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Schluss mit dem Schlussverkauf


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Schluss mit dem Schlussverkauf

 
22.11.02 07:44
Von Silvia Tyburski

Die Bundesregierung will das Verbot von Rabattaktionen auf das gesamte Sortiment außerhalb der Sommerschluss- und Winterschlussverkaufszeiten im Einzelhandel abschaffen. Auch beim Thema irreführende Werbung sind Änderungen in Arbeit.

 

Schlussveräufe können bald Vergangenheit sein


Wie die Financial Times Deutschland aus Regierungskreisen erfuhr, soll der entsprechende Passus im Entwurf für ein neues Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegfallen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes, das im Frühjahr 2003 vom Bundestag verabschiedet werden solle, dürfen Händler künftig auch außerhalb der Sommer- und Winterschlussverkäufe mit Preisnachlässen auf ihr gesamtes Sortiment werben. Auch Räumungsverkäufe sollen nach dem neuen UWG von komplizierten Regeln befreit werden.

Das neue UWG soll auch Regelungen enthalten, die Verbraucher und Mitbewerber vor irreführender Werbung schützen. Danach soll im Gesetz fest geschrieben werden, dass sich Rabatte auf Preise beziehen müssen, die vom Anbieter tatsächlich zuvor gefordert wurden. Zeitlich begrenzte Rabatt-Aktionen, die bislang verboten sind, weil sie angeblich den Kunden unter Druck setzen, sollen dagegen erlaubt sein. In dem neuen Wettbewerbsrecht soll zudem der Verbraucherschutz zum Gesetzeszweck erklärt werden.



Weniger Regeln für Räumungsverkäufe


Einzelhändler sollen künftig mit Räumungsverkäufen werben dürfen, ohne dies Wochen vorher bei der zuständigen Handelskammer anmelden zu müssen. Zum Schutz von Verbrauchern und Mitbewerbern soll das neue Gesetz aber den Verkauf von Waren verbieten, die eigens für einen fingierten Räumungsverkauf angeschafft wurden.


Im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat ein Arbeitskreis aus Politikern, Wissenschaftlern und Vertretern der Handelsverbände die Reform des UWG weitgehend fertiggestellt. Die Regierung geht mit der Gesetzesnovelle auf eine Forderung vieler Unternehmen und Verbände ein, Rechtsklarheit zu schaffen. Auch nachdem Rabattgesetz und Zugabeverordnung 2001 weggefallen waren, endeten Sonderverkaufs-Aktionen häufig vor Gericht, darunter die auf drei Tage befristeten Preisnachlässe von C&A zur Euro-Einführung im Januar 2002 und eine Coupon-Aktion von Kaufhof. Mit dem Wegfall des Verbots von Sonderveranstaltungen dürften künftig auch zeitlich begrenzte Rabattaktionen wie die von C&A zulässig sein.


Der für die Gesetzesnovelle zuständige Arbeitskreis wird seine Beratungen in wenigen Wochen abschließen. Das Justizministerium wird zu Beginn des nächsten Jahres einen Referentenentwurf erstellen und ihn an die betroffenen Verbände zur Stellungnahme weiterleiten. Ein Regierungsentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres dem Parlament vorgestellt.



© 2002 Financial Times Deutschland  
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