Nach einem neuen Urteil gilt auch für Privatanleger die FIFo-Lösung.
Wenn Du alle Aktien in 7/99 verkaufst, ist der Kauf aus 6/98 steuerfrei, der Kauf aus 3/99 steuerpflichtig, sofern der Gewinn in dem Jahr höher als 1.000,00 DEM liegt.
Verkaufst Du nur einen Teil der Aktien, sind die aus 6/98 steuerfrei. Die aus 3/99 müssen dann ebenfalls versteuert werden.
Verluste können gegen Gewinne aufgerechnet werden. Eine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen einer anderen Einkommensart ist nicht möglich.
Wenn Du alle Aktien in 7/99 verkaufst, ist der Kauf aus 6/98 steuerfrei, der Kauf aus 3/99 steuerpflichtig, sofern der Gewinn in dem Jahr höher als 1.000,00 DEM liegt.
Verkaufst Du nur einen Teil der Aktien, sind die aus 6/98 steuerfrei. Die aus 3/99 müssen dann ebenfalls versteuert werden.
Verluste können gegen Gewinne aufgerechnet werden. Eine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen einer anderen Einkommensart ist nicht möglich.