Aktion und OS miteinander verrechenbar !
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Aktien, Optionsscheine und
Indexzertifikate weniger als 1 Jahr hältst. Somit fallen Gewinne
oder Verluste daraus gem. § 23 EStG unter die "Rubrik" private
Veräußerungsgeschäfte.
Das Verrechnungsverbot (§ 23 (3) S.8 EStG) gilt nur gegenüber
anderen Einkunftsarten. Die o.g. privaten Veräußerungen können
daher in sich unbeschränkt ausgeglichen werden.
Gruß, Ulfie2