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Steinhoff International Holdings N.V.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Dirty Jack:

@frankfeuerstein

2
14.02.21 14:29

Die folgende DGAB News vom 14.01.2021 wies auf die bevorstehende Auseinandersetzung mit Conservatorium hin.

"By way of further update, a hearing has been scheduled for 8 February 2020 in the Amsterdam District Court following a recent request by Conservatorium Holdings LLC to appoint a restructuring expert to SIHNV pursuant to Article 371 of the Dutch Bankruptcy Act (enacting elements of the recently enacted pre-insolvency proceedings "Wet Homologatie Onderhands Akkoord"). SIHNV will respond to the request in due course."

www.dgap.de/dgap/News/corporate/...ment/?newsID=1417755 

Man bezieht sich auf Article 371 of the Dutch Bankruptcy Act.

Das wichtigste daraus wäre die Gläubiger- u./o. Anteilseigneranerkennung (Aktionär) von Conservatorium.

Interessant außerdem wäre nach Einsetzung Sanierungsexperte, welcher Sanierungsplan Anwendung findet.

Das Prozedere hab ich mal fett markiert, ob es dazu kommt, dazu wird hoffentlich morgen eine Entscheidung kommen.



„Article 371 of the Dutch Bankruptcy Act



Recht des Gläubigers, einen Plan durch die Bestellung eines Sanierungsexperten zu initiieren

1. (1) Jeder Gläubiger, jeder Anteilseigner oder jeder gesetzliche Betriebsrat oder jede betriebliche Interessenvertretung, die im Betrieb des Schuldners eingerichtet ist, kann beantragen, dass das Gericht einen Sanierungsexperten bestellt, der den Gläubigern und Anteilseignern des Schuldners oder einer beliebigen Anzahl von ihnen einen Plan nach diesem Abschnitt vorschlägt. Auch der Schuldner kann einen solchen Antrag stellen. In diesem Fall gilt Artikel 370 Absatz 5 entsprechend. Wird dem Antrag stattgegeben, darf der Schuldner keinen Plan auf der Grundlage von Artikel 370 Absatz 1 vorschlagen, solange der Restrukturierungsexperte bestellt bleibt. Der Schuldner kann dem Sanierungsexperten einen Plan mit der Bitte vorlegen, dass er diesen den stimmberechtigten Gläubigern und Anteilseignern vorschlägt.

2. (2) Hat das Gericht noch keine Entscheidung nach diesem Abschnitt getroffen, so hat der Antragsteller im Sinne des Artikels 371 Absatz 1 anzugeben, welches der Verfahren des Artikels 369 Absatz 6 er gewählt hat, und die Gründe für diese Wahl zu nennen. Der Antrag muss die Angaben enthalten, die es dem Gericht ermöglichen, seine Zuständigkeit zu bestimmen. Wird der Antrag nicht vom Schuldner gestellt, so ist ihm Gelegenheit zu geben, sich in einer vom Gericht bestimmten Weise und innerhalb einer bestimmten Frist zu der Wahl aus den in Artikel 369 Absatz 6 genannten Verfahren zu äußern. Im Falle eines Streits in der Sache entscheidet das Gericht, welches der in Artikel 369 Absatz 6 genannten Verfahren anzuwenden ist. Artikel 370 Absatz 4 gilt entsprechend, mit der Ausnahme, dass der Sanierungsexperte oder der Schuldner den Antrag im Sinne von Artikel 370 Absatz 4 stellen kann.

3. (3) Befindet sich der Schuldner in einem Zustand gemäß Artikel 370 Absatz 1, so gibt das Gericht dem Antrag im Sinne von Artikel 371 Absatz 1 statt, es sei denn, es liegen Anscheinsbeweise dafür vor, dass dies nicht im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger ist. Einem Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten, der vom Schuldner selbst gestellt wird oder von der Mehrheit der Anteilseigner unterstützt wird, ist in jedem Fall stattzugeben.

4. (4) Das Gericht kann einen oder mehrere Sachverständige bestellen, um zu beurteilen, ob ein Zustand im Sinne von Artikel 371 Absatz 3 vorliegt. Artikel 378 Absatz 6 Sätze 1 und 4 und Artikel 371 Absätze 7 und 8 gelten entsprechend.

5. (5) Bevor das Gericht eine Entscheidung nach Artikel 371 Absatz 1 trifft, bietet es dem in Artikel 371 Absatz 1 bezeichneten Antragsteller, dem Schuldner und dem in
Artikel 380 genannten Beobachter Gelegenheit, sich in einer vom Gericht bestimmten Weise und innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern. Dies gilt auch für Entscheidungen nach Artikel 371 Absätze 10, 12 und 13. In den drei letztgenannten Fällen fordert das Gericht auch den Sanierungsexperten zur Anhörung auf.

6. (6) Der Sanierungsgutachter hat seine Aufgaben wirksam, unparteiisch und unabhängig zu erfüllen.

7. Der Sanierungsgutachter ist berechtigt, Akten, Unterlagen und sonstige Datenträger des Schuldners einzusehen, soweit er die Einsichtnahme in die Akten, Unterlagen und sonstigen Datenträger des Schuldners für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält.

8. (8) Der Schuldner oder seine Geschäftsführer, gegebenenfalls die Gesellschafter und Aufsichtsräte sowie die Arbeitnehmer des Schuldners haben dem Sanierungsexperten alle von ihm verlangten Auskünfte in der von ihm bestimmten Weise zu erteilen. Sie haben den Sanierungsexperten von sich aus über Tatsachen und Umstände zu unterrichten, von denen sie wissen oder wissen müssten, dass sie für den Sanierungsexperten zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben von Bedeutung sind, und ihm jede erforderliche Mitwirkung zu gewähren.

9. Der Sanierungsexperte darf die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Anwendung der Bestimmungen dieses Abschnitts erforderlich.

10. Das Gericht setzt das Gehalt des Sanierungsgutachters fest. Das Gericht bestimmt auch den Höchstbetrag der Kosten für die Arbeit des Sanierungsexperten und der von ihm hinzugezogenen Dritten. Das Gericht kann diesen Betrag während des Verfahrens auf Antrag des Sanierungsexperten erhöhen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten vom Schuldner zu tragen, wobei die Gläubiger die Kosten tragen, wenn die Mehrheit der Gläubiger einen Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten unterstützt. Zu diesem Zweck kann das Gericht als Bedingung für die Bestellung eine Kostensicherheit oder die Überweisung eines Vorschusses auf das Bankkonto des Gerichts verlangen.

11. Der Sanierungsexperte haftet nicht für Schäden, die bei dem Versuch, einen Plan nach diesem Abschnitt umzusetzen, entstanden sind, es sei denn, ihn trifft ein persönliches Verschulden an seiner Untätigkeit, wie es von einem Sanierungsexperten mit ausreichender Erfahrung und Sachkenntnis, der seine Aufgabe mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausführt, erwartet werden kann.

12. (12) Sobald feststeht, dass ein Plan nach diesem Abschnitt nicht durchgeführt werden kann, hat der Sanierungsexperte dies dem Gericht ordnungsgemäß mitzuteilen und die Aufhebung seiner Bestellung zu beantragen.

13. (13) Die Bestellung des Sanierungsgutachters endet von Rechts wegen, sobald das Gericht den Plan nach § 384 bestätigt, es sei denn, das Gericht bestimmt in seiner Bestätigungsentscheidung, dass die Bestellung des Sanierungsgutachters für einen vom Gericht bestimmten Zeitraum fortbesteht. Nach Anhörung oder ordnungsgemäßer Benachrichtigung des Restrukturierungsexperten kann das Gericht diesen auch jederzeit entlassen und ersetzen, entweder auf eigenen Antrag, auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger oder von sich aus.
14. Hat das Gericht noch keine Entscheidung nach diesem Abschnitt getroffen und ergibt sich die Zuständigkeit des Gerichts aus der in Artikel 5 Absatz 3 genannten Verordnung11 , so ist in der Bestellungsentscheidung anzugeben, ob es sich bei dem Verfahren um ein Haupt- oder ein Territorialverfahren im Sinne der genannten Verordnung handelt. Jeder Gläubiger, der noch keine Gelegenheit hatte, sich auf der Grundlage von Artikel 371 Absatz 5 zu äußern, kann die Entscheidung wegen fehlender internationaler Zuständigkeit im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der genannten Verordnung innerhalb einer Frist von acht Tagen nach der in Artikel 370 Absatz 4 genannten Veröffentlichung anfechten.“

resor.nl/wp-content/uploads/2020/05/...ll-on-Dutch-Scheme.pdf


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Josemir:

Eine Frage an alle

 
14.02.21 14:29
Diesmal geht es um die SINHV..ein WHOA wäre mir auch lieber...Ich denke die Zustimmungsquoten wurden alle erreicht und in den letzten Tagen hat man mit Conserve einen Plan erarbeitet, der SINHV das WHOA erlaubt, ohne dass die Conserve einen neuen Restrukturierungsexperten einsetzt, sondern den unseren nimmt. Das SOP wurde bisher nicht beantrag  ..ich glaube das erst wenn ich den Antrag sehe. Eine Absichtserklärung ist nun mal nichts Festes.
Long..
ms_rocky:

SoP nochmal

15
14.02.21 14:36
Ich verstehe immer noch nicht warum ihr soviel Angst vor dem SoP habt. Vielleicht weil einiger User immer wenn sie SoP schreiben, wollen es gar nicht lassen das Wort Insolvenzverfahren im Nebensatz zu erwähnen. Noch mal SIHNV wird diesen Weg gehen um den Vergleich umzusetzen (nicht mehr und nicht weniger). Es gibt keine anderen wirtschaftlichen Gründe wie bei den normalen Insolvenzen. Hier sind Gläubiger mit am Bord, es handelt sich also in diesem Fall um keinen Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte. Ausserdem, wenn es eine negative Reaktion am Kurs wegen dem SoP geben wird, hätten wir schon längst gesehen, den die Gesellschaft hat bereits verkündet, das der SoP beantragt wird (also kein Geheimnis) und die Börse handelt die Zukunft.
Also die Anlegen spekulieren auf die Einigung und damit auf den Abschluss von Step2 und das Angehen von Step3. Wir stehen gerade bei 12Ct und zwar bei einem Mrd Unternehmen mit viel Substanz. Es gibt Unternehmen, die 100- 1000 fach bewertet sind, dabei haben sie nicht mal was verkauft sonder haben nur eine Idee die aufgehten kann oder eben nicht.
Das Tal der Tränen haben wir hinter uns, es kann nur besser werden.
Wer ängstlich ist sollte lieber gleich morgen früh verkaufen und solche Hotspots lieber vermeiden.
Oliop:

Die wichtigste Frage die man sich nur stellen muss

 
14.02.21 14:37
Ist doch die....

Warum trommeln hier alle wie die wildgewordenen Affen drauf los?

Wiederholen das gleiche Gedöns, immer und immer wieder?

Welcher normale Anleger schreibt sich hier die Pfoten wund und warnt täglich?

Ist das nicht Indiz genug, dass es hier vorzüglich läuft?

Ich denke JA!

Steinhoff wird es morgen verkünden, das man sich außergerichtlich einigen konnte.

Alles andere macht keinen Sinn mehr, will man je auf einen grünen Zweig kommen.

Let´s go Steinhoff. Wir alle glauben an dich! Nieder mit denen, die hier was anderes behaupten.

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#294880

Oliop:

@Jef85

 
14.02.21 14:46
Die erfolgreiche Verkündung von Step 2 zählt für die Börse und nicht wann alle Pfennige ausgezahlt worden. Just to let you know bro!
Terminus86:

@Jef85

 
14.02.21 14:58
Wie kannst du dir so sicher sein dass Wiese bereits zugestimmt hat? Wenn das der Fall wäre bräuchte man in meinen Augen das SoP Verfahren nicht, da die nötigen Zustimmungsquoten auch für ein WHOA ausreichend wären. Ich glaube eher dass Wiese hier aktuell der große Buhmann ist, welcher das GS noch blockiert. Solange ihm das Conservartorium im Nacken sitzt und hier keine Lösung zusammen mit Steinhoff gefunden wird, kann sich das noch als zähes Geduldsspiel entpuppen.
NoCap:

Erwartungen...

 
14.02.21 15:35
...ich habe an den morgigen Termin keine Erwartungen ( zumindest nicht auf die Kursentwicklung ), dann kann ich auch nicht enttäuscht werden.
Die Holding wird in paar Jahren wieder einen Wert im einstelligen Milliardenbereich haben, darauf setze ich!

Aber nicht darauf, ob jetzt ein weiterer Restrukturierungsexperte eingesetzt wird! Das geht sowieso für Steinhoff aus..

Ja, der Kurs steigt morgen, Zocker kommen, Zocker gehen! Wenn wieder ein paar bleiben ....haben wir einen Green Monday!

Squideye:

Griechenland

19
14.02.21 15:57
Lest mal dem kompleten Artikel auf dem Link...

.........=> Sklavenitis: Und die Angst aus dem Ausland!
Im Bereich der Supermärkte kommt ein Neuzugang , da wir in unserem Land eine bekannte Kette aus Großbritannien sehen werden!

Über Griechenland und Italien strebt die britische Discounterkette Poundland an, Umsatz und Gewinn in einem Jahrzehnt zu verdreifachen.

Diese besondere Kette ist als "Supermärkte der Armen" bekannt und wie alles zeigt, kommt sie laut einer Veröffentlichung der Financial Times über die Tochtergesellschaft Pepco nach Griechenland.

Andy Bond, ein leitender Angestellter in Poundland, sagte gegenüber der Financial Times: "Es gibt viele Kunden, die unsere Angebote wünschen, weil der Discountermarkt in der Region weniger entwickelt ist."

Poudland ist im Bereich Konsumgüter und Einzelhandel tätig und wurde 1990 gegründet und hat seit Anfang 2019 300 neue Geschäfte in Mittel- und Osteuropa eröffnet.

Die Pepco-Tochtergesellschaft, über die Poudland in Griechenland und Italien "landen" wird, ist auf Bekleidung und Haushaltswaren spezialisiert und bietet ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen an.........=>

xristika.gr/sokaristiki-exelixi-gia-ton-sklaveniti/
Squideye:

sollte kompletten Artilel heißen

 
14.02.21 16:05
NoCap:

Artilel?

 
14.02.21 16:07
:0)
und DGAB von Dirty muss ins Wörterbuch  
jef85:

@ Terminus86

7
14.02.21 16:11
Ohne Zustimmung der Kläger wäre keine Anfrage bei der SA Bank erfolgt und auch je Abstimmung der Gläubiger wäre sinnlos.LDP sagte auf der HV, dass der Disput mit Cons. Step 2 verzögern kann aber nicht verhindern.

Con. hat in GB eine empfindliche Niederlage erlitten und sieht jetzt ein, dass eine außergerichtliche Einigung das beste wäre.

Steinhoff sprach Ende Juli und Ende August nur vom SOP. Das WHOA kam erst im November ins Gespräch. Vielleicht eine Falle :)

Egal wie hoch die Zustimmungen sind, mit den Verfahren SOP und S155 zwingt man die NEIN Sager zum JA.

Steinhoff agierte immer defensiv und spricht schon seit Monaten nicht mehr über Verzögerungen oder Probleme. Jeder Schritt wird nach und nach abgearbeitet.

Das Verfahren in SA dürfte schon gestartet sein, siehe Aussage Richter SA. Der Sceme effective date ist erreicht und die letzte Zustimmung der Gläubiger (siehe DGAP 14.01.) nur Formsache.

Entweder Con. gibt seine bockige Einstellung auf oder der GP wird auch so implementiert. Tekkie bockt ja auch. Hamilton auch :)

Seine DGAPS beendet Steinhoff immer damit, dass über die nächsten Implementierungsschritte berichtet wird. Das würde man ohne notwendige Klägerzustimmung niemals machen.
Josemir:

Ja Jeff

 
14.02.21 16:17
Deswegen spricht man nicht mehr vom GS ...das macht dann auch nichts mehr aus..wenn es nur zu, größten Teil befriedet ist..den Rest gewinnen wir vor Gericht..
Long..
walter.eucken:

unerwarteter möbel-boom

 
14.02.21 16:22

"Wegen des Lockdowns und gestiegener Nachfrage werden in der Schweiz viele Güter knapp. Betroffen ist vor allem der Freizeitbereich...
..Velos (Fahrräder)....Fitness...Home Office....Gaming...und Möbel!"


Wegen des Lockdowns und gestiegener Nachfrage werden in der Schweiz viele Güter knapp. Betroffen ist vor allem der Freizeitbereich.
jef85:

GS wird immer noch erwähnt

5
14.02.21 16:38
In der Mitteilung vom 5.2. spricht Steinhoff weiterhin über den GS:

„Further updates will be provided in due course in relation to any application for a
“suspension of payments” process and in relation to the implementation of the global
settlement more generally.“

Warten wir auf kommende schöne News egal ob morgen oder in 10 Tagen.

Bis dahin freue ich mich über Eröffnungen der Pepco Läden in Slowenien, Litauen und Lettland morgen. Somit ist nur noch die Slowakei geschlossen. Über 90 % der Pepco Group ab morgen geöffnet:) Über 95 % der Steinhoff Läden weltweit handeln aktuell.

Das ist die eigentliche Sensation:) In Deutschland wären fast alle Läden seit 2 Monaten geschlossen.
jaschel:

Squideye das klingt ja super

 
14.02.21 16:42
Ein Neuer kommt in die Supermärkte,denn in unserem Land werden wir eine bekannte Kette aus Großbritannien sehen!

Lesen Sie die xristika.gr im Internet.

Über Griechenland und Italien strebt sie eine Verdreifachung ihrer Umsätze und Gewinne an, die britische Discountkette Poundland über ein Jahrzehnt.

Diese Kette ist als "Supermärkte der Armen" bekannt und kommt einem Bericht der Financial Times zufolge auch über die Tochtergesellschaft Pepco nach Griechenland.

Ein leitender Angestellter von Poundland, Andy Bond, sagte der Financial Times: "Es gibt viele Kunden, die unsere Angebote gerne hätten, weil der Markt für Discounter in der Region weniger entwickelt ist."

Pudland ist im Konsumgüter- und Einzelhandel tätig und wurde 1990 gegründet und hat seit Anfang 2019 300 neue Filialen in Mittel- und Osteuropa eröffnet.

Die Tochtergesellschaft Pepco, über die Pudland in Griechenland und Italien "landen" wird, ist auf Bekleidung und Haushaltswaren spezialisiert und liefert ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen.
Manro123:

Wenn ich LS sehe muss man

 
14.02.21 16:50
Lachen welche Irren kaufen da so so hohen Preisen :')  
Terminus86:

@Jef85

5
14.02.21 16:53
Das ist mir durchaus alles bewusst. Ich selbst gehe auch stark davon aus dass das GS umgesetzt wird. Am besten wäre natürlich gewesen, dass man weder SoP noch WHOA benötigt hätte um das GS umzusetzen. Dirty hatte ja die erforderlichen Zustimmungsquoten bereits genannt. Für SoP sind es mindestens 50% und WHOA 75%. Die 75% erreichen wir wohl leider nicht, da Steinhoff ja angekündigt hat das SoP anzustreben. Ich habe mal die Tabelle mit der Gewichtung in Prozent angehängt. Zu beachten ist, dass das GS von Steinhoff nicht nur die Kläger betrifft sondern auch die CPU Gläubiger. Man sprach ja auch zuletzt von einem Group Settlement in dem alle Claims unter einen Hut gepackt werden. Meiner Meinung nach ein cleverer Schachzug von Steinhoff, da die CPU Creditoren die größte Gewichtung im GS haben.

Wenn man alle Prozente in der Tabelle zusammen zählt, kommt man auf 99%. Die restlichen 1% sind eventuell Investoren die sich nicht an den Klagen beteiligt haben. Die notwendigen 50% für das SoP werden wir wahrscheinlich alleine durch die Zustimmung der mehrheitlichen CPU Creditor Claims erhalten. Auch wenn hier nicht alle Creditoren zustimmen werden, so wie es auch beim Scheme of Arrangement der Fall war.

Von den 20% MPC Claims wissen wir nur dass der VEB definitiv zugesagt hat und Hamilton wohl dagegen ist. Von den restlichen Parteien (Deminor, Tilp und co) hat man nichts gehört. Daher kann man hier schlecht sagen wieviel prozent Zustimmung zustande kommt.

Wiese hat mit 11% eine der größten Einzelpositionen, daher meine Vermutung dass er noch hier blockiert bis das mit dem Conservartorium geklärt ist.

Die 1% Tekkie fehlen uns auch definitiv. Was mit Lancaster ist, kann ich nur schwer einschätzen.

Die 5% von den intercompany Claims müssten wir eigentlich auch in der Tasche haben.

Korrigiert mich bitte wenn ich mich in irgendwelchen Punkten geirrt habe.


Quelle:

www.steinhoffinternational.com/...ement-litigation-claims.php
(Verkleinert auf 51%) vergrößern
Steinhoff International Holdings N.V. 1233379
STElNHOFF:

Wer weiß

 
14.02.21 16:54
Welche Irren morgen bei TG noch höhere Preise zahlen
jaschel:

STElNHOFF:

 
14.02.21 17:01
Ich nicht mein Körbchen ist voll!
numi76:

Irre ?

 
14.02.21 17:04
Essig immer neue Käufer geben sonst funktioniert unser Plan nicht ..

Oder Manro bist du nicht eingestiegen?

Würden manche nicht immer hier rein raus gehen hätten wir schon andere Preise ..  
STElNHOFF:

Die Irren

 
14.02.21 17:15
Waren ironisch gedacht.
Wobei, ein bisschen irre muss man wohl sein.
Wenn ich nicht mehr irre bin, lebe ich nicht mehr.
iudexnoncalc.:

wenn der Plan aufgeht

 
14.02.21 17:15
werden die big boys mitspielen, dann ist es unerheblich ob kleine Fische verkaufen.....da gibt es dann bei 4 MRD Aktien ganz andere Stückzahlen die hin und her geschoben werden ;-)
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#294899

jef85:

12,5 Cent kein hoher Kurs

22
14.02.21 17:18
Im Juli 18 standen wir bei ca. 25 Cent. Die hohen Schulden waren damals bekannt. Es gab keine längerfristigen Pläne weil die Schuldenfälligkeit immer nur um Monate verschoben wurde. Klagenlösung waren nochmal ein Thema. Viele Töchter waren operativ schlecht. Pepco Group hatte 1000Shops weniger als heute. Schulden der Töchter lag bei ca. 2 MRD.

Heute: Schulden der Töchter unter 1 MRD
Operativ alle Einheiten top
Klagelösung in Sichtweite
Fälligkeit Schulden bis Mitte/Ende 23 verlängert (falls Step 2 durch ist)
IPO Fantasien

Wären wir heute bei 60 Cent, würde ich sagen, es ist einiges schon eingepreist aber bei 12,5 Cent ist immer noch die Insolvenz eingepreist.


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