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Viele Anleger traf es wie ein Schock, als im Mai 2002 bekannt wurde, dass die Gontard & MetallBank AG (Frankfurt a. M.) insolvent ist. Rettungsversuche waren gescheitert; doch hatten die Beteiligten alles getan, um die Katastrophe zu verhindern?
Nach Meinung des Vorstandes des Bundes für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e. V. (BSZ® e. V.), Horst Roosen, war dies nicht der Fall. „Ich denke, die Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hatte bereits lange vor Eintritt der Bank in die Insolvenz Kenntnis von den maroden Zuständen der Bank. Die BaFin hätte jedenfalls rechtzeitig Sonderprüfungen durchführen müssen, um schlimmeres zu vermeiden und um die Bank wieder auf den richtigen Weg zu bringen", so BSZ® e. V. -Vorstand Horst Roosen weiter.
Tatsächlich stellt sich die Frage, ob der Schaden der Anleger nicht hätte verhindert werden können, wenn die Aufsichtsbehörde BaFin die Bank zu einem früheren Zeitpunkt, aufgrund von Sonderprüfungsergebnissen, unverzüglich geschlossen hätte. Dieser Frage sollten die Anleger - nach Auffassung des BSZ® e. V. - mit allem Nachdruck und qualifizierter anwaltlicher Hilfe nachgehen. Denn den Anlegern stehen hier umfassende Informationsansprüche gegen die Bundesbehörde zu. Sollten sich die Annahmen des BSZ® e. V. bestätigen, so stünden tatsächlich möglicherweise Staatshaftungsansprüche im Raum, die den Anlegern eine Restschadensregulierung ermöglichen könnten.