur für Dich Lieber jocyx
all das was Du auf der SH HP seit dem 30.04.2008 siehst geht nur mit dem Segen der EBK/Finma und deren Untersuchungsbeauftragten.
dieses kannst Du auch hier Nachlesen

www.finma.ch/d/sanktionen/Seiten/unbewilligte-institute.aspx

www.finma.ch/archiv/ebk/d/faq/faq2.html
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jocyx:

trotzdem ist es Fakt, dass auf der Homepage

 
24.01.09 15:36
Unwahrheiten stehen. Wie und mit welchen Hintergedanken diese da rauf gekommen sind, ist ja dann doch sehr suspekt.
Antworten
corth:

@joycx

 
24.01.09 15:48
deswegen gibt es auf der Webseite einen Haftungsausschluss...
Antworten
jocyx:

Denkfehler ?

 
24.01.09 20:41
"was Du auf der SH HP seit dem 30.04.2008 ... "
Also hat die EBK erlaubt am 20.07., 20.08. und vor allem am 08.09. die Homepage so zu updaten ?
Antworten
Jack Power:

@jocyx

 
24.01.09 21:46

Ja jocyx

Habe deswegen bei der EBK Nachgefragt und auch bei UB Conrad, jeder von euch kann da Anrufen und fragen ob eine AG die  unter einer superprovisorischer Verfügung  steht ihre HP verändern darf, ohne Wissen der Untersuchungsbeauftragten.

SHAB: 086 / 2008 vom 06.05.2008 (Seite 23) Swiss Hawk AG, in Zug, CH-170.3.024.739-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 28.04.2008, S. 21, Publ. 4450600). Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 24.04.2008 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind ermächtigt, je einzeln für die Gesellschaft zu handeln. Der Swiss Hawk AG wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen für die Swiss Hawk AG vorzunehmen

http://www.moneyhouse.ch/u/pub/swiss_hawk_ag_CH-170.3.024.739-7.htm

Habe auch nachgefragt ob ein Untersuchungsbeauftragter Nein sagen kann zur Kapitalerhöhung oder Statutenänderung, die ja der Untersuchungsbeauftragter Unterzeichnen muss.

und der darf auch Nein sagen jocyx  Swiss Hawk - Aussichtsreicher Finanzdienstleister 5348438

Einfach mal bei der EBK/Finma Anrufen ist zwar sehr mühsam aber man erfährt doch das ein oder andere

Erreichbarkeit
            Telefon:
            +41 31 327 91 00

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jocyx:

und ?

 
24.01.09 22:42
Sicher hast du die Frage geahnt und vorsorglich in der Schweiz angerufen. Junge Junge, du bist vielleicht ne Lachnummer. Oder haben die dir heute am Samstag abend die Antwort gegeben. Das ist dann natürlich was anderes und erhöht deine Glaubwürdigkeit . Auch Jungfeld hatte ja schon immer in der Schweiz regen Telefonkontakt ...
Antworten
Jack Power:

Lieber jocyx Du kleiner Spaßvogel

 
25.01.09 00:13
Ich habe doch nicht Heute an einem Samstag da Angerufen.

In der Vergangenheit habe ich circa 5-mal mit der EBK und hier mit Frau Petzani gesprochen
Mit UB Conrad hatte ich Zweimal Telefoniert

Ruf Du doch mal Montag an das klappt schon...

www.chkp.ch/berater/pm_conrad.shtml
www.chkp.ch/berater/b_huber.shtml

CHKP Baden
Schwertstrasse 1
5401 Baden
Tel. +41 (0)56 204 00 66
Fax +41 (0)56 204 00 77
baden@chkp.ch
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kurtxx:

@jocyx

 
25.01.09 08:53

@jocyx

Also, wo User Jack Power Recht hat, da hat er Recht!  Auch wenn ich nicht immer einig bin mit User Jack Power, gebe ich Ihm Recht mit der Aussage, dass sämtliche Rechtshandlungen nach dem Eintrag der *superprov. Verf.", von den UB's genehmigt werden sollten.

Daraus jedoch, auf eine positives Ergebnis der Untersuchung zu schliessen, ist leider grundlegend falsch!  

GV, KE, Statutenänderungen usw.usw. sind im Aktiengesetz geregelt und müssen resp. können unabhängig von einer *superprov. Verf.* gemacht werden.

Kurt

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Jack Power:

@kurtxx Ruf UB Conrad an

 
25.01.09 10:18
Bei „Gefahr im Verzug“ kann sehr wohl ein  Untersuchungsbeauftragter gegen eine GV, KE, Statutenänderungen usw. sein Veto einlegen.
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scamp:

Jack, dann erklär doch bitte mal

 
25.01.09 11:37
in Bezug auf eine ordentliche Generalversammlung den Begriff "Gefahr in Verzug".

Natürlich können Untersuchungbeauftragte ihr Veto einlegen, sie sind ja die Zeichnungsberechtigten und somit alleinigen Befugten. Doch "Gefahr in Verzug" als Argumentation um die Durchführung einer - immerhin von Gesetzes wegen zwingenden - Generalversammlung zu verhindern, das ist mir so noch nie untergekommen.

Doch selbstverständlich können Sie bei einer Statutenänderung oder KE ihr Veto einlegen. Und das können sie sogar ohne mit der EBK Rücksprache zu halten.

Und sie können wahrscheinlich sogar Kotierungsanträge unterzeichnen ohne mit der EBK Rücksprache zu halten, deshalb hat die EBK diese Kotierung im letzten Moment zurückgepfiffen... (siehe Artikel im Tages-Anzeiger vom 5.9.2008)

Das ist jetzt natürlich eine reine Vermutung von mir, doch eine andere Erklärung fällt mir dazu einfach nicht ein. Denn Swiss Hawk wird ja wohl kaum so dreist gewesen sein und den Kotierungsantrag selber unterschrieben haben, oder?!?

Und ich bin mir sicher, bei "Gefahr in Verzug" würden noch ganz andere Behörden in Sachen Swiss Hawk ermitteln...

Grüsse
Scamp
Antworten
scuzz:

@kurtxx

 
25.01.09 14:37
ob positiv oder nicht. entscheidend ist, dass in sachsen SH die ebk überhaupt mal zu einer entscheidung kommt. dann wissen interessierte, aktionäre oder partner wenigstens woran sie eventuell sind. das weiß man zwar jetzt auch schon - nach der ebk-geschichte aber wenigstens genau.
Antworten
Jack Power:

@scamp

 
25.01.09 15:31
Da hast Du sicherlich Recht ne Generalversammlung werden die nicht Blockieren
aber wie Du schreibst können die Untersuchungsbeauftragten bei Statutenänderung oder Kapitalerhöhung ihr Veto einlegen.
Haben sie aber nicht...
und auch die Kapitalerhöhung wurde von denn UBs gezeichnet.

Von daher bleibt es Spannend
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Jack Power:

4198. @scamp Korrigiere Mich..............

 
25.01.09 15:36
........................................
Haben sie aber nicht...
und auch die Kotierung wurde von denn UBs gezeichnet.

Von daher bleibt es Spannend
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jocyx:

EBK ?

 
29.01.09 09:47
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