nicht! Verstehe ich nicht!!
ZWISCHENMITTEILUNG ZUM 31. MÄRZ 2012 (UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT)
Geschäfts- und Rahmenbedingungen im 1. Quartal 2012
Rahmenbedingungen
Allgemein war das erste Quartal 2012 weiterhin von weltweiten Überkapazitäten und einem kontinuierlichen Preisverfall geprägt. Daneben war der europäische Photovoltaik-Markt stark durch angekündigte bzw. vorgenommene Kürzungen von Einspeisetarifen in den europäischen Kernmärkten beeinflusst.
Deutschland, der weltweit größte PV-Einzelmarkt im Jahr 2011, war geprägt von den deutlichen Kürzungsplänen für die Einspeisetarife mit Wirkung zum 1. April 2012. Der Gesetzentwurf, dem der Bundestag am 29. März 2012 zugestimmt hat, sieht weitere monatliche Senkungen der Einspeisevergütung im Zeitraum 1. Mai 2012 bis 1. Januar 2013 vor. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf allerdings am 11. Mai 2012 mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die geplanten Förderkürzungen haben den deutschen Markt im Berichtszeitraum deutlich stimuliert. Die PV-Neuinstallationen im ersten Quartal 2012 beliefen sich nach vorläufigen Zahlen der Bundesnetzagentur auf etwa 1,9 GWp und lagen damit über dem Niveau des Vorjahreszeitraums von rund 0,5 GWp.
Zudem führten weitreichende Veränderungen der Förderbedingungen in Italien, dem im Vorjahr zweitgrößten Markt, zu einem deutlichen Rückgang des dortigen Zubaus von Solaranlagen in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres. Die italienische Strombehörde GSE schätzt, dass im Zeitraum Januar bis März 2012 etwa 0,15 GWp neue PV-Anlagen installiert wurden und damit deutlich weniger als die knapp 1,2 GWp im Vorjahreszeitraum.
Geschäftsverlauf
Das Absatzvolumen von Q-Cells im ersten Quartal 2012 lag mit 147 MWp deutlich höher als im Vorjahreszeitraum mit 108 MWp. Verkaufsvolumen nach Segmenten MWp Q1 2012 Q1 2011 Produkte 107 99 davon Solarzellen 64 84 davon Module 41 15 kristallin 38 7 Dünnschicht 5 8 davon Kits 2 0 Systeme 40 9 Gesamt 147 108
Die Erhöhung des Verkaufsvolumens von Q-Cells im Segment Produkte war getrieben von dem deutlich gesteigerten Modulabsatz. Daneben konnten wir im ersten Quartal erste Absätze von PV-Kits erzielen. Dagegen ging das Verkaufsvolumen von Solarzellen zurück. Das Absatzvolumen im Systemgeschäft im ersten Quartal 2012 war maßgeblich geprägt von Projekten in den USA sowie
Deutschland. Der im Berichtszeitraum auf etwa 44 % gesunkene Absatzanteil an Solarzellen gegenüber einem Wert von rund 78 % im ersten Quartal 2011 spiegelt die Umsetzung der strategischen Ausrichtung vom reinen Komponentenhersteller hin zu einem Anbieter von PV- Lösungen wider.
Sowohl im Segment Produkte als auch im Segment Systeme lagen die Verkaufspreise in den ersten drei Monaten 2012 deutlich unter dem Vorjahreszeitraum. Auch gegenüber dem vierten Quartal 2011 gingen die Absatzpreise zurück. Der Umsatz in Höhe von 140 Mio. € im ersten Quartal 2012 lag um 12 % höher als im Vorjahreszeitraum. Dabei wirkten sich die gesunkenen Verkaufspreise negativ und die Verschiebung der Absatzstruktur von Solarzellen hin zu Modulen und Systemen positiv auf die Umsatzentwicklung aus.
Der Bestand an liquiden Mitteln ist im Wesentlichen aufgrund des negativen operativen Cashflows von 304,9 Mio. € zum 31. Dezember 2011 auf 199,7 zum 31. März 2012 zurückgegangen. Dabei unterlagen Ende Dezember 2011 Zahlungsmittel in Höhe von 68,8 Mio. € und per Ende März 2012 Zahlungsmittel in Höhe von 61,8 Mio. € Verfügungsbeschränkungen.
Verlauf der Finanzrestrukturierung
Auf Basis des von der Unternehmensbertaung McKinsey validierten Geschäftsplans hatte Q-Cells seit dem 6. Dezember 2011 Verhandlungen mit wesentlichen Inhabern aller drei ausstehenden Wandelschuldverschreibungen begonnen, die sich in sogenannten Ad-hoc-Komitees organisiert haben. Die Q-Cells SE hat am 24. Januar 2012 den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß Artikel 9 Abs. 1 c) lit. ii) SE-VO in Verbindung mit § 92 Abs. 1 AktG bekannt gegeben und ihre Aktionäre am 31. Januar 2012 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Diese Hauptversammlung fand am 9. März 2012 in Leipzig statt. Die Q-Cells SE hat ihre Aktionäre in der außerordentlichen Hauptversammlung über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals informiert und Erläuterungen zu dem Stand der geplanten Finanzrestrukturierung gegeben. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Nach intensiven Verhandlungen mit den Ad-hoc-Komitees der Wandelschuldverschreibungsinhaber wurde am 1. Februar 2012 eine grundsätzliche Einigung über eine umfassende Finanzrestrukturierung erreicht. Die Einigung wurde auch von weiteren Anleihegläubigern unterstützt.
Wesentliche Eckpunkte der Einigung sahen wie folgt aus: Die Gläubiger der 2012, 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen erhielten keine Rückzahlung bei Fälligkeit ihrer Anleihen, sondern brächten die Anleihen im Rahmen eines Schulden- und Kapitalschnitts (sog. Debt-to-Equity-Swap) in die Q-Cells SE ein. Sie würden damit auf ihre gesamten Ansprüche in Höhe von zusammen mehr als 550 Mio. € gegenüber Q-Cells verzichten und erhielten im Gegenzug Aktien. Die Inhaber der ursprünglich am 28. Februar 2012 fällig gewesenen Wandelschuldverschreibung erhielten zudem eine Zahlung von 20 Mio. € in bar, aber erst, wenn die Finanzrestrukturierung von allen Beteiligten beschlossen und umgesetzt worden wäre. Die aktuelle Planung sah darüber hinaus vor, dass verfügbare Liquidität ausgeschüttet würde, sofern diese zum Zeitpunkt der Umsetzung der Finanzrestrukturierung einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt. Diese zusätzliche Liquidität hätte möglicherweise aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Unternehmensteile entstehen können. Des Weiteren hat Q-Cells auch eine Vereinbarung mit der Malaysischen Regierung schließen können. Demnach sollte die Tilgung des Darlehens – welche ursprünglich für 2014 vorgesehen war, deutlich gestreckt werden.
Die Q-Cells International Finance B.V hat die Inhaber der Wandelanleihe 2012 zu einer Gläubigerversammlung am 27. Februar 2012 in Frankfurt am Main eingeladen. Gegenstand der Versammlung war die Beschlussfassung über die Verschiebung des bisherigen Fälligkeitstermins (28. Februar 2012) der Wandelanleihe auf den 30. April 2012. Um die notwendige Zeit für die Ausarbeitung des Restrukturierungskonzeptes im Detail zu schaffen, ermächtigte die Gläubigerversammlung der Wandelanleihe 2012 am 27. Februar 2012 den im Oktober 2011 gewählten gemeinsamen Vertreter die Stundung der Wandelschuldverschreibung 2012 bis zum 30. April 2012 vorzunehmen.
Q-Cells hätte daraufhin im Wege einer weiteren Gläubigerversammlung bis Ende April 2012 die Zustimmung der Gläubiger zu einer umfassenden Restrukturierung aller ausstehenden Wandelschuldverschreibungen einholen können, um somit den geplanten Weg der Finanzrestrukturierung zu beschreiten. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Falls wurde dem geplanten Restrukturierungskonzept die Rechtsgrundlage entzogen. Dem Urteil nach dürfte das SchVG nicht auf Anleihen deutscher Unternehmen angewendet werden, die im Ausland begeben wurden – auch wenn sie nach deutschem Recht gestaltet seien. Die weitere Anwendung des SchVG hätte neue Klagen einzelner Gläubiger erwarten lassen. Nach intensiver Prüfung etwaiger Alternativen hat der Vorstand der Q-Cells SE am 3. April 2012 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Dessau-Roßlau gestellt
Nachtragsbericht
Im Anschluss an eine letztinstanzliche Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. Ende März 2012 im Fall Pfleiderer ist der Vorstand zu der Erkenntnis gelangt, dass der Umsetzung des auf Basis des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 vereinbarten Restrukturierungskonzepts für die Anleihen der Q-Cells International Finance BV die Grundlage entzogen worden ist. Zu erwartende Klagen gegen das beschriebene Restrukturierungskonzept wären ebenfalls vom OLG Frankfurt a. M. zu entscheiden. Daher bestand nach dem Urteil kein Anlass zu der Annahme, dass das Gericht seine im Fall Pfleiderer vertretene Ansicht ändern würde.
Der Vorstand prüfte zunächst – insbesondere vor dem Hintergrund der Urteilsbegründung - intensiv die alternativen Konzepte zur Restrukturierung der Wandelanleihen. Nachdem auch diese Prüfung zu keinen positiven Ergebnissen führte, hat der Vorstand der Q-Cells SE am 3. April 2012 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Dessau-Roßlau gestellt, da ein Rückzahlung der zunächst bis Ende April 2012 gestundeten Wandelanleihe 2007/2012 nicht möglich war. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtes war das Unternehmen letztendlich zu der Überzeugung gelangt, dass die Fortführungsprognose für die Q-Cells SE nicht mehr gegeben ist.
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Henning Schorisch von der Kanzlei hww wienberg wilhelm zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Unmittelbar nach der Anmeldung nahm Henning Schorisch die Arbeit auf, insbesondere mit Blick auf die Stabilisierung und Fortführung des operativen Geschäfts. Gemeinsam mit dem Vorstand der Q-Cells SE war das Ziel, den Fortbestand des Unternehmens in der Insolvenz sicherzustellen.
Aufgrund der vorhandenen Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens wurde die Produktion im zweiten Quartal wieder hochgefahren. Die Produktion von Solarzellen läuft derzeit mit halber Auslastung. Solarmodule werden sogar im Drei-Schicht-Betrieb gefertigt; eine Ausweitung auf den vollen 4-Schicht-Betrieb an sieben Tagen in der Woche steht bevor. Der Geschäftsbetrieb konnte somit im vorläufigen Insolvenzverfahren fortgeführt werden. Lediglich die Vertriebstochter in Frankreich musste Ende April aufgrund der dortigen Marktverhältnisse ebenfalls Insolvenz anmelden. Alle anderen internationalen Unternehmen der Q-Cells Gruppe führen ihre Geschäfte trotz der Insolvenz der Q-Cells SE weitgehend unverändert fort.
Parallel zur Stabilisierung des operativen Geschäftes werden im Rahmen der vorläufigen Insolvenz zwei mögliche Alternativen verfolgt: zum Einen wurde ein Investorenprozess angestoßen. Dazu wurde das Frankfurter Büro der M&A-Beratung Deloitte mit der Investorensuche beauftragt. Weltweit werden derzeit mögliche Käufer identifiziert und angesprochen. Ziel ist es, das Unternehmen als Ganzes zu erhalten und damit möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Unter den Interessenten sind sowohl Finanz- als auch strategische Investoren.
Zudem werden aber auch alternative Sanierungslösungen unter Einbeziehung der Gläubiger geprüft. Hierbei geht es um die Möglichkeit, den bereits vor der Insolvenzanmeldung verfolgten Schulden- und Kapitalschnitt (Debt-Equity-Swap) innerhalb der Insolvenz umzusetzen, um so die Q-Cells SE als eigenständiges Unternehmen fortzuführen.
Im April wurde zudem ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit Vertretern verschiedener Gläubigergruppen, u.a. der drei Wandelanleihen, der Arbeitsagentur sowie des Betriebsrates des Q-Cells eingesetzt. Dieser Ausschuss unterstützt bereits im Stadium vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich Anfang Juli 2012) die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters Henning Schorisch.
Am 5. Juni 2012 haben die chinesische Hanergy Holding Group Limited und Q-Cells eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der Hanergy alle Anteile an der Solibro GmbH von der Q-Cells SE übernehmen wird. Über die Einzelheiten der Vereinbarung wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart. Das chinesische Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien plant, alle rund 430 Arbeitsplätze der Solibro GmbH in Deutschland und Schweden zu erhalten und will die Produktion nach Abschluss der Transaktion auf 100 MW hochfahren.
Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim, den 20. Juni 2012
Der Vorstand der Q-Cells SE
Dr. Nedim Cen Dr. Andreas von Zitzewitz