Die von dir angesprochenen Punkte sind nicht unwichtig!
Seit der gestrigen Abstimmung und wenn deren Ergebnis als bindend am 26.27.01.2021 vom engl. Gericht sanktioniert wird, haben wir die volle Unterstützung der Gläubiger der CPU´s für ein eventuell erforderliches SoP/WHOA in NL für unsere SIHNV.
Es wurde im "Omnibus Steinhoff Settlement Consent Request: Project Universe" unter Punkt 57 folgendes abgestimmt:
"57
From the Interim Effective Time, in the event that SIHNV commences Dutch Proceedings and:
(i) the composition plan (“akkoord”) offered by SIHNV in the SoP Proceedings (the “Composition Plan”) is not approved (“aangenomen”) at the voting hearing as referred to in section 255(1)(2o) of the Dutch Bankruptcy Act (Faillissementswet) (the “DBA”);
(ii) the Dutch court does not order a confirmation hearing (“homologatiezitting”); or
(iii) the Dutch court refuses to confirm (“homologeren”) the Composition Plan,
and/or the equivalent, as applicable, in relation to, if enacted, the Dutch procedure wet homologatie onderhands akkoord, each Consenting Lender will, in its capacity as a creditor of SIHNV, assist and support any request by SIHNV to the Dutch court to terminate the Dutch Proceedings without a subsequent conversion of the Dutch Proceedings into bankruptcy proceedings (“faillissement”) and to support and facilitate SIHNV emerging from the Dutch Proceedings as a going concern, including any request by SIHNV pursuant to section 247 of the DBA to withdraw the SoP Proceedings on the ground that the financial condition of SIHNV enables it to resume its payments (“toestand des boedels SIHNV weer in staat stelt zijn betalingen te hervatten”), or the equivalent, as applicable, in relation to, if enacted, the Dutch procedure wet homologatie onderhands akkoord."
Es geht kurz gesagt um die Unterstützung der Gläubiger im Rahmen dieses Verfahrens, auch wenn salopp gesagt das SoP/WHOA aus dem Ruder laufen würde:
"57
Ab dem Interim Effective Time (läuft bereits, da lt. Def. Consent Request Zustimmung bereits über 80 % war), für den Fall, dass SIHNV ein niederländisches Verfahren einleitet und:
(i) der von SIHNV im SoP-Verfahren angebotene Vergleichsplan ("akkoord") (der "Vergleichsplan") bei der Abstimmungsanhörung gemäß § 255(1)(2o) des niederländischen Konkursgesetzes (Faillissementswet) (das "DBA") nicht genehmigt wird ("aangenomen");
(ii) das niederländische Gericht ordnet keine Bestätigungsanhörung ("homologatiezitting") an; oder
(iii) das niederländische Gericht die Bestätigung ("homologeren") des Vergleichsplans ablehnt,
und/oder das Äquivalent, falls anwendbar, in Bezug auf das niederländische Verfahren wet homologatie onderhands akkoord, wird jeder Zustimmende Darlehensgeber in seiner Eigenschaft als Gläubiger von SIHNV jeden Antrag von SIHNV an das niederländische Gericht auf Beendigung des niederländischen Verfahrens ohne anschließende Umwandlung des niederländischen Verfahrens in ein Insolvenzverfahren ("faillissement") unterstützen und SIHNV dabei unterstützen, aus dem niederländischen Verfahren als fortgeführtes Unternehmen hervorzugehen, einschließlich eines Antrags von SIHNV gemäß Artikel 247 des DBA, das SoP-Verfahren mit der Begründung zurückzuziehen, dass die finanzielle Lage von SIHNV es ermöglicht, seine Zahlungen wieder aufzunehmen ("toestand des boedels SIHNV weer in staat stelt zijn betalingen te hervatten"), oder das Äquivalent, falls zutreffend, in Bezug auf das niederländische Verfahren wet homologatie onderhands akkoord, falls dieses erlassen wird."
Das ganze SoP wäre also nur eine Daumenschraube für die Claimgläubiger und falls ein Richter Dummheiten macht, dann setzt sich SIHNV mit seinen Gläubigern halt wieder in den Zustand der Zahlungsfähigkeit und eines fortgeführten Unternehmens.