Sie haben schon mal während der Arbeitszeit am Firmen-PC privat im Internet gesurft? Das Moorhuhn ist Ihr Freund in der Langeweile und beim mailen sind Sie auch kein Kind von Traurigkeit?
Mussten Sie bislang fürchten, von Ihren Vorgesetzten für dieses Verhalten zumindest gerügt zu werden, so können Sie jetzt aufatmen: Dem Surfspass am Arbeitsplatz ist jetzt ein Richter zur Seite gesprungen. Das Arbeitsgericht in Wesel hat entschieden, dass der Arbeitnehmer bis zu 100 Stunden pro Jahr privat am Arbeitsplatz Surfen darf.
Was Sie noch wissen sollten:
Kann man wegen privater Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz fristlos gekündigt werden?
Eine fristlose Kündigung deshalb ist nach dem Gericht nicht gerechtfertigt. Nur ein ausdrückliches Verbot des Chefs kann hier dem Spass ein Ende bereiten. Aber auch dann muss erst eine Abmahnung erfolgen, bevor die Kündigung wegen privaten Surfens ausgesprochen werden kann. Erfolgt dies alles jedoch nicht, kann der Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung ausgehen, urteilt der Richter abschließend (Az.: 5 Ca 4021/00).
Quelle: www.freenet.de
Mussten Sie bislang fürchten, von Ihren Vorgesetzten für dieses Verhalten zumindest gerügt zu werden, so können Sie jetzt aufatmen: Dem Surfspass am Arbeitsplatz ist jetzt ein Richter zur Seite gesprungen. Das Arbeitsgericht in Wesel hat entschieden, dass der Arbeitnehmer bis zu 100 Stunden pro Jahr privat am Arbeitsplatz Surfen darf.
Was Sie noch wissen sollten:
Kann man wegen privater Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz fristlos gekündigt werden?
Eine fristlose Kündigung deshalb ist nach dem Gericht nicht gerechtfertigt. Nur ein ausdrückliches Verbot des Chefs kann hier dem Spass ein Ende bereiten. Aber auch dann muss erst eine Abmahnung erfolgen, bevor die Kündigung wegen privaten Surfens ausgesprochen werden kann. Erfolgt dies alles jedoch nicht, kann der Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung ausgehen, urteilt der Richter abschließend (Az.: 5 Ca 4021/00).
Quelle: www.freenet.de