>>>aus Stern.de
Die Aktie des Büdelsdorfer Telekom-Anbieters MobilCom ist zum Spielball für Spekulanten geworden. Wenige Tage vor der Veröffentlichung neuer Unternehmensdaten kletterte das Papier am Donnerstag dieser Woche um ein Drittel und erreichte Kurse oberhalb von sechs Euro. Am Freitag musste die Aktie einen Teil dieser Gewinne bis zum Mittag wieder abgeben. Gerüchte und lancierte Meldungen in Internet-Foren und Chaträumen sorgten für Fantasie bei Börsen-Zockern.
Getürkte Meldung
So hat ein anonymer Verfasser mit einer falschen Ein-Zeilen-Meldung im Internet der gebeutelten MobilCom-Aktie zu einem Kurssprung verholfen. »Mobilcom AG und France Telekom wollen noch vor der Hauptversammlung am 29. August 2002 zu einer für die Aktionäre angemessenen Lösung kommen«, schrieb »RealistLebt« am Donnerstag im Forum des Internetportals »Wallstreet-Online«. Bereits kurz nach dem Beitrag legte der am Neuen Markt notierte Titel des Mobilfunkanbieters deutlich zu. Bis zum Handelsschluss verteuerte sich das Papier am Donnerstag um ein Drittel.
Falschmeldungen haben Konjunktur
Der Kursaufschwung ist aber auf Sand gebaut. Denn der Schreiber zitiert aus einer erfundenen Agenturmeldung. Kundigen Lesern hätte auffallen müssen, dass sowohl MobilCom als auch France Tèlècom ihre Hauptversammlungen bereits Ende Mai abgehalten hatten. Am 29. August will MobilCom seine Halbjahreszahlen vorlegen. Falschmeldungen wie jetzt bei MobilCom haben Konjunktur. »In der letzten Zeit stellen wir eine Zunahme von solchen Kursmanipulationen fest«, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin). Die Behörde ist für die Überwachung der deutschen Finanzmärkte zuständig. Derzeit ermittelt die Aufsichtsbehörde in »verschiedenen Fällen«. Über die laufenden Verfahren wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
Ernste Folgen
Was wie ein Lausbubenstreich aussieht, kann für die Verfasser ernste Folgen haben. »Marktmanipulation ist ein Straftatbestand, der mit einer Höchststrafe von fünf Jahren belegt werden kann«, sagt die Behördensprecherin. Allerdings ist es schwer zurückzuverfolgen, wer sich hinter dem Internet-Pseudonym versteckt. Bei »Wallstreet-Online« gehören getürkte Beiträge zum Alltag: »Im Durchschnitt entfernen wir einmal die Woche einen«, sagte ein Sprecher. Angesichts der Flut von privaten Meldungen in den Diskussionsforen des Portals eine geringe Quote. »Die Verfasser werden je nach Schwere ermahnt oder gesperrt.«
Die Aktie des Büdelsdorfer Telekom-Anbieters MobilCom ist zum Spielball für Spekulanten geworden. Wenige Tage vor der Veröffentlichung neuer Unternehmensdaten kletterte das Papier am Donnerstag dieser Woche um ein Drittel und erreichte Kurse oberhalb von sechs Euro. Am Freitag musste die Aktie einen Teil dieser Gewinne bis zum Mittag wieder abgeben. Gerüchte und lancierte Meldungen in Internet-Foren und Chaträumen sorgten für Fantasie bei Börsen-Zockern.
Getürkte Meldung
So hat ein anonymer Verfasser mit einer falschen Ein-Zeilen-Meldung im Internet der gebeutelten MobilCom-Aktie zu einem Kurssprung verholfen. »Mobilcom AG und France Telekom wollen noch vor der Hauptversammlung am 29. August 2002 zu einer für die Aktionäre angemessenen Lösung kommen«, schrieb »RealistLebt« am Donnerstag im Forum des Internetportals »Wallstreet-Online«. Bereits kurz nach dem Beitrag legte der am Neuen Markt notierte Titel des Mobilfunkanbieters deutlich zu. Bis zum Handelsschluss verteuerte sich das Papier am Donnerstag um ein Drittel.
Falschmeldungen haben Konjunktur
Der Kursaufschwung ist aber auf Sand gebaut. Denn der Schreiber zitiert aus einer erfundenen Agenturmeldung. Kundigen Lesern hätte auffallen müssen, dass sowohl MobilCom als auch France Tèlècom ihre Hauptversammlungen bereits Ende Mai abgehalten hatten. Am 29. August will MobilCom seine Halbjahreszahlen vorlegen. Falschmeldungen wie jetzt bei MobilCom haben Konjunktur. »In der letzten Zeit stellen wir eine Zunahme von solchen Kursmanipulationen fest«, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin). Die Behörde ist für die Überwachung der deutschen Finanzmärkte zuständig. Derzeit ermittelt die Aufsichtsbehörde in »verschiedenen Fällen«. Über die laufenden Verfahren wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
Ernste Folgen
Was wie ein Lausbubenstreich aussieht, kann für die Verfasser ernste Folgen haben. »Marktmanipulation ist ein Straftatbestand, der mit einer Höchststrafe von fünf Jahren belegt werden kann«, sagt die Behördensprecherin. Allerdings ist es schwer zurückzuverfolgen, wer sich hinter dem Internet-Pseudonym versteckt. Bei »Wallstreet-Online« gehören getürkte Beiträge zum Alltag: »Im Durchschnitt entfernen wir einmal die Woche einen«, sagte ein Sprecher. Angesichts der Flut von privaten Meldungen in den Diskussionsforen des Portals eine geringe Quote. »Die Verfasser werden je nach Schwere ermahnt oder gesperrt.«