Falls nicht langsam neue, positive News kommen geht die Phantasie wohl allmählich flöten und die Rakete endet als Rohrkrepierer.
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Falls nicht langsam neue, positive News kommen geht die Phantasie wohl allmählich flöten und die Rakete endet als Rohrkrepierer.
War gerade beim Finanzamt, um meine Steuererklärung abzugeben. Kann nur jedem raten, sich gut zu überlegen, ob er Verluste über ein Jahr aussitzen will. Habe die CoBa noch immer mit 50 % Verlust. Wenn ich die nach einem Jahr realisiere, kann man den Verlust nicht mehr geltend machen. Da spricht vieles für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, da man Gewinne ja auch noch nach einem Jahr über die Abgeltungsteuer versteuern muss.
Das spricht natürlich dafür, dass man auf das kurzfristige Pferd setzt.
Wer zocken will, sollte heute Dortmund kaufen. Habe es im Gefühl, dass die heute gewinnen und sich doch noch für die Euroliga-Gruppenphase qualifizieren werden. Für mich ist Dortmund so wertvoll, wie Manchester United mal war - vergleichbar mit dem FCB. Dazu kommt noch dazu, dass in Japan eine riesiger Hype einsetzen wird, wenn Dortmund Meister wird, weil dann ein Japaner beim deutschen Meister spielt.
Aus meiner Sicht ist das die heisseste Aktien der nächsten 2 Jahre. Sky als Unternehmen hat durchaus Potential, aber nur, wenn mehr Werbeeinnahmen erzielt werden, als bisher. M.E. hat das jetzige Geschäftsmodell keine Zukunft.
Man sollte auch bedenken, dass es zu viele Me-Too-Anbieter gibt betreffend das bestellen von Filmen. Sky ist abhängig von den Bundesliga-Rechten, der CL und der Formel 1. Wenn die Bundesligarechte wieder neu verhandelt werden ist das eine Variable, die keiner einplanen kann, da vor allem die großen Vereine in der Liga den Hals nicht voll genug bekommen werden.
aber ich dachte immer, dass die aus realisierten Verlusten enstehenden "Steuererstattungen" mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden?!
Bei der ING-Diba sollte das zumindest so sein. Ich weiß es nicht genau, da ich noch nie nennenswerte Verluste realisiert habe.
Die Zeiten gab es schon einmal. und zwar bei IBM und anderen Unternehmen - zu der Zeit, als die Computer-Umsätze massiv eingebrochen sind. Das spricht dafür, dass man auf Teufel komm raus Abbonementen werben will, in der Hoffnung, dass die bei der Stange bleiben. Das Gleiche kennt man von Unternehmen in einem Käufermarkt. Ergebnis: Hast Du die Kunden einmal verwöhnt, werden sie bestimmt nicht später auf die Vergünstigungen verzichten wollen. Sky ist keine Droge, mit der man die Leute anfixen kann, und sie bleiben dann abhängig. Tripple Play als Konkurrent zerstört jegliche Perspektive. Bleibt also nur noch die Fantasie, dass ein großer Sender sich Sky einverleibt. Und: Dafür spricht nicht wenig, denn die aufgebaute Infrastruktur und die Übertragungsrechte sind immaterielle Wirtschaftsgüter, die z.B. Pro Sieben gut zu Gesicht stehen würden. Bezüglich der Filmrechte weiss ich nicht, wem diese überhaupt gehören und, ob Sky hierfür Lizenzgebühren zahlen muss, denn das wäre dann ebenfalls noch ein Mühlstein, der erst einmal abgelegt werden muss.
Für Sky spricht: Seine motivierten Mitarbeiter. Tolle Fußball-Übertragungen mit kompetenten Berichterstattungen und bei einer Formel 1 -Übertragung wirklich das Gefühl zu haben, in der ersten Reihe zu sitzen. Deswegen wünsche ich dem Unternehmen das Beste..
Und allen Sky-Aktionären: Steigende Kurse! Vielleicht steige ich ja auch noch mal ein. Aber erst, wenn die Strategie geändert wird.
hallo zusammmen. verluste aus spekulationsgeschäften sind zu unterscheiden in alt-verluste (vor der Abgeltungssteuer) und neu-verluste (verluste die nach eintritt der abgeltungssteuer realisiert wurden). diese unterscheidung nennt man auch verlusttopf 1 und verlusttopf 2. verlusttopf 1 (also alt-verluste) wurde steuerlich durch einen verlustvortragsbescheid vom finanzamt festgehalten und kann jederzeit im rahmen der einkommensteuerveranlagung mit verlusten aus 2009 verrechnet werden. bei unwissenheit über einen verlusttopf eins bitte beim zuständigen finanzamt anrufen, steuernummer nennen und auskuft über verrechenbare verluste nach § 23 estg einholten. bei verr. der verluste aus topf 1 wird die von den banken einbehaltene abgeltungssteuer und soli evtl noch kist in entsprechender höhe erstattet. bitte beachten bei der anlage kap der steuererklärung 2009 in zeile 4 und 6 jeweils eine 1 für ja eintragen.
neue verluste also topf 2 (verluste die nach einführung der abgeltungssteuer) realisiert wurden, werden von den banken innerhalb eines jahres automatisch mit realisierten gewinnen verrechnet. sollten weiterhin verluste des topfes 2 vorhanden sein, werden diese von der bank vorgemerkt und in den folgejahren mit gewinnen verrechnet. dies ist aber nur bankintern möglich. sollte ein steuerpflichtiger bei bank 1 aber mit den gewinnen bei bank 2 verrechnen wollen (innerhalb eines jahres aber auch für die zukunft) dann hat der dies seiner bank rechtzeitig mitzuteilen. dann werden ihm die verluste schriftlich für die steuererklärung mitgeteilt und im rahmen der steuererklärung kann er die dann mit anderen verlusten (anderer banken) verrechnen. im regelfall, ist einen nicht bankinterne verlustverrechnung der bank vor beginn eines veranlagungsjahres mitzuteilen.
Vielen Dank für die Info!
Werden die Verluste (Topf2) innerhalb des Kalenderjahres gutgeschrieben oder innerhalb von 365 Tagen nach realisieren des Verlustes?
wenn ich verluste bankintern mit gewinnen verrechnen lasse, dann ist das bei meiner bank quartalsweise geschehen.
wenn du die verluste bescheinigen lassen willst, dann erfolgt diese bescheinigung zum jahreswechsel mit den übrige bankbescheinigungen (erträgnisaufstellung, depotauszug usw)
die verlustverrechnung ist recht komplex. steuerlich gibt es noch übergangsregelungen für zb verluste die in 2009 realisiert wurden, die anschaffung der wp aber in 2008 erfolgte usw. übergangsregelungen zählen nur bis 2013.
ich kann da die nächsten tage gerne noch genauer drauf eingehen. allerdings bin ich gerade bei der arbeit und kann mich nicht die ganze zeit hier im forum aufhalten :-/ (leider)
Hallo Ctman,
vielen Dank für die Info! Allerdings habe ich noch 2 Fragen:
Wenn ich die Coba-Aktien, die ich vor dem 31.12.2008 gekauft habe, in 2011 verkaufe mit einem Verlust i.H. eines Mittelklassewagens kann ich dann diesen Verlust, obwohl ein Jahr Haltedauer längst überschritten ist, auch noch in 2011 mit den hoffentlich in 2011 entstandenen Gewinnen durch den Verkauf anderer Aktien verrechnen. Zur Ergänzung: Der Verkauf der CoBa-Anteile wird über die Comdirect laufen. Hierüber wickle ich alle meine Käufe/Verkäufe ab.
Jetzt noch zur Masterfrage: 25 % der Aktien wurden über die CoBa gekauft und liegen dort noch im Depot. Diese plane ich, in 2011
auf mein Comdirect-Depot zu übertragen. Führt die Comdirect bis zum Verkauf der Aktien eine Übersicht, aus dem auch der Kaufkurs bei der CoBa ersichtlich ist? - Oder muss ich das ggf. nachträglich dem Finanzamt darlegen ?
Vorab schon mal Danke für Deine Antwort!
Gruß,
vengo30
das ihr nicht euren kompletten verlust zurück bekommt, Also wenn ihr 2000Euro Verlust habt bekommt ihr die 2000Euro nicht auf euer Konto sondern der wird mit dem Sparerfreibetrag verrechnet.
Hallo Phantom, hallo vengo,
Verluste durch die Veräußerung in 2008:
Anschaffung und Veräußerung liegen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, dann Verlust verr. in 2008 und in der zukunft. In 2008 ist noch zwischen (HEV) Halbeinkünfteverfahren und (nicht HEV) nicht halbeinküfteverfahren zu unterscheiden. (Anlage SO der Einkommensteuererklärung) Diese Verluste werden als Verlusttopf 1 bezeichnet.
Verluste durch die Veräußerung in 2009:
Anschaffung und Veräußerung liegen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, dann Verluste nur bis 2013 verrechenbar. (Anlage SO der Einkommensteuererklärung). Diese Verluste fallen unter Verlusttopf 1 aber werden gesondert festgehalten, da Verrechenbarkeit nur bis 2013 möglich. Liegen Anschaffung und Veräußerung nicht innerhalb der Spekulationsfrist, dann liegen keine steuerlichen Verluste vor, die verrechenbar sind. Zum Beispiel Anschaffung Jan. 2008 und Veräußerung Mrz. 2009.
Verluste durch die Veräußerung in oder nach 2009:
Anschaffung in 2009 und die Veräußerung in 2009 oder nach 2009, die Verluste fallen in den Verlusttopf 2. Diese Verluste werden Bankintern verrechnet oder auf Antrag bei der Bank schriftlich für die Einkommenssteuererklärung festgehalten. Dort können diese Verluste mit den Gewinnen anderen Banken verrechnet werden.
Zu der Frage Verluste aus Coba Aktien.
Grundlegend sollte es so sein, da die Aktien in 2008 angeschaft wurden und in 2008 noch die einjährige Spekulationsfrist geltung hatte, endet die steuerliche spekulationsfrist 2009. Deine Verluste sind nicht mehr verrechenbar.
Ich werde aber noch mal einen Kollegen fragen, der Spezialist für die Einkommensteuer ist. Vielleicht kennt der ja noch weitere Sonderregelungen oder Möglichkeiten, wie man das ganze umgehen kann.
Deine zweite Frage wende ich dann auch gleich mal klären. Einkommensteuer ist nicht mein Spezialgebiet und das ist zu speziell. J
Ich melde mich spätestens Montag 29.11.
schon mal herzlichen Dank für Deine Unterstützung!
Wünsche Dir ein schönes Wochenende!
Bei jedem Kursrücksetzer wird sofort wieder verstärkt gekauft; das nenne ich "Stärke" !!
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