Spekulationssteuer
SPD plant Freigrenze
Nach heftigem Protest gegen die geplante Steuer auf Spekulationsgewinne wollen die Finanzpolitiker der SPD das Konzept jetzt entschärfen. Angedacht ist eine Erleichterung für Kleinanleger - wenn auch eine winzige.
AP
Bei Gewinnen will der Staat mitkassieren: Börse Frankfurt
Berlin - "Wir erwägen die Einführung einer Freigrenze", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß in Berlin. Damit wolle die SPD eine Regelung schaffen, die Kleinanleger begünstige. Die Freigrenze solle bei 1000 Euro im Jahr liegen und für Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Anteilen an Investmentfonds, Immobilien und privaten Wertgegenständen gelten.
"Die Freigrenze könnte bei 1000 Euro im Jahr liegen", sagte der SPD-Finanzpolitiker weiter. Zur Umsetzung des Vorschlages müssten allerdings noch die Kontrollmöglichkeiten für die Finanzämter geprüft werden. In der Anhörung über das von der Bundesregierung geplante Steuervergünstigungsabbaugesetz hatte es den Vorschlag gegeben, private Wertgegenstände vollständig von einer Besteuerung auszuklammern. Dies sei eine Alternative, sagte Poß. Jedoch bevorzugten die SPD-Politiker die Variante einer Freigrenze.
Die Koalition will künftig generell auf Veräußerungsgewinne Steuern erheben. Sie soll 15 Prozent des Gewinns betragen. Für Aktien soll das Halbeinkünfteverfahren gelten. Zurzeit werden nur Veräußerungsgewinne besteuert, die innerhalb eines Jahres nach Kauf der Anteile realisiert werden. Auch hier besteht eine Freigrenze, die bei 500 Euro liegt. Liegt der Gewinn unter der Freigrenze, ist er steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Ursprünglich hatte die Koalition eine Besteuerung von Spekulationsgewinnen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz vorgesehen, dies aber nach massiver Kritik aufgegeben. Auch auf eine ursprünglich geplante Doppelbesteuerung von Investmentfonds soll nach einer Vereinbarung der Finanzexperten von SPD und Grünen verzichtet werden.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die Pläne der SPD-Finanzpolitiker: "Das ist auf jeden Fall eine Verbesserung", sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Auch wenn der Freibetrag nicht besonders hoch sei, handele es sich doch sicher um einen Schritt in die richtige Richtung. Womöglich gebe es damit bei der Altersvorsorge bei Investmentanlagen mit Auszahlungsplan in Einzelfällen eine Möglichkeit für Steuerfreiheit.
SPD plant Freigrenze
Nach heftigem Protest gegen die geplante Steuer auf Spekulationsgewinne wollen die Finanzpolitiker der SPD das Konzept jetzt entschärfen. Angedacht ist eine Erleichterung für Kleinanleger - wenn auch eine winzige.
AP
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Berlin - "Wir erwägen die Einführung einer Freigrenze", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß in Berlin. Damit wolle die SPD eine Regelung schaffen, die Kleinanleger begünstige. Die Freigrenze solle bei 1000 Euro im Jahr liegen und für Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Anteilen an Investmentfonds, Immobilien und privaten Wertgegenständen gelten.
"Die Freigrenze könnte bei 1000 Euro im Jahr liegen", sagte der SPD-Finanzpolitiker weiter. Zur Umsetzung des Vorschlages müssten allerdings noch die Kontrollmöglichkeiten für die Finanzämter geprüft werden. In der Anhörung über das von der Bundesregierung geplante Steuervergünstigungsabbaugesetz hatte es den Vorschlag gegeben, private Wertgegenstände vollständig von einer Besteuerung auszuklammern. Dies sei eine Alternative, sagte Poß. Jedoch bevorzugten die SPD-Politiker die Variante einer Freigrenze.
Die Koalition will künftig generell auf Veräußerungsgewinne Steuern erheben. Sie soll 15 Prozent des Gewinns betragen. Für Aktien soll das Halbeinkünfteverfahren gelten. Zurzeit werden nur Veräußerungsgewinne besteuert, die innerhalb eines Jahres nach Kauf der Anteile realisiert werden. Auch hier besteht eine Freigrenze, die bei 500 Euro liegt. Liegt der Gewinn unter der Freigrenze, ist er steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Ursprünglich hatte die Koalition eine Besteuerung von Spekulationsgewinnen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz vorgesehen, dies aber nach massiver Kritik aufgegeben. Auch auf eine ursprünglich geplante Doppelbesteuerung von Investmentfonds soll nach einer Vereinbarung der Finanzexperten von SPD und Grünen verzichtet werden.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die Pläne der SPD-Finanzpolitiker: "Das ist auf jeden Fall eine Verbesserung", sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Auch wenn der Freibetrag nicht besonders hoch sei, handele es sich doch sicher um einen Schritt in die richtige Richtung. Womöglich gebe es damit bei der Altersvorsorge bei Investmentanlagen mit Auszahlungsplan in Einzelfällen eine Möglichkeit für Steuerfreiheit.