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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Wirecard AG 0,0072 € +0,00% Perf. seit Threadbeginn:   -99,97%
 
Samba2025:

Stronzo

 
02.03.23 09:39
Ich wäre bei Tilp geblieben, ABER
sicher hast Du verfolgt, was EY mit Hilfe von Theo gerade abzieht....

Wenn das wirklich durchkommt, dann ist bei EY nicht mehr viel zu holen.

Das persönliche Risiko sollte daher bei einem Prozesskostenfinanzierer geringer sein.
Bei Tilp trägst  du die Anwalts- und Gerichtskosten selbst.
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Meimsteph:

wenn die 1,9 bill

 
03.03.23 10:12
keine luft waren und das glaubt doch kaum mehr jmd. dann müssen alle momentanen  klagen erstmal eingestampft werden.denn darauf fußen de ja .......würde ich meinen  
Antworten
Stronzo1:

Samba2025

2
03.03.23 20:04
Wenn das Splitting von EY durchgeht, dann ist der Rechtsstaat final aufgelöst. Dann können auch wir machen was wir wollen.

Zuallererst sollte man sich bewaffnen.
Antworten
Stronzo1:

Frage an alle

 
12.04.23 21:37
Ich habe bereits im Oktober meine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet; ohne Anwalt.

Nun habe ich beim Insolvenzverwalter angefragt, ob ich meine Anmeldung einsehen kann und das wurde mir ermöglicht.

Nun steht hier neben meinen persönlichen Daten noch folgendes:
Forderung aus Schadensersatz Anmeldedatum: 22.02.2021 (weiß nicht ob das stimmt)
Höhe der Hauptforderung: stimmt
Status: angemeldet
Letzte Aktualisierung der Verfahrensdaten: 08.04.2023
Anmeldedatum: 22.02.2021
Laufende Nummer....
Kommentar des Insolvenzverwalters: keine Angabe
Zusatzinformationen
ist vollstreckbarer Titel vorhanden ? nein
Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung / Delikt Nein

Meine Frage an Euch: Genügt, daß ich eine Forderung wegen Schadenersatz angemeldet habe, oder ist die Klassifizierung als Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung / Delikt wichtig ?

Danke für Eure Hinweise
Antworten
shakesp:

Welche Option wählt ihr?

 
13.04.23 14:36

Hallo in die Runde,

hoffe Euch geht es gut :)

Sind schon fast wieder drei Jahre vergangen, wie die Zeit vergeht...


Ich würde gerne mal hören, wie Ihr jetzt vorgeht, gerade in Bezug auf mögliche Klagen gegen EY.
Persönlich habe ich die Verluste abgeschrieben, möchte aber dennoch alles, was möglich ist, unternehmen, um falls widererwartend noch was zu holen ist, zumindest dabei zu sein.


1. Insolvenzverfahren: Wie die meisten, habe ich mich auch (mit Unterstützung vom befreundeten Anwalt) beim Insolvenzverfahren angemeldet und auch von Jaffe (wie mein Vorposter) bereits die Bestätigung bekommen, dass die Unterlagen angekommen sind und die Summen entsprechend vermerkt sind



-->hier also ohne extra Kosten kann man dabei sein für den - zugegebenermaßen - unwahrscheinlichen Fall, dass wir als Aktionäre doch noch gleichrangig bedient werden mit den FK-Gebern, MA, Lieferanten etc. 

Insolvenzquote: hier ist ja die WC Anleihe, die noch normal gehandelt wird, immer ein guter Indikator, wie der Markt es einschätzt: 11-18%


2. Klage gegen EY: hier würde mich jetzt wirklich interessieren, wen ihr nehmt, Optionen, die ich auf dem Schirm habe:

2a: Stiftungslösung von DSW -->wie schätzt ihr das ein?

2b: KAPMUG gegen EY mit TILP --> bietet TILP keine Prozesskostenfinanzierung mehr an?  Auch hier würde mich interessieren, was dafür/dagegen spricht

2c: Prozesskostenfinanzierung LITFIN --> an sich wäre PK-Finanzierung meine bevorzugte Variante, um nicht noch Anwaltskosten zu investieren, ohne einschätzen zu können, wie realistisch die Erfolgsquote ist, allerdings LITFIN für mich persönlich sehr unseriös (Mail Verkehr, Telefonate), wirkt wie ein 1 Mann Betrieb, der aus dem Boden gestampft wurde...

2d: Sonstige --> noch andere Möglichkeiten?


Ansonsten auch gerne über Direktnachrichten, habe mit einigen noch Kontakt darüber, wenn man nicht öffentlich diskutieren möchte :)

Bleibt gesund!

Antworten
Stronzo1:

shakesp

 
13.04.23 15:58
Hallo shakesp, kannst Du uns sagen bzw. Dein Anwalt, was beim Inso verfahren zu beachten ist ? Danke vorab
Antworten
Meimsteph:

ey verichtet auf splitting

 
13.04.23 20:21
ich habe zwar bei jaffe meinen schaden gemeldet.....den er mMn  mitverursacht hat
natürl Gewnne gegenrealisiert und
warte jetzt, das rauskommt wo die 2 bill sind , waren...km Jong hat sie ja wohl nicht ;)
Antworten
Stronzo1:

meimsteph

 
13.04.23 21:37
ich glaube es ist wichtig, mit welcher Begründung man seinen Schaden meldet. Wie hast Du Deine Forderung begründet ?
Antworten
Meimsteph:

gab standartformulierung

 
13.04.23 22:49
ich glaube, dass man nicht gekauft hätte, wenn man gewusst hätte , dass es das geld nicht gibt oder so ähnlich  oder wenn MB die adhoc nicht rausgegeben hätte,
da müsst ich nachschlagen.
Sh werden ja nur v Jaffe bedacht, wenn sie betrug zum Opfer gefallen sind. speziell ich äussere mich da jetzt besser nicht mehr dazu

Antworten
Stronzo1:

Standardformulierung

 
14.04.23 13:31
Meimsteph. Danke. Das hole ich jetzt nach und darf diese Standardformulierung auch mit anderen hier teilen:

betterfinance.eu/wp-content/uploads/Formular-2.pdf

Habt ihr die nicht drin, habt Ihr keine Chance etwas zu bekommen.

EY: In der ersten internen Runde scheint die Aufsplittung geplatzt zu sein.  
Antworten
Meimsteph:

achtung stronzo

 
14.04.23 19:10
das glaube ich musst Du löschen ,obwohl das vielen hilft , wegen urheber etc .
Antworten
Citizen_Cane:

Bei Jaffé anmelden und Einblick

 
08.05.23 18:16
Hallo,

wo bzw. wie kommt man bei Jaffé zu dieser Einsichtnahme?

Vielen Dank!

Gruß CC
Antworten
Maxl05:

KAPMUG oder Finanzierer?

 
19.05.23 16:01
Hello Leute, Entscheidung naht!

Welche Variante nehmt ihr, finde beide nicht ideal?

Mein Anwalt meint beste variante Kapmug, da macht mir aber sorgen ..."nur" ey deutschland, auch hat jeder der großen, eine andere Meinung?

Lg
 
Antworten
jackyryan:

Ich favorisiere KapMuG

 
19.05.23 16:56
Von der Stiftung bekam ich bis jetzt keine genaueren Details (weder DSW, wirecardclaim, Nieding&Barth..). Wenn man in Deutschland zur Verjährungshemmung eine Klage einreicht, landet man zusammen mit der Stiftung dann nicht in der doppelten Rechtshängigkeit? Und warum soll es schneller gehen, werden nicht alle Klagen solange in den Schrank gelegt, bis es beim Musterverfahren ein Ergebnis gibt?
Meinen RA kann ich erreichen, er (und andere ebenfalls) haben schon Erfahrungen mit KapMuGs und wenn's gut geht sind die Kosten sehr wahrscheinlich weniger als die 25% Provision. Ich spekuliere daher, dass es mit der Anmeldung zum KapMuG und nachfolgendem Vergleich/Einigung oder Klage besser klappt, aber so genau wissen tut es natürlich niemand.
Antworten
jackyryan:

Ich favorisiere KapMuG

 
19.05.23 16:56
Von der Stiftung bekam ich bis jetzt keine genaueren Details (weder DSW, wirecardclaim, Nieding&Barth..). Wenn man in Deutschland zur Verjährungshemmung eine Klage einreicht, landet man zusammen mit der Stiftung dann nicht in der doppelten Rechtshängigkeit? Und warum soll es schneller gehen, werden nicht alle Klagen solange in den Schrank gelegt, bis es beim Musterverfahren ein Ergebnis gibt?
Meinen RA kann ich erreichen, er (und andere ebenfalls) haben schon Erfahrungen mit KapMuGs und wenn's gut geht sind die Kosten sehr wahrscheinlich weniger als die 25% Provision. Ich spekuliere daher, dass es mit der Anmeldung zum KapMuG und nachfolgendem Vergleich/Einigung oder Klage besser klappt, aber so genau wissen tut es natürlich niemand.
Antworten
Maxl05:

Danke für deine Antwort..

 
21.05.23 11:36
Antworten
Maxl05:

..

 
23.05.23 18:35
@jackyryan es dürfte etwas daneben gegangen sein...wollte dir eigentlich antworten :-)
Bei mir ist die Sache noch etwas komplexer, da ich den Wohnsitz in Österreich habe und die Verjährung 18.6. beginnt. Der Prozessfinanzierer schafft die Einreichung nicht vor diesem Tag, d.h. eher nur für deutsche Anleger geeignet da Verjährung erst ende 2023 ( vl. auch als Info, falls Österreicher mitlesen)
DSW hat soweit ich erlesen konnte, gar nichts in der Hand/bzw getan ( Klagen eingereicht?) und spekuliert auf Vergleichsgespräche. Die Variante halte ich für nicht aussichtsreich, aber kapmug Teilnehmer würden hier mit profitieren (Doppelchance)
Mein Anwalt, spekuliert ebenfalls auf Vergleiche im Kapmug Verfahren, wenn nicht vorher, dann spätestens falls pos. Ergebnis.
Deshalb meine Frage welche Kosten meinst du die unter die 25% sein sollten?
Die Klage nachher müsste ja auch entschädigt werden!
Mir macht große Sorgen, dass Kapmug "nur" ey Deutschland dabei hat, 2 Mrd Jahresumsatz zu Forderungen 13???? Mrd. , wird eng. ABER laut mehreren Anwälte, ist die Chance zur Insolvenz gering. WARUM sie dieser Ansicht sind, verstehe ich bis dato nicht.

Wie siehst du das?

Andererseits wird  es schon schwierig DE nachzuweisen, wie groß dann die Aussicht bei ey Global...das stelle ich mir als Laie sehr schwer vor.
Prinzipiell wäre ich auch bereit die 25% für Finanzierer zu opfern wenn als beste Möglichkeit gilt.
Mit der Verjährungsgefahr für Österreicher aber für mich nicht anzudenken, angeblich können aber kapmug registrierte hier ebenfalls bei pos. Vergleiche durch finanzierer auch nachher noch eintreten!?

Lange Rede kurzer Sinn, ich bin ebenfalls beim Kapmug Verfahren dabei, da es trotz Bauchwehgefühl für mich am besten anhört.
Lg

Antworten
jackyryan:

Wo ist die Glaskugel?

 
24.05.23 08:00

@Maxl05: Die DSW ist wohl mehr für die Kommunikation, Organisation, Bewerben, etc. zuständig. Mir wurde von Nieding+Barth gesagt, dass für die deutschen Anmeldungen an einem (deutschen) Gericht zur Verjährungshemmung eine Klage eingereicht wird. Da das ein ziemlicher Aufwand ist, wird eine Anmeldung nur noch bis Ende Mai möglich sein. Werden das alles Einzelklagen oder wird lediglich zum KapMuG angemeldet?

Ansonsten wollen Sie ab kommendem Jahr Gespräche mit E&Y führen und so schneller zu einem Vergleich kommen. Für mich ist das reine Spekulation, wer sagt dass EY bereit dafür ist und nicht erst das Ergebnis des Musterverfahrens abwartet? Und wer sagt, dass die Gespräche erfolgreicher sind als sich dem Kapmug anzuschließen?

Mit den 25% meine ich die Provision, die man an die Stiftung abdrücken muss. Wenn man jedoch im Vergleich mehr herausholen kann als mit dem KapMuG wäre das natürlich i.O., aber die Anwaltskosten für die Anmeldung Kapmug und nachfolgender Einigungsgebühr oder ggf. nachfolgender Klage könnten weniger als 25% von der herausgeholten Entschädigung sein.

Ja, EY Global ist ein guter Ansatz, aber es gibt nichts handfestes (Erfahrung, ähnliche Fälle, unbeteiligte Einschätzung...), wie erfolgsversprechend das ist.

Wenn ich alle meine Aktienverluste, vor allem vom letzten Jahr, aufsummiere, dann ist mein Verlust von Wirecard fast ein "Peanut", daher will ich da jetzt keine Wissenschaft draus machen, und gehe mal den KapMug-Rechtsanwalt-Weg und erwarte dass es sowieso erst in vielen Jahren mögliche Ergebnisse und Geld geben wird.

Antworten
Blumenstiel12.:

Samba, ich bin auch zu Pinset Mason

 
29.05.23 18:56
bzw. Litfin gegangen. Die wollen in Prozenten das geringste abhaben und
es kostet mich nichts - wenn ich es richtig verstanden habe - keinen Cent.
Weder im inneren- noch außergerichtlichen Verfahren.
Wir werden sehen ob und wieviel da als Entschädigung rüberkommt.
Allen vielen Glück.
Antworten
pretori:

Pinset Mason Mandatsunterlagen

 
01.06.23 15:20
Hallo
Habe Heute die Mandatsunterlagen bekommen und bin bei dem Punkt mit der Vergütungsvereinbarung
im unklaren.Die Kosten bzw den Stundensatz für die von Pinset Mason erbrachten Rechtsberatungsleistungen trage ich als Mandant selber?


Antworten
Blumenstiel12.:

Hallo pretori:

 
01.06.23 15:49
Ich habe gestern auch meinen Vertrag von denen mit 36 Seiten erhalten, habe die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

Bin den mal zunächst grob durchgegangen und bin auch an dem Punkt hängengeblieben mit dieser Frage. Allerdings steht (bei mir) dass der Prozesskosten-Finanzierer für alle Kosten aufkommt. Warum stehen denn dann die Stundensätze drinnen dachte ich bei mir.

Und warum soll ich einen 36 seitigen Vertrag machen wenn ich doch nichts bezahlen muss oder vielleicht doch?

Jetzt habe ich echt Angst, bin ja kein Anwalt, dass wenn ich unterschreibe dann doch irgendwann zur Kasse gebeten werde. Wäre in meinem Fall der Höhe meines Schades sehr sehr viel.

Was tun, wer kann helfen?
Antworten
pretori:

Hallo Blumenstiel

 
01.06.23 17:58
Ich denke das damit gemeint ist, wenn ein Mandant eine extra Beratung mit einen von Pinset Masons Anwälten benötigt, das dann diese in Rechnung gestellt wird.Das würde jeder andere Anwalt ja auch in Rechnung stellen, je nachdem wie lange das Gespräch dauert.
Um sicher zu gehen weden ich bei Pinset Mason nochmal nachfragen.
Antworten
Blumenstiel12.:

Das wäre top wenn hier ein paar Infos geben

 
01.06.23 19:49
könntest, gerne auch per BM
Antworten
Rainybruce:

IG Widerruf

 
16.06.23 12:31
Ich habe nun meine Unterlagen noch bei der Interessengemeinschaft Widerruf eingereicht. Ich bin gespannt, ob sich noch etwas aus den Verlusten rausholen lässt. Ist noch wer dort dabei?
Antworten
Ozymandias:

LG München und Bitter

 
26.06.23 14:53
Nochmals: Kein Nachrang kapital­markt­rechtlicher Schadensersatzansprüche in der Insolvenz des Emittenten
madoc.bib.uni-mannheim.de/64524/ Sehr lesenswerter Artikel gibt es für 7,50 Euro bei Subito zu kaufen. Die Forderungsanmeldung hat das beste Kosten-Chancenverhältnis.

Bei EY wird m.E. nicht viel zu holen sein. Vermutlich wird es so enden: Nach 10 Jahren Prozess einigt man sich auf einen Vergleich, der u. a. die Kosten der klägerischen Anwälte deckt. Für die Kläger werden im besten Fall nicht mehr als 1-3% zusätzliche Quote rausspringen.  (niedrieger dreistelliger Millionenbetrag als Vergleich 500-200 Millionen, bei zig Milliarden Klägerforderungen). Bereits im Insolvenzverfahren sind es a knapp 7 Milliarden Schaden von Aktionären die geltend gemacht werden.

Das deutsche Rechtssystem ist eben nicht sehr vorteilhaft für solche Fälle. In Amerika würde eine Jury statt Berufsrichter entscheiden und man könnte noch Strafschadensersatz (punitive damages) on top packen, als Sanktionsmittel um zukünftiges Verhalten zu steuern.  Dort wäre ein solcher Fall lukrativer.  
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