Steuermoral am Nullpunkt


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Brummer:

Steuermoral am Nullpunkt

 
10.01.02 08:02
Steuerschummler machen vor keinem Bereich halt. Vom Job über die Geldanlage bis zu familiären Vereinbarungen - Gesetze werden großzügig im eigenen Interesse ausgelegt.
So schummeln Arbeitnehmer.

1. Kilometerangabe

So wird geschummelt
Tricksereien bei Fahrten zur Arbeit sind an der Tagesordnung. Wer etwa acht Kilometer Wegstrecke dazu lügt, spart im Jahr bis zu 360 Euro Steuern.
So prüft das Finanzamt
In aller Regel gehen überzogene Kilometerangaben durch. Allerdings müssen Arbeitnehmer damit rechnen, dass sich viele Beamte in der Gegend gut auskennen. Gefahr droht auch durch neue Techniken: Die Ämter nutzen teilweise Routenplaner per PC. Gibt es Ärger, weisen Steuerzahler darauf hin, dass Umwege verkehrsgünstiger sind. Diese Ausnahmeregel bleibt - anders als ursprünglich geplant - weiterhin bestehen.
Spielwiese für Trickser!
2. Verkehrsmittel

So wird geschummelt
Bus- und Bahnfahrer, die täglich mehr als 58 Kilometer zur Arbeit zurücklegen, geben als Verkehrsmittel den Pkw an. Würden sie das nicht tun, wären maximal 5112 Euro absetzbar. Als vermeintlicher Autofahrer steigt der Steuervorteil mit jedem Entfernungskilometer weiter.
So prüft das Finanzamt
Die Behörde orientiert sich in der Regel an den Angaben im Vorjahr. Nur wer das Verkehrsmittel von einem auf das andere Jahr wechselt, muss mit Nachfragen rechnen. Wollen Bus- und Bahnfahrer mehr als die Pauschale von 5112 Euro absetzen, müssen sie höhere tatsächliche Ausgaben nachweisen. Das dürfte nicht gelingen.
Spielwiese für Trickser!
3. Arbeitstage

So wird geschummelt

Die angegebene Zahl der Arbeitstage stimmt in den wenigsten Fällen. Oft werden Krankheits- und Urlaubstage unterschlagen. Um zusätzliche Fahrten zu schinden, ist - zumindest laut Steuererklärung - Wochenendarbeit angesagt.
So prüft das Finanzamt
Bis zu 220 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche sind in den Augen des Fiskus ohne weiteren Nachweis glaubhaft. Wer öfter arbeitet, muss schlüssige Argumente liefern. Mit einer angespannten Lage des Arbeitsmarkts lässt sich der Verzicht auf Urlaub begründen - aber nicht jedes Jahr neu.
Spielwiese für Trickser!
4. Unfallfahrten

So wird geschummelt
Der Fiskus beteiligt sich an der Reparatur des Pkw, wenn die Schäden auf dem Weg zur Arbeit verursacht wurden. Weil der Anlass der Unfallfahrt kaum nachvollziehbar ist, schlagen viele Steuerzahler die Werkstattrechnung den Werbungskosten zu, auch wenn das Malheur auf dem Weg zum Supermarkt passiert ist.
So prüft das Finanzamt
Kleinere Reparaturen beanstanden die meisten Beamten nicht. Sie fordern aber bei größeren Schäden des öfteren den Unfallbericht an. Überweisungen der Versicherung sollten nicht verschwiegen werden. Fehlen diese in der Aufstellung, fragt das Finanzamt meist nach.
Riskanter Versuch!
Was Steuerbetrügern droht

So lautet der Grundsatz. "Wer den Finanzbehörden unrichtige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar." Das besagt Paragraf 370 der Abgabenordnung.
Das heißt in der Praxis. Steuern gelten als hinterzogen, wenn sie im Steuerbescheid zu niedrig oder zu spät festgesetzt sind. Auch wer trotz ausreichender Einnahmen keine Erklärung abgibt, ist betroffen. In allen Fällen muss das gleiche Motiv bestehen: weniger Steuern zahlen als gesetzlich vorgesehen.
So funktioniert das Prinzip. Einnahmen zu niedrig oder Kosten zu hoch anzugeben, ist der geläufige Fall. So werden etwa Zinsen verschwiegen oder für die Fahrt zur Arbeit eine zu große Entfernung angegeben. Maßgebendes Kriterium: Ist die Erklärung mit den Betrügereien dem Finanzamt eingereicht, beginnt die strafbare Handlung.
Das gilt als Versuch. Solange kein Bescheid mit falschen Angaben ergeht, liegt keine Hinterziehung vor. Daher können Bürger ihre Erklärung folgenlos berichtigen, selbst auf Nachfrage des Finanzamts. Der Versuch ist erst strafbar, wenn dem Bearbeiter bereits Kontrollmaterial über nicht deklarierte Einnahmen vorliegt, die der Betroffene nicht oder erst auf Nachfrage angibt.
Das sind die Folgen. Die Hinterziehung wird oft per Betriebsprüfung oder Kontrollmitteilung entdeckt, aber auch durch die Bearbeiter der Erklärung. Ist die Tat aufgeklärt, wird die Höhe der Steuernachzahlung ermittelt. Sie ist Basis für den Zinsaufschlag sowie eine Geldbuße oder Freiheitsstrafe. "Während die Zinsen immer zu zahlen sind, wird ein Strafverfahren meist erst bei Vergehen über 5000 Euro eröffnet", sagt Staatsanwalt Raimund Weyand aus Saarbrücken.
So hoch sind die Strafen. Sechs Prozent der hinterzogenen Steuer sind pro Jahr als Zinsen fällig. Geldstrafen berechnen sich nach Tagessätzen - ein Dreißigstel vom monatlichen Einkommen des Sünders. Faustregel: Pro 500 Euro Hinterziehung fallen drei bis sechs Tagessätze an. "Ab etwa 50000 Euro kommt es zu Freiheitsstrafen mit Bewährung, ab 250000 Euro ohne diese Gnade", so Weyand.
Das bewirkt eine Selbstanzeige. Der Geldbuße oder Freiheitsstrafe - nicht jedoch den Zinsen - entgeht, wer seine Sünden beichtet. Werden die Steuern inklusive Zinsen umgehend nachgezahlt, winkt Straffreiheit.
So lange drohen Strafen. Steuersünden verjähren strafrechtlich nach fünf und beim Finanzamt nach zehn Jahren. Bis dahin müssen Steuern nebst Zinsen nachgezahlt werden. Die Verjährung bei einer Schenkung beginnt erst, wenn das Finanzamt von der Zuwendung erfährt.
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Guido:

@ Brummer

 
10.01.02 08:28
Sag mal was für ne Steuermoral!! Biste etwa ein Finanzbeamter? Bei den Steuersätzen ist doch klar, dass jeder versucht bei der Steuer zu besch... verzeihung, zu tricksen.

Guido
Antworten
Brummer:

@Guido bin kein Steuerbeamter

 
10.01.02 08:30
Es sind doch nur Tipps und ihre evtl. folgen.

Gruß Brummer
Antworten
Guido:

@Brummer

 
10.01.02 08:35
Na wenn Du dich so gut auskennst, kannst Du mir vielleicht sagen, wie ich die Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit
richtig (fast) angebe (bei Benutzung von Auto + Bahn).
Als Reisekosten. Das ich die volle KM-Zahl mit 0,58 DM absetzen kann weiß ich bereits. Aber wo eintragen?

Gruß Guido
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