geht hervor, daß sie die Finanzgläubiger abgelehnt hat, weil die dreiseitige Eingabe nur auf der letzten Seite unterschrieben war, aber nicht auf jeder einzeln. Sie muß also davon ausgehen (so sagt sie), daß die letzte Seite keinen Bezug zu den beiden vorherigen Seiten hat. Und, sofern ich das richtig lese, ist das für sie auch der Grund, warum sie die Zuständigkeit der holländischen Gerichtes ablehnt.
Das mag formal richtig oder möglich sein, zeugt aber auch von pedantischen Ansichten. Andererseits genügen aber für diverse Klagen und Einsprüche schlichte eidesstattliche Erklärungen.
Da scheint mir durchaus mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Richterliche Freiheit hin oder her, das riecht schon etwas nach Voreingenommenheit. Was ein höheres Gericht hoffentlich noch bereinigen wird.
Etwas schwach ist allerdings, daß so ein Fehler von Seiten Steinhoffs 1. passiert ist, und 2. nicht umgehend durch Nachreichung entsprechend ergänzter Dokumente behoben wurde. Oder Steinhoff hat von Anfang an damit gerechnet, daß es sowieso in eine 2. Runde geht, egal wie die Entscheidungen des High Courts ausfallen.
Alles nur Schlußfolgerungen, versteht sich. Ich kann ebenso wenig wie andere in die Köpfe der Beteiligten schauen, ich kann mir nur Gedanken über (für mich) Unverständliches machen.
Dennoch sehe ich, daß es Fortschritte gibt, und das lässt mich annehmen, daß am Ende alles so gut ausgeht, wie ich es mir erhoffe ;-)