9.05.2005 17:07
DGAP-Ad hoc: 3U TELECOM AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Hauptversammlung
3U TELECOM (Nachrichten): Amtierender Aufsichtsrat auf Hauptversammlung wiedergewählt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Aktionäre der 3U TELECOM AG haben auf der heutigen Hauptversammlung den
während der Versammlung zurückgetretenen Aufsichtsrat mit großer Mehrheit für
weitere vier Jahre im Amt bestätigt. Der vom Aktionär Udo Graul initiierte
Tagesordnungspunkt auf Abwahl des Aufsichtsrates wurde somit gegenstandslos.
Die erforderliche 3/4-Mehrheit für den von der Verwaltung empfohlenen
Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen im Konzern wurde nicht erreicht, was
im Geschäftsjahr 2005 voraussichtlich zu einer direkten liquiditätswirksamen
Mehrbelastung in Höhe eines hohen sechsstelligen Betrages führen wird. Herr
Graul hatte in der Generaldebatte angekündigt, diesem Vorschlag der Verwaltung
nicht zuzustimmen. Dem Antrag eines Aktionärs hinsichtlich einer
Sonderprüfung der Geschäftsführung von Herrn Graul im Geschäftsjahr 2004 wurde
stattgegeben.
DGAP-Ad hoc: 3U TELECOM AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Hauptversammlung
3U TELECOM (Nachrichten): Amtierender Aufsichtsrat auf Hauptversammlung wiedergewählt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Aktionäre der 3U TELECOM AG haben auf der heutigen Hauptversammlung den
während der Versammlung zurückgetretenen Aufsichtsrat mit großer Mehrheit für
weitere vier Jahre im Amt bestätigt. Der vom Aktionär Udo Graul initiierte
Tagesordnungspunkt auf Abwahl des Aufsichtsrates wurde somit gegenstandslos.
Die erforderliche 3/4-Mehrheit für den von der Verwaltung empfohlenen
Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen im Konzern wurde nicht erreicht, was
im Geschäftsjahr 2005 voraussichtlich zu einer direkten liquiditätswirksamen
Mehrbelastung in Höhe eines hohen sechsstelligen Betrages führen wird. Herr
Graul hatte in der Generaldebatte angekündigt, diesem Vorschlag der Verwaltung
nicht zuzustimmen. Dem Antrag eines Aktionärs hinsichtlich einer
Sonderprüfung der Geschäftsführung von Herrn Graul im Geschäftsjahr 2004 wurde
stattgegeben.