dieser Meinung bist.
Jedoch gebe ich Dir noch einen zweiten Hinweis, daß es doch so sein könnte. Entscheide bitte selber.
Zumindest ist diese Mitteilung sehr " frisch " also Anfang diesen Jahres. Es wird zwar von Geschäftsführer gesprochen, aber laß Dich nicht beirren.
Falls Du diese Quelle : www.insolvenzbekanntmachungen.de auch anzweifeln möchtest, gebe bitte Bescheid.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 5692/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON SE, Am Studio 16, 12489 Berlin AG Charlottenburg, HRB 116524
vertreten durch den Geschäftsführer Säuberlich Stefan
vertreten durch den Geschäftsführer Podlowski Lars
Für die Prüfung der Forderungsanmeldungen
lfd. Nr. 1342 und 1361,Gläubiger: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Str. 38, 10 707 Berlin als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SOLON NORD GmbH, Düsseldorfer Str. 38( AZ: 36s IN 5721/11 )
Lfd. Nr. 1343 und 1360, Gläubiger: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Str. 38, 10 707 Berlin als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SOLON Photovoltaik GmbH, Düsseldorfer Str. 38( AZ: 36s IN 5723/11 )
Prüftermin ist anberaumt auf den 18.02.2020, um 10.10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2.Stock, Amtsgerichtsplatz,
wird zum Sonderverwalter, Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter des hiesigen Verfahrens ist auch im Insolvenzverfahren der Gläubigerin zum Insolvenzverwalter bestellt. Als solcher hat er die Forderung als Insolvenzverwalter im hiesigen Verfahren angemeldet.
Infolge bestehen widerstreitende Interessen in der Person des Verwalters als Verwalter von Gesellschaften mit gegenseitigen Ansprüchen.
Zur Prüfung der bereits angemeldeten Forderung ist daher ein Sonderverwalter zu bestellen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.