”Wurmi, das stimmt so nichtEs ist nicht etwas "gänzlich Neues", denn Wasser und Sonne existieren bereits länger. Und ebenso die Forschung darum, diese beiden Protagonisten effizient zusammen zu bringen. SH hat reichlich Wettbewerber, die auf unterschiedliche Art ihre Entwicklungsprozesse voranbringen. Siehe z.B. Toyota oder andere, die deutlich mehr Entwicklungsgeld auf dem Konto haben als SH.
Wer SH bereits längere Zeit verfolgt hat, der müsste nun eigentlich enttäuscht sein, da sich ein weiteres Mal abzeichnet, dass ein anderer Weg als der zuvor eingeschlagene ANGEBLICH effizienter sei. Leider gibt es keine einzigen Nachweise darüber, dass Gen1 wirklich marktnah funktionierte. Ebenso gibt es zu Gen2 genau so wenig Nachweise darüber.
Bisher baut Alles nur auf Theorie und Behauptungen auf, mal von ein paar Bildern und nicht sehr überzeugenden Videos abgesehen. NmM.
HonestMeyer, 12.06.24 11:57
Auszug aus dem Brief an die Aktionäre vom 10.06.2024:
Unsere patentierte SunHydrogen-Panel-Technologie, die sich derzeit in der Entwicklung befindet, nutzt Sonnenlicht und jede beliebige Wasserquelle, um kostengünstigen grünen Wasserstoff herzustellen.
Kriterien für ein Patent:
Es müssen folgende Kriterien bei der Patentanmeldung erfüllt sein, um einen Patentschutz zu rechtfertigen:
Neuheit der Erfindung
Erfinderische Tätigkeit
Gewerbliche Verwertbarkeit
Ein Patent auf eine Erfindung erfüllt das Kriterium „Neuheit", wenn es zum Zeitpunkt der Anmeldung vom Patent noch nicht bekannt ist. Die Erfindung darf also zur Patentanmeldung nicht zum bekannten Stand der Technik gehören. Zum Stand der Technik kann eine Erfindung durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen wie einer Veröffentlichung in Büchern, Zeitschriften, anderen Patenten oder in Vorträgen gehören. Auch eine bereits erfolgte Benutzung oder Ausstellung verhindern den Patentschutz. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Patent dem Kriterium „Neuheit" und der Patentschutz kann gewährleistet werden.