Eine der gefährlichsten Situationen für Autofahrer ist das Aquaplaning. Bildet sich auf der Straße eine Pfütze oder ein Wasserfilm, ist der Fahrer meist wehrlos den Kräften der Physik ausgeliefert und es kann zu schlimmen Unfällen kommen. Ist das Aquaplaning auf einen konstruktionsbedingten Fehler in der Fahrbahn zurückzuführen, so können Geschädigte Schadenersatz vom zuständigen Land verlangen. Die Behörden sind nämlich verpflichtet, den Fahrer auf die drohende Gefahr hinzuweisen.
Nach der so genannten Verkehrssicherungspflicht müssen die Bundesländer die Verkehrs-Beschilderung laufend überprüfen und gegebenenfalls den aktuellen Bedingungen anpassen. Insbesondere bei möglichen Gefahrensituationen müssen Warnschilder aufgestellt werden. Zu einer solchen Gefahr gehört auch das Aquaplaning. Sollte sich an einer Stelle der Fahrbahn mehrmals im Jahr der gefährliche Wasserfilm bilden, ist das Land verpflichtet, ausreichend auf die Gefahr hinzuweisen. In einem aktuellen Urteil sprachen die Richter einem Verunglückten Schadensersatz zu, da an der Unfallstelle nicht wegen Aquaplaning gewarnt wurde (OLG Brandenburg, AZ 2 U 73/99).
Nach der so genannten Verkehrssicherungspflicht müssen die Bundesländer die Verkehrs-Beschilderung laufend überprüfen und gegebenenfalls den aktuellen Bedingungen anpassen. Insbesondere bei möglichen Gefahrensituationen müssen Warnschilder aufgestellt werden. Zu einer solchen Gefahr gehört auch das Aquaplaning. Sollte sich an einer Stelle der Fahrbahn mehrmals im Jahr der gefährliche Wasserfilm bilden, ist das Land verpflichtet, ausreichend auf die Gefahr hinzuweisen. In einem aktuellen Urteil sprachen die Richter einem Verunglückten Schadensersatz zu, da an der Unfallstelle nicht wegen Aquaplaning gewarnt wurde (OLG Brandenburg, AZ 2 U 73/99).