es muss nicht unbedingt zu einer Verwässerung der Aktien (durch neue Aktien) kommen. Eine Einigung mit den Klägern vorausgesetzt, kann innerhalb eines definierten Zeitraums der Startschuss dafür sein, eigene Aktien am Markt, für sehr schmales Geld, selbst zu kaufen um damit die Kläger zu bedienen. So eine Vereinbarung ist denkbar und günstig, wäre auch eine Erklärung warum SH so wenig für die Kurspflege in letzter Zeit gemacht hat. Zu dem Kurs könnte SH große Stückzahlen für wenig Geld einsammeln, für diesen Zweck. Natürlich macht das nur dann
Sinn, wenn vorher die Parteien sich einig sind. Nur meine persönliche Meinung...