Der Fiskus macht wieder ernst bei Spekulationsgewinnen: In einem gerade veröffentlichten Schreiben (IV A7 - S 0623 - 6/06) ordnet Deutschlands oberster Kassenwart Peer Steinbrück an, dass die Spekulationssteuer für 1999 wieder eingetrieben werden darf.
Eine Aussetzung der Vollziehung dürfe künftig nicht mehr gewährt werden. Grund dafür ist das Mitte Januar veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.11.2005 (Az.: IX R 49/04). Es hatte klargestellt, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte für den Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß war.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 die Spekulationssteuer auf Gewinne aus dem privaten Verkauf von Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 gekippt. Die Begründung lautete damals, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage sei, die Besteuerung von Kapitalerträgen gleichmäßig bei allen Bürgern festzustellen. Es fehle ein wirksames Kontrollinstrument – die Ehrlichen seien unter diesen Umständen die Dummen. In dem Urteil vom 29.11.2005 stellte der BFH nun für das Jahr 1999 fest, dass durch die Einführung der zentralen Kontenabfrage jetzt ein geeignetes Kontrollinstrument gegeben sei.
Darüber hinaus stellt das BMF in dem aktuellen Schreiben auch klar, dass auch für die Veranlagungszeiträume 1994, 1995 und 1996 die Aussetzung der Vollziehung aufgehoben wird.; bisher bewilligte Vollziehungsaussetzungen seien zu widerrufen.
Quelle: Boerse-Online
Eine Aussetzung der Vollziehung dürfe künftig nicht mehr gewährt werden. Grund dafür ist das Mitte Januar veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.11.2005 (Az.: IX R 49/04). Es hatte klargestellt, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte für den Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß war.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 die Spekulationssteuer auf Gewinne aus dem privaten Verkauf von Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 gekippt. Die Begründung lautete damals, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage sei, die Besteuerung von Kapitalerträgen gleichmäßig bei allen Bürgern festzustellen. Es fehle ein wirksames Kontrollinstrument – die Ehrlichen seien unter diesen Umständen die Dummen. In dem Urteil vom 29.11.2005 stellte der BFH nun für das Jahr 1999 fest, dass durch die Einführung der zentralen Kontenabfrage jetzt ein geeignetes Kontrollinstrument gegeben sei.
Darüber hinaus stellt das BMF in dem aktuellen Schreiben auch klar, dass auch für die Veranlagungszeiträume 1994, 1995 und 1996 die Aussetzung der Vollziehung aufgehoben wird.; bisher bewilligte Vollziehungsaussetzungen seien zu widerrufen.
Quelle: Boerse-Online