#337128Bei Gericht geht es um Recht und nicht um Gerechtigkeit.
Nehme mal als ein Beispiel einen Unternehmer mit bis zu 20 Mitarbeiter.
Entspricht nicht Steinhoffs Gegebenheiten. Gleich vorweg.
Du kündigst jetzt einen Mitarbeiter und begründest dies auch noch.
Zum Beispiel mit der Auftragslage.
Schon hast du einen sehr großen Fehler begangen !
Denn du hättest es nicht begründen sollen und auch nicht müssen (bis 20 Mitarbeiter).
Nur auf Grund deiner Begründung wird der Mitarbeiter dich vor dem
Arbeitsgericht verklagen.
Schlechte Karten für dich vor Gericht nur wegen dieses kleinen Fehlers.