Geldanlage-Spezial 1: So sichern Sie ihre Rente
Von Heino Georg
Die private Altersvorsorge wird ab dem kommenden Jahr gefördert. Auch nach Monaten der öffentlichen Diskussion um Für und Wider dieser Reform ist vieles offen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das "größte Altersvermögensprogramm aller Zeiten" sei das, was an jenem denkwürdigen Freitag, dem 11. Mai 2001, vom Bundesrat beschlossen wurde, so Walter Riester. Doch ob der Bundesarbeitsminister mit seinem Werk, das in schönstem Bürokratendeutsch "Altersvermögensgesetz" (AVmG) getauft wurde, tatsächlich als Retter in die Geschichte des bundesdeutschen Sozialsystems eingehen wird, bleibt fraglich.
Denn im deutschen Rentensystem brennt es an allen Ecken. Es ist längst fünf vor zwölf. Mit der staatlichen Förderung beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge ist es Riester und seinen Helfern zumindest gelungen, den Uhrzeiger ein wenig zurückzudrehen. Doch zu aller Überdruss sind die Berliner Bürokraten äußerst detailverliebt zur Tat geschritten. Kein Wunder also, dass sich die künftige Rentnergeneration jetzt mit einem "echt komplizierten, von Ex-Gesundheitsminister Horst Seehofer sogar als "wahres Monstergesetz" bezeichneten Werk auseinandersetzen muss - sofern sie davon profitieren wollen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie hoch fallen die staatlichen Zulagen aus?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Insbesondere dem Beitragsjahr, der Höhe der Einzahlung, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Zunächst (2002) gibt es eine Zulage von etwa 75 DM für jeden Berechtigten und zusätzlich 90 DM für jedes Kind. In der Endstufe (2008) steigt die Grundzulage auf 300 DM und 360 DM für jedes Kind.
Gibt es einen Mindestbeitrag, der für die private Vorsorge gezahlt werden muss?
Ohne eigene Beitragsleistung gibt es auch keine Zulagen. Der Gesetzgeber erwartet, dass die Summe von Zulagen und Eigenbeiträgen zunächst mindestens ein Prozent des beitragspflichtigen Brutto-Einkommens des Vorjahres ausmacht. Bis 2008 steigt der "Altersvorsorgeaufwand" auf mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens.
Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Ausnahme: Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, die schon über die bestehenden Systeme versorgt sind. Daumenregel: Wer in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlt, kann auch die private Zusatzversorgung nutzen. Aber auch rentenversicherungspflichtige Selbständige und Landwirte sowie Empfänger von Lohnersatzleistungen können die Zulagen bekommen.
Gibt es die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz auch für Personen, die keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Auch Ehepartner, die selbst nicht versicherungspflichtig sind, können die Grundzulage erhalten. Voraussetzung ist, dass sie mit ihrem Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und für den nicht rentenversicherungspflichtigen Partner ein eigener Altersvermögens-Vorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Welchem Konto werden die Kinderzulagen gutgeschrieben?
Die Kinderzulage wird grundsätzlich nur einem Elternteil gewährt, in der Regel der Frau. Auf Antrag kann dies geändert werden.
Ab wann gibt es die staatliche Förderung, und wie wird sie ausgezahlt?
Zulagen oder Steuervorteile über den "Sonderausgabenabzug" gibt es ab dem Steuerjahr 2002. Steuerexperten sprechen vom Veranlagungszeitraum (VAZ) 2002. Ausgezahlt werden die staatlichen Mittel nach der Prüfung durch die Finanzbürokratie dann frühestens ab März 2003. Wird die Steuererklärung später abgegeben, gibt's den Geldsegen entsprechend verzögert. Das Finanzamt prüft im Rahmen des Einkommensteuerbescheids, ob im Einzelfall die Zulage oder der steuerliche Abzug als Sonderausgabe günstiger ist.
Wie ist das Verhältnis Riester-Rente und Steuern?
Mit der Riester-Rente wird eine "nachgelagerte Besteuerung" eingeführt. Das bedeutet: Die laufenden Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen und damit unversteuert erbracht. Dafür muss der Anleger die spätere Privatrente im Ruhestand versteuern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Leibrenten unterliegt die Riester-Rente voll und nicht nur mit dem Ertragsanteil der Steuer.
Wie wird die Zulage ausgezahlt?
Förderberechtigte stellen einen Antrag auf Zulage nach dem AVmG. Die Zulage wird anschließend dem individuellen Vertrag bei dem Versicherer, der Fondsgesellschaft oder der Bank gutgeschrieben.
Darf man nach Vertragsabschluss den Anbieter wechseln?
Grundsätzlich kann der Anbieter mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gewechselt werden. Allerdings muss sofort ein Folgevertrag geschlossen werden, der zertifiziert ist. Geschieht das nicht, müssen gegebenenfalls alle Zulagen zurückgezahlt und die Beiträge nachversteuert werden. Zumindest bei Versicherungsprodukten ist ein solcher Wechsel mit erhöhten finanziellen Risiken verbunden.
Können Ehepaare einen gemeinsamen Vertrag abschließen?
Nein. Jedem Ehegatten steht getrennt die staatliche Förderung zu. Also müssen auch zwei Verträge abgeschlossen werden.
Kann man auch mal mit der Zahlung aussetzen?
Der Gesetzgeber hat sowohl vorgesehen, dass der Vertrag eine Zeit lang ruht als auch dass in der Höhe schwankende Beiträge eingezahlt werden. Wer allerdings ein Jahr Beitragspause einlegt, muss auch auf die entsprechenden Zulagen für dieses Jahr verzichten.
Können Zulagen auch über die betriebliche Altersversorgung gewährt werden?
Ja. Zahlt der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse, können die Zulagen in Anspruch genommen werden. Außen vor bleiben nach dem aktuellen Stand Direktzusagen und Zahlungen in Unterstützungskassen. Details zum Thema betriebliche Altersversorgung werden momentan noch diskutiert.
Was passiert, wenn der Vertrag nicht nach dem Altersvermögensgesetz vollendet wird?
Im schlimmsten Fall wird er zurückabgewickelt. Im Klartext heißt das: Die Zulagen müssen zurückgezahlt, die aus unversteuertem Einkommen aufgebrachten Beiträge und eventuellen Zinserträge nachversteuert werden