Spekulationsfrist - Fristberechnung?


Thema
abonnieren
Beiträge: 5
Zugriffe: 646 / Heute: 1
gvz1:

Spekulationsfrist - Fristberechnung?

 
01.03.02 15:17
Wenn ich Aktien am 01.03.01 gekauft habe und diese am 01.03.02 verkaufe, habe ich dann die Spekulationsfrist für Verlustzuweisung noch gewahrt?
Antworten
gere1:

Nein, Du brauchst 1 Jahr + 1 Tag mfg o.T.

 
01.03.02 15:19
Antworten
Thomastrada.:

@gere1

 
01.03.02 15:21
genau genommen ist das doch 1 Jahr + 1 Tag, oder?
der 01.01.2002 gehört ja auch nicht zum gleichen Jahr wie der 01.01.2001...

Gruß,
T.
Antworten
gvz1:

Danke gere1

 
01.03.02 15:23
dann kann ich meine Verluste, die ich heute noch realisiere steuerlich absetzen?
Antworten
gere1:

@Thomastradamus, nein, denn der

 
01.03.02 15:32
Kauftag zählt nicht dazu, das zählen fängt erst am nächsten Tag (als Tag 1)an. Darum brauchst Du einen mehr, um die Spekulationsfrist zu waren.

mfg
gere1
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--