AKTUALISIERUNG ÜBER DIE NIEDERLÄNDISCHE AUSSETZUNG VON ZAHLUNGSVERFAHREN UND ERNENNUNG DES VERTRETUNGSAUSSCHUSSES
Steinhoff International Holdings NV ("SIHNV") gibt dies weiter bekannt ) Verfahren am 23. April 2021 hat das Amsterdamer Bezirksgericht (das "Gericht") heute seine Entscheidung über den Antrag der Administratoren auf Ernennung eines Vertretungsausschusses ("AdR") und über Maßnahmen in Bezug auf die Liste der genannten Ansprüche getroffen gemäß Artikel 259 des niederländischen Insolvenzgesetzes (Faillissementswet) (die "Liste").
Gerichtsverhandlung 19. Mai 2021
Wie am 3. Mai 2021 von den Administratoren angekündigt, hat der Gerichtshof beschlossen, den Antrag der Administratoren am Mittwoch, dem 19. Mai 2021 (die "Anhörung") zu hören. Am 14. Mai 2021 entschied das Gericht in zusätzlichen Weisungen, dass die von anderen Parteien als den Verwaltern (dh Hamilton BV und Hamilton 2 BV (zusammen „Hamilton“) und Lancaster 101 (Pty) Ltd. („Lancaster“) nicht während der Anhörung behandelt, sondern in einer Anhörung am 4. Juni 2021 behandelt, siehe unten.
In seinem heutigen Urteil hat der Gerichtshof einen AdR ernannt. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des AdR anstelle der Gläubiger in einer Gläubigerversammlung über den von SIHNV vorgeschlagenen Zusammensetzungsplan (den "Zusammensetzungsplan") abstimmen. Die Hauptüberlegung war die große Anzahl von SIHNV MPC-Ansprecher (wie im Zusammensetzungsplan definiert) im Verfahren. Alle gewöhnlichen, nicht bevorzugten Gläubiger der SIHNV ("Gläubiger") sind weiterhin berechtigt, ihre Forderungen bis spätestens Dienstag, 15. Juni 2021, beim SoP anzumelden. Der Zweck des Hinterlegungsverfahrens besteht in erster Linie darin, den Verwaltern einen ungefähren Überblick über die Gesamtheit der Gläubiger zu geben von SIHNV. Weitere Details hierzu finden Sie unter www.steinhoffsettlement.com.
Darüber hinaus hat der Hof einen Antrag auf Maßnahmen in Bezug auf die Liste genehmigt. Infolgedessen müssen die Administratoren die Ansprüche der SIHNV MPC-Ansprecher, die eingereicht wurden, nicht in die Liste aufnehmen, sondern die Administratoren müssen die Ansprüche der anderen eingereichten Gläubiger (dh aller Gläubiger, die einen Anspruch eingereicht haben) eintragen im SoP mit Ausnahme der SIHNV MPC-Ansprecher) auf der Liste.
Gerichtsverhandlung 4. Juni 2021
Am 25. Mai 2021 entschied der Gerichtshof, die uniliteralen Anträge anderer Parteien als der Administratoren (dh Hamilton und Lancaster) am Freitag, dem 4. Juni 2021, anzuhören. Kurz gesagt, die uniliteralen Anträge, die in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, sind einen Antrag auf:
- vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensanalyse (Hamilton);
- die Beendigung des SoP (Lancaster);
- bestimmte Informationen (Lancaster); und
- die Ernennung von Sachverständigen (Lancaster).
SIHNV wird sich den Anträgen von Hamilton und Lancaster widersetzen und jeden Versuch verteidigen, die geplante globale Einigung und den laufenden SoP von SIHNV zu stören.
Weitere Updates werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
SIHNV hat eine Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine Zweitnotierung an der JSE Limited.
Stellenbosch, Südafrika
28. Mai 2021
28.05.2021 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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