Mittwoch, 18. Februar 2009
HRE kann verstaatlicht werden
Enteignungsgesetz steht
Die Bundesregierung will erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Rettung einer angeschlagenen Bank notfalls auch die Enteignung ermöglichen. Das geplante Übernahmegesetz für angeschlagene Banken kann nach Angaben aus Regierungskreisen noch heute auf den Weg gebracht werden. Die zuständigen Minister hatten gestern Abend die noch offenen Punkte geklärt.
Eine Enteignung von Aktionären in der aktuellen schweren Finanzkrise ist aber nur als allerletztes Mittel vorgesehen. So müssen zuvor alle anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen zum Erwerb einer Kontrollmehrheit des Staates gescheitert sein. Dazu gehört eine Rettungs-Hauptversammlung.
Verstaatlichung der HRE
Das "Rettungsübernahmegesetz", mit dem der Bund die Kontrolle über den angeschlagenen Finanzkonzern Hypo Real Estate (HRE) erwerben will, soll nur auf die Abwehr der aktuellen Krise beschränkt sein. Nach dem Gesetzentwurf müsse das Enteignungsverfahren bis Ende Juni dieses Jahres eingeleitet sein. Die entsprechende Rechtsverordnung müsse einige Wochen später vom Kabinett verabschiedet werden. Die kurze Geltungsdauer unterstreicht, dass es um die Sanierung der HRE geht.
Entschädigung der Aktionäre
Die Entschädigung für enteignete Aktionäre sollte sich nach bisherigen Plänen nach dem durchschnittlichen Börsenkurs während der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe des Enteignungsverfahrens richten. Ist der Kurs innerhalb der letzten drei Tage niedriger, gilt dieser. Entschädigungen sind zu verzinsen. Auch sollen enteignete Investoren später bevorzugt ihre Aktien zurückkaufen können.
Im Grundgesetz vorgesehen
Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes zur Enteignung angeschlagener Banken gemahnt, dass ein solcher Schritt nur die letzte Möglichkeit sein dürfe. Grundsätzlich sei eine Enteignung dann möglich, wenn ein "Eigentumsgut vom Staat zwingend zur Erfüllung einer bestimmten Gemeinwohlaufgabe" benötigt werde. Auch könnten Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel vergesellschaftet werden, sagte Papier. Beide Möglichkeiten setzten allerdings "eine ausdrückliche gesetzliche Regelung voraus, die auch eine Entschädigung des Eigentümers vorsehen muss". Die Frage, ob Banken Produktionsmittel im Sinne des Grundgesetzes darstellten und damit Gegenstand einer Vergesellschaftung sein dürften, sei gerichtlich noch nicht geklärt.
Am "österreichischen Modell" orientieren
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, zur Vergabe von Krediten verpflichten. Er will sich dabei am "österreichischen Modell" orientieren, das staatliche Hilfe an eine entsprechende Selbstverpflichtung der Banken koppelt. So könne eine Kreditklemme verhindert werden. "Ich habe den Eindruck, dass so manche große Bank sich eher selbst saniert als der Wirtschaft hilft."
Seehofer schloss eine Verstaatlichung der HRE nicht aus. Dieser Schritt sei zwar nur "im äußersten Notfall" möglich. Er betonte aber gleichzeitig, dass Europa einiges erspart geblieben wäre, hätte die US-Regierung den Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers verhindert.
Verhandlungen mit Großaktionär
Unabhängig von der drohenden Enteignung verhandelt der Bund weiter mit HRE-Großaktionär J.C. Flowers über eine Übernahme der Anteile. Der US-Milliardär kontrolliert knapp 24 Prozent der Anteile. Die Regierung konnte sich bisher noch nicht mit Flowers einigen, der auf einen guten Preis hofft. Das HRE-Engagement hat Flowers etwa eine Milliarde Euro gekostet. Die gesamte Bank ist derzeit am Markt derweil keine 250 Mio. Euro mehr wert.
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