Spekulationsfrist - Fristberechnung?

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gvz1:

Spekulationsfrist - Fristberechnung?

 
01.03.02 15:17
Wenn ich Aktien am 01.03.01 gekauft habe und diese am 01.03.02 verkaufe, habe ich dann die Spekulationsfrist für Verlustzuweisung noch gewahrt?
gere1:

Nein, Du brauchst 1 Jahr + 1 Tag mfg o.T.

 
01.03.02 15:19
Thomastrada.:

@gere1

 
01.03.02 15:21
genau genommen ist das doch 1 Jahr + 1 Tag, oder?
der 01.01.2002 gehört ja auch nicht zum gleichen Jahr wie der 01.01.2001...

Gruß,
T.
gvz1:

Danke gere1

 
01.03.02 15:23
dann kann ich meine Verluste, die ich heute noch realisiere steuerlich absetzen?
gere1:

@Thomastradamus, nein, denn der

 
01.03.02 15:32
Kauftag zählt nicht dazu, das zählen fängt erst am nächsten Tag (als Tag 1)an. Darum brauchst Du einen mehr, um die Spekulationsfrist zu waren.

mfg
gere1
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