Spekulation

Beiträge: 7
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Spekulation Kroesus
Kroesus:

Spekulation

 
24.08.99 12:58
#1
Nach einem neuen Urteil gilt auch für Privatanleger die FIFo-Lösung.

Wenn Du alle Aktien in 7/99 verkaufst, ist der Kauf aus 6/98 steuerfrei, der Kauf aus 3/99 steuerpflichtig, sofern der Gewinn in dem Jahr höher als 1.000,00 DEM liegt.

Verkaufst Du nur einen Teil der Aktien, sind die aus 6/98 steuerfrei. Die aus 3/99 müssen dann ebenfalls versteuert werden.

Verluste können gegen Gewinne aufgerechnet werden. Eine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen einer anderen Einkommensart ist nicht möglich.
Spekulation JB007
JB007:

first in / last out

 
25.08.99 13:35
#2
das ist lt. aktueller Gesetzgebung die Regel für Privatpersonen
Spekulation mob1
mob1:

An JB007

 
25.08.99 13:39
#3
Wie alt ist Deine Information ?
Habe vor ca. 2 Wochen im Investorteil
des Handelsblattes dazu etwas anderes
gelesen.
Kauf 50 Stk, Nachkauf 50 Stk, Verkauf 50 Stk
Gewinn/Verlust wird vom Gesamtkaufpreis berechnet.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege !

Gruesse MOB
Spekulation Frodo
Frodo:

GAST MOB hat (im Prinzip) recht

 
25.08.99 14:16
#4
aber:

1. Es gibt die Möglichkeit, mehrere Unterdepots (bei einer Bank) zu führen und damit die Positionen nachvollziehbar zu trennen.

2. Finanzaemter zeigen sich ggf. kulant, wenn man darauf hinweist, dass man genau die Position verkauft hat, die nicht mehr der Steuer unterliegt.

1. ist allerdings die sichere Methode.

:-)
Frodo
Spekulation JB007
JB007:

genaue Quelle folgt

 
25.08.99 14:54
#5
einer Zeitschrift zu vertrauen ist ein Risiko
gültig ist einzig und allein das aktuelle Einkommensteuergesetz
leider hab ich mein Exemplar nicht dabei
ich suche aber den treffenden Abschnitt heute abend raus
Spekulation Armin
Armin:

An sydow... Spekulationsfrist

 
25.08.99 15:04
#6
Du uebersiehst dabei eins:

Ein Verlust wird steuerlich nur dann relevant, wenn er innerhalb der 12 monatigen Spek-Frist realisiert wird. Verkaufst Du nach Ablauf der 12 Monate mit Verlust, so kann dieser nicht mehr mit steuerpflichtigen Spek-Gewinnen verrechnet werden.

Weiterhin gibt es die Moeglichkeit Verluste auf das nächste Kalenderjahr vorzutragen, wenn Du in einem Jahr keinen steuerrelevanten Gewinn sondern einen Verlust erzielst.  
Spekulation Otto

Gewinne - Verluste - kann ich da noch was machen

 
#7
Also ich habe 2 x mit Aktien Gewinn gemacht - innerhalb der Speku-frist
und sitze jetzt noch auf einem Aktienanteil rum
(mehr als 1 Jahr habe ich diese Aktien bereits),
bei dem ich wenn ich jetzt verkaufen würde Verluste machen würde.

Kann ich jetzt auch noch diese Verluste gegen die Gewinne gegenrechnen oder geht es nicht mehr, weil 1 Jahr bei den Verlustaktien bereits verstrichen ist ?


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