Presseinformation
Mainz, 12.Juli 2004:
Am 16. April 2004 schloss PrimaCom AG (die „Gesellschaft“) Verträge betreffend (i) die Veräußerung im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände auf eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft, die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH („BBKH“), eine durch die Gläubiger der Gesellschaft gegründete Investorgesellschaft, (ii) Freistellung von oder Erstattung für im Wesentlichen sämtlichen bekannten Verbindlichkeiten der Gesellschaft durch BBKH (iii) Erhalt einer Bargegenleistung von EUR 5 Millionen, die, soweit verfügbar, an die Aktionäre der Gesellschaft als Liquidationserlös ausgeschüttet werden sollte und (iv) Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2004 erreichte die vorgeschlagene Vermögensveräußerung nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Aktionäre und wurde folglich abgelehnt. Nach der Hauptversammlung hat der Vorstand der Gesellschaft die Gespräche mit den Gläubigern des erstrangigen Kreditvertrags (sogenannte „Senior Credit Facility“) und den Gläubigern der „Second Secured Facility“ fortgesetzt, um eine einvernehmliche Lösung für eine Refinanzierung der Gesellschaft zu finden. Obwohl ausreichende Liquidität zur Begleichung von in nächster Zeit fälligen Zinszahlungen vorhanden ist, hat die Gesellschaft beschlossen, während der Gespräche mit ihren Gläubigern keine Zinszahlungen auf die Second Secured Facility zu leisten. Als Folge befindet sich die Gesellschaft gegenwärtig in Verzug unter diesem Vertrag. Die Gläubiger der Second Secured Facility unterliegen einer 60-tägigen Stillhaltefrist gemäß den Bestimmungen des sogenannten Inter Creditor-Vertrags. Der vorstehend genannte Verzug führt auch zu einem Kündigungsgrund („Cross Default“) unter dem Senior Credit Facility. Auf die Geltendmachung dieses Kündigungsgrunds haben die Gläubiger der Senior Credit Facility für einen Zeitraum von zunächst 30 Tagen verzichtet.