nmm.
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Der Softwarekonzern SAP hat nach einem deutlichen Umsatzwachstum im zweiten Quartal seine Umsatzprognosen mit Ausnahme des reinen Cloudgeschäfts angehoben und die Erwartung für das Betriebsergebnis bestätigt.
..... und weiter.......Auch der Zuwachs im Cloudgeschäft fiel trotz eines Anstiegs von 29 Prozent etwas verhaltener aus als erwartet. .......
Die Erlöse aus Cloud & Software sollen nun um 6,5 bis 8,5 (bisher: 6 bis 8) Prozent zulegen. "Unsere Wachstumsrate bei den Cloud- und Softwareerlösen im ersten Halbjahr liegt am oberen Ende unseres Ausblicks für das Gesamtjahr"
Soviel von SAP zum Thema Cloud..... ich denke das gleiche können wir für QSC zu den Zahlen zum 2.Q erwarten.
Die Frage ist nun wie wird der Markt darauf reagieren.....
Alles wird gut
Nachdem der Kurs zuletzt ehrlicherweise ohne fundamental relevante News schnell anzog, kommt es aktuell schon wieder zu Gewinnmitnahmen. Lediglich der altbekannte Wirschaftskrimminelle Maydorn ( verurteilt zu 2 Jahren wegen Jüngerabzocke/Scalping/Marktmanipulation - de.wikipedia.org/wiki/Der_Aktionär , www.wiwo.de/finanzen/boerse/...e-mit-der-justiz/8681070-3.html ) hatte mal wieder den "Gier-frißt-Hirn"-Schalter gedrückt und einfach völlig übertriebene 3 Euro in den Raum geworfen, damit die reflexartig tickenden "Jüngerschaft" wieder blind und unlimitiert durchs "Nadelöhr" nachrennt und den Kurs schnell dabei hochjagt und als Papagei dieses KZ des verurteilen Manipulateurs auch überall nachposaunt. Wer die Aktie schon länger verfolgt, dem ist ja bekannt, daß dieses Strohfeuerspiel von den Kulmbachern die letzten Jahre bei dieser Aktie bekanntlich schon mehrfach betrieben wurde. Gibt genug Gemütern die auf diese Abmelkmasche immer wieder anspringen. Bestimmte "Lieblingsaktien" der Kulmbacher Melkfabrik werden eben immer wieder in gewissen Abständen als Sau durchs Dorf getrieben, weil die .. hüstel.. "Experten" einfach wissen da kann man sich auf den immer gleichen Reflex verlassen. Es gab zwar im mittleren 1,6x Bereich jüngst eine technische Unterstützung und die Indikatoren waren auch überverkauft. Aber inzwischen ist der Stochi ja wieder längst im überkauften Bereich angekommen und hat nach unten geschnitten. Da hängt man jetzt in der Schwebe (gelber Bereich im Chart unten) und man bräuchte mal fundamentalen neuen Treibstoff anstatt immer nur diese "selbstlose" Pusherei der Franken. Prognoseanhebung mit den Hj.1 Zahlen z.B. wäre sicher nicht unnützlich. Da der maue Ausblick für 2017 bekanntlich weiter gleich geblieben ist nach den letzten Zahlen (massiver Umsatzeinbruch in 2017 gegenüber 2016 trotz Wachstum in der Bagatellsparte "Cloud"), ist der Wert momentan gesehen fundamental noch keinesfalls günstig auf diesem Niveau und hier hilft nur hoffen auf einen Turnaround ab 2018, um etwas Kursphantasie zu haben. Viele hoffen jede Woche auch im Lotto zu gewinnen. Mit hoffen alleine ist es nicht getan. Taten müssen folgen. Es fehlen defacto aber noch immer echte Belege dafür, daß man es NACHHALTIG schafft. 2018 dürfte das gewohnte Siechtum des Hauptumsatzbringers ja weiter anhalten und lediglich die kleine Cloundsparte etwas stützen. Von daher sollte man sich nicht voreilig schon einer Traumwelt hingeben und meinen hier wäre Cloud der Hauptumsatzbringer und die realen Problemkinder im Konzern würden über Nacht verschwinden. Wenn es zu einem Turnaround käme, dann dürfte der eher zäh und langwierig ablaufen, da eben bestimmte undynamische "Altbereiche" weiter mit durchgeschleppt werden müssen.
Ananas:"...Es ist auch nicht die Aufgabe des Unternehmens QSC die Anleger über Unternehmensinternes in Kenntnis zu setzen. .... eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kunden hat bei QSC höchste Priorität, diese „Kröte „ muss jeder wissbegierige Anleger – oder Kritiker - nun mal schlucken. Nun noch mal für Lernunwillige : Pressemitteilungen werden nur in Absprache und in Abstimmung mit den jeweiligen Vertragspartner veröffentlicht . Punktum.
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Nö, so pauschal kann man es nicht sagen, da es auch natürlich auch gewisse Transparenzvorschriften gibt was den Aktionären /Miteigentümern mitgeteilt werden muß durch das Management.. Sollten also klar kursrelvante Dinge passieren, dann wäre es eine grobe kommunikative Unterdrückung bzw. zeitlich nicht akzeptabl ausgedehnte Verschleierung derartiger Dinge und ein Verstoß gegen die Gesetze. Damit kann nicht nur das Unternehmen selber in die Gefahr laufen größeren Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein, sondern auch der Vorstand selber kann dafür persönlich belangt werden. Von daher kommt es immer auch auf die Dimension der jeweiligen Sache an. Es muß nicht unbedingt der Name des Vertragspartners genannt werden, aber die Tatsache des Vertragsgegenstandes als soche selber schon, wenn sich dort etwas wesentliches ändert. Wenn z.B. wichtige Großaufträge wegbrechen und es zu lange verschwiegen würde, dann könnten sich im Hintergrund Insider gemütlich diese assymetrisch verteilte wichtige Information zu Nutze machen. Das hätte dann schon krimminelle Dimensionen. Von daher mag es dir ja gerne völlig egal sein was dir alles an Informationen vorenthalten würde, der Masse des Kapitalmarktes und besonders dem Gesetzgeber ist es nicht egal, wenn es um wichtige Dinge geht.
de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizität : "...Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität fordert Unternehmen dazu auf, Insiderinformationen so schnell wie möglich zu veröffentlichen, damit sie die Teilnehmer des Kapitalmarkts zur Kenntnis nehmen können. Hierdurch soll dem Insiderhandel vorgebeugt werden. ...Die Verletzung der Publizitätspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger gegen den Emittenten führen.....Neben der Haftung des Emittenten kann eine persönliche Haftung seines Vorstands in Betracht kommen.
www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...lizitaet_node.html "..Meldet ein Unternehmen ad-hoc-publizitätspflichtige Insiderinformationen gar nicht, zu spät, falsch oder nur unvollständig, so wird die Aufsicht aktiv...
Nur wenn börsennotierte Unternehmen alle Marktbeteiligten schnell und um-fassend über Insiderinformationen aufklären, können Anleger fundierte Entscheidungen treffen und sind gegenüber Insidern nicht benachteiligt. Inlandsemittenten sind daher verpflichtet, unverzüglich zu diesem Zweck – also ad hoc – die Öffentlichkeit über unbekannte Umstände aus ihrem Unternehmen ins Bild zu setzen, wenn diese so beschaffen sind, dass sie auf den Preis des Finanzinstruments einwirken und wenn sie den Emittenten unmittelbar betreffen (Art. 17 Abs. 1 MAR)."
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