Koalition will Abgeltungsteuer verschärfen von Jens Tartler (Berlin)
Die Große Koalition will die geplante Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aus Sicht der Anleger deutlich unattraktiver ausgestalten. So soll der Fiskus 425 Mio. Euro mehr pro Jahr einnehmen als bisher vorgesehen.

Das sagte Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Dienstag der FTD. Anders als im Gesetzentwurf sollen beispielsweise Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Eine Verrechnung mit Zinseinnahmen soll nicht möglich sein. Die Finanzpolitiker der SPD signalisierten Zustimmung zu diesem Vorgehen.
Durch die Änderung wird die Abgeltungsteuer, die Anfang 2009 in Kraft treten soll, deutlich unattraktiver. Eigentlich sollte die Pauschalsteuer von 25 Prozent auf die Gesamtheit der Kapitalerträge erhoben werden. Zwar können auch heute Aktienverluste nicht mit Zinserträgen verrechnet werden. Dafür sind Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn das Wertpapier mindestens ein Jahr gehalten wurde. Diese Spekulationsfrist entfällt, sodass der Kursgewinn immer versteuert werden muss.
Die Abgeltungsteuer ist Teil der Unternehmensteuerreform, die jedoch schon ab Anfang 2008 gilt. Die Union will noch einige Veränderungen zugunsten der Wirtschaft durchsetzen, die zu Mindereinnahmen von 750 bis 900 Mio. Euro führen würden. Der Einschnitt bei der Abgeltungsteuer würde rund die Hälfte dieses Betrags kompensieren.
Entlastung für die Wirtschaft
Nach Aussage Bernhardts will die Union bei der sogenannten Zinsschranke nicht das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) zugrunde legen, sondern das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda). Diese Änderung würde für den Fiskus zu Mindereinnahmen von gut 400 Mio. Euro führen, die Wirtschaft aber entlasten. Die Zinsschranke sieht vor, dass Zinsen auf Kredite nur noch bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Betriebsergebnisses sofort steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Was darüber hinausgeht, kann in Folgejahren vorgetragen werden. Mit der Schranke will die Koalition verhindern, dass Unternehmen durch Kreditkonstruktionen weiter Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben.
Nach Auffassung der Union sollte die Grenze für die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) nicht von heute 410 Euro auf 100 Euro gesenkt werden, sondern nur auf 150 Euro. Die Wirtschaft läuft Sturm gegen die Änderung, weil Unternehmen die GWG im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben können. Wird die Grenze deutlich gesenkt, können sie weniger Wirtschaftsgüter sofort abschreiben und müssen sie stattdessen über Jahre hinweg in den Büchern halten, was die Bürokratie erhöht. Sollte sich die Union mit der Grenze von 150 Euro durchsetzen, würde das gegenüber dem Gesetzentwurf Mindereinnahmen von 160 Mio. Euro bedeuten.
Die Investitionsrücklage sollte nach Bernhardts Worten allen Personengesellschaften bis zu einem Betriebsvermögen von 250.000 Euro zugutekommen. Bisher sind 210.000 Euro vorgesehen. Die größere Zahl der berechtigten Unternehmen würde zu einem Steuerausfall von 65 Mio. Euro führen, sagte der CDU-Abgeordnete.
Außerdem will die Union Verbesserungen bei der Hinzurechnung von Lizenzen und Leasingraten zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durchsetzen.
Beim Kauf von Firmen, deren hohe Verlustvorträge zum Steuersparen genutzt werden, sollte die Verlustverrechnung nach dem Willen der Union nicht in allen Fällen verboten werden. Sanierungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Generationswechsel dürften steuerlich nicht bestraft werden, so Bernhardt.
Sollte am Ende noch Geld fehlen, könnten die Rückstellungen der Unternehmen für Firmenjubiläen besteuert werden, sagte der Christdemokrat. Das würde 500 Mio. Euro bringen und nur Großunternehmen treffen, nicht aber den Mittelstand.
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/...0Abgeltungsteuer/197258.html