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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Multiculti:

Zu#1418

 
25.10.20 14:12
Welches Interesse sollte der Insolfenverwalter an irgend eine Klage  gegn irgendwen haben?
Kompletter Blödsinn.tzzz
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tire3000:

Multimarkt

 
25.10.20 14:16
Dann schau Dir mal die letzten Artikel dazu an.
Hauptsache immer am laut Nöhlen....

Wenn Du die Artikel nicht lesen kannst(Bezahlschranke), kannst Du sicher einen Deiner Homies fragen:) Die sind bestimmt alle sehr belesen....
Antworten
butschi:

Inso

 
25.10.20 14:54
> Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hat die Wirtschaftsprüfer von EY wegen angeblich falscher
> Beratung bei Cum-Ex-Geschäften auf 195 Millionen Euro Schadensersatz verklagt
Ist für den Inso und die beauftragten Anwälte ein Win-Win.

Entweder man bekommt mehr als als Inso oder man ist Hero weil man was für die Gläubiger rausschlägt. Das Verfahren dauert dann noch 5-7 Jahre länger ;)

Wenn man verliert schmälert es die Quote. Solange noch Geld für den Inso und die Klagen da ist, wird man Klagen und muss ggfs. auch Klagen um sich nicht haftbar zu machen.
Antworten
neuling1234:

@dyandi Gültigkeit des Urteils und Haftung

 
25.10.20 18:07
in dem besagten Urteil der LKW-Geschichte hat das Gericht den damaligen Prozessfinanzierer nicht anerkannt. Irgendwas stimmte auch mit dem Gesellschaftervertrag nicht. Der Richter hat was von "Sittenwirdrigkeit" ins Urteil geschrieben. Die Gerichtskosten hätte eigentlich der Prozessfinanzierer tragen müssen. weil er verloren hat. Im Urteil schreibt der Richter aber folgendes: "Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Soweit danach die Klägerin als unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat, waren diese jedoch nicht der Klägerin selbst, sondern M. aufzuerlegen...Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass in Fällen der Nichtexistenz des Klägers derjenige die Kosten zu tragen hat, der die Existenz des Klägers behauptet hat.

Also wenn das Ding vor die Wand fährt weil der Prozessfinanzierer dieses Verfahren gar nicht "finanzieren" darf, glaub ich nicht dass Mingers selbst das ganze finanziell stämmen kann...also wer zahlt dann?
Antworten
hardylein:

Wie ich es euch sagte

 
27.10.20 19:03
www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/...-forderungen-ein-94780867

zweifach auf Papier , nur reinen Verlust angeben. Nichts mit Rosinenpicken!
Antworten
Ozymandias:

???

 
28.10.20 09:00
Warum fährt der Anwalt zum Gericht? Die Unterlagen müssen beim Insolvenzverwalter landen.  
Antworten
IFHXI:

Österreich

 
28.10.20 12:01
Hehe,

"Warum fährt der Anwalt zum Gericht? Die Unterlagen müssen beim Insolvenzverwalter landen."

Gute Frage. Der Mann ist hoffentlich durch die Millionen an Provisionen nicht vollkommen benebelt.

„Bisher machen wir für 914 Investoren Schadenersatz für in Summe EUR 53.490.000 geltend.“

Nach München hat er aber nur 15.000.000 getragen???
Antworten
IFHXI:

XXX

 
28.10.20 12:07
"Insgesamt repräsentiert unsere Gruppe ein Investitionsvolumen von rund 50 Mio. Euro", so Breiteneder.

Seltsam formuliert. Scheinbar sind dort auch unverbindliche Interessanten für anderweitige Forderungen inkludiert.
Antworten
Mast:

@hardylein

 
28.10.20 19:54
Das bezieht sich nur auf andere Kosten, nicht auf Transaktionen.
Antworten
hardylein:

Was zum Lesen

2
28.10.20 19:59
www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/...bstanzlos/26302578.html
Antworten
hardylein:

@mast

 
28.10.20 20:00
welche anderen Kosten?
Antworten
Hobbytrader0.:

hier wirds garnix mehr geben

 
28.10.20 20:04
Wo nix ist und war gibts auch nix zu holen.
Antworten
Mast:

@hardylein

 
28.10.20 20:20
Z.B. Transaktionskosten oder Porto-, Kopierkosten etc. Also Nettoverlust einer Transaktion.
Antworten
hardylein:

Also beim ISV

 
28.10.20 20:22
sind Quoten von 4 - 8 % drin. WEr hier 10000 angemeldet hat, sollte mind. 400 - 800 zurück-
erhalten MM nach.  
Antworten
hardylein:

@mast

 
28.10.20 20:22
da hast Du was nicht verstanden!
Antworten
Mast:

@hardylein

 
28.10.20 20:55
So habe ich das aus dem Text verstanden. Ansonsten müsste man dort nachfragen.

Was ist ISV ?
Antworten
Justox:

ISV Insolvenzverwalter

 
28.10.20 23:23
Antworten
brokersteve:

Bitte an die Ausschussmitglieder immer wieder

2
30.10.20 09:41
Scheiben.

Das ist extrem wichtig.

Dabei auch die aktuellen Artikel des Spiegels, etc.  Reinkopieren. Und angesichts des Versagens der Finanzaufsicht aktiv eine Entschädigung der Privatanleger einfordern.

Bitte machen, das ist wichtig.

Kay.Gottschalk@bundestag.de (Auschussvorsitzer)

fabio.demasi@bundestag.de

danyal.bayaz@bundestag.de

frank.schaeffler@bundestag.de

florian.toncar.ma02@bundestag.de

hans.michelbach@bundestag.de

katja.hessel@bundestag.de

katrin.goering-eckardt@bundestag.de

anton.hofreiter@bundestag.de

katrin.goering-eckardt@bundestag.de


Auch schreiben an Wirtschaftsminister und Kanzleramtsminister:

helge.braun@bundestag.de

peter.altmaier@bundestag.de
Antworten
butschi:

Ich putze meine Scheiben

 
30.10.20 20:57
> immer wieder Scheiben.
und schicke diese nicht an den Bundestag.

Da ist mir das Porto zu teuer, außerdem was wollen die mit meinen Scheiben ?

Außerdem hört sich das eher wie ein Lied an:
>  immer wieder Scheiben
da tu ich mich dran reiben.
Antworten
butschi:

Geld für Anleger ist eine Looser-Position

 
30.10.20 21:06
für Politiker.

> Dabei auch die aktuellen Artikel des Spiegels, etc.  Reinkopieren. Und angesichts des
>  Versagens der Finanzaufsicht aktiv eine Entschädigung der Privatanleger einfordern.

Der Abgetrocknete, der hier für Privatanleger eine Entschädigung fordert oder beschließt, kann sich direkt einen neuen Job suchen.

Never Ever wird es hier außer warmen Worten und ggfs. Aufklärung was geben. Auf jeder Fall kein Geld ohne EuGH-Urteil. Die Büchse der Pandora wird hier niemand aufmachen. Wieso sollte auch der Bund die Besitzer einer Betrüger-Firma entschädigen, die die Firma nicht ordentlich kontrolliert haben ?
Antworten
tire3000:

Flutschi

 
30.10.20 21:11
Danke für Deine tägliche Erinnerung.
Hoffe eines Tages hast Du mal besseres zu tun
Wenn es Dich so nervt,  dann verpinkel Dich doch einfach.

Da Du Dir ja zu 1000%  sicher bist, dass es keine Staatshaftung gibt, kannst Du doch ohne Aufregung einfach besseres machen. Zum Beispiel mit Deinen anderen lustigen Freunden Kniffeln oder so.  
Antworten
Bert1989:

Wirecard Sammelklage

 
31.10.20 17:51
Hallo Leute,

hab alle Unterlagen und bereit diese einzureichen. Leider ist mein juristischer Sachverstand nicht der beste.
Hab alles ausgefüllt für die Sammelklage. Im Gewinnfall werden 30% abgezogen. Soweit alles klar.

Aber können irgendwie noch Kosten auf mich zukommen? Besonders im Fall eines „nicht Gewinnens“ ?

Danke für die Rückmeldung.

Grüße
Bert
Antworten
hardylein:

@bert

 
31.10.20 22:02
MM nach nur in dem Fall, wo der PKF pleite geht.
Antworten
Lannigsta:

Prozesskostenfinanzierer

 
02.11.20 13:49
Bei welchem Anbieter habt ihr das Thema Prozesskostenfinanzierung abgeschlossen?
Ich habe ein Schreiben von Tilp und Mingers vorliegen, beide berechneten sehr unterschiedliche
Schadenssummen nachdem ich meine Belege eingereicht hatte.
Beide antworten nicht auf meine Rückfrage ob mir tatsächlich keine weiteren Kosten entstehen sollte ich das Mandat auf sie übertragen bzw.sie mit dem jeweiligen Prozesskostenfinanzier beauftragen.
Ich habe keine Haftpflicht und durch den Fall genug Geld verdummt.
Ich möchte deshalb nicht noch eine müde Mark hinterherwerfen weshalb für mich nur die Prozesskosten Lösung in Frage kommt.
Mit welchem Anbieter habt ihr das Thema nun abgewickelt? Es gibt ja sicherlich genug ähnliche Fälle.
Danke schon mal.
Antworten
Ozymandias:

Neuer SdK-Newsletter bezüglich Staatshaftung

2
03.11.20 12:32
Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein   Staatshaftungsanspruch   gegen   die   Bundesrepublik   Deutschland   nach   den Grundsätzen  der  „Francovich“-Rechtsprechung   bestehen.   Hintergrund   ist   eine fehlerhafte  Umsetzung  der  Transparenzrechterichtlinie  in  deutsches  Recht  (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU).

[...}

Das  Gutachten  kommt  auch  zum  Ergebnis,  dass  vor  einer  Inanspruchnahme  der Bundesrepublik  Deutschland  andere  Klageoptionen  erschöpft  sein  müssen,  d.h. voraussichtlich  können  nur  jene  Anleger  gegen  die  Bundesrepublik  Deutschland klagen,  die  auch  zuvor  an  einer  Sammelklage  gegen  EY  teilgenommen  und  ihre Forderungen  zur  Insolvenztabelle  angemeldet  haben.


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