http://www.ariva.de/news/...erhoehung-soll-am-Freitag-starten-4357738wäre mal interessant im Detail zu wissen!
Muss die Donau Invest Beteiligungsgesellschaft nach der Bezugsfrist Bezugsrechte besitzen, um nicht gezeichete Aktien zu 1,08 Euro übernehmen zu können
oder entfällt das gänzlich?
Denn wenn man die Ausübung der Bank nicht rechtzeitig erklärt und für entsprechend Geld sorgt (zum Zeichnen der neuen Aktien),
dessen Depotführer wird dann nämlich die BZRs am letzten Handelstag bestens stellen, also ohne Limit verkaufen.
Nur gibt es dann natürlich auch einen Käufer für die BZR.
Was ist, wenn der Käufer der BZR am letzten Tag viele BZRs kauft,
aber dann Mangels Geldvermögen die Stücke nicht oder nicht komplett zeichnen/übernehmen kann?
Verfallen dann die BZRs oder übernimmt die entsprechende Depotbank bis zu einer gewissen Summe die Zwischenfinanzierung, um die Stücke über die Börse zu arbitrieren?
Oder eben nicht
und Donau bekommt die nicht gezeichneten Aktien zu 1,08 Euro auch ohne Bezugsrecht?
Denn normalerweise müsste Donau alle offenen Bezugsrechte am letzten Handelstag erwerben, nur ist das dann recht interessant, wenn wirklich alle restlichen BZRs auf den Markt bestens kommen.
Welches Limit gibt Donau ein?
Was ist mit den anderen Käufern, die auch am letzten Handelstag Bezugsrechte mit Limit oder ohne Limit ordern und Donau damit wegschnappen?
Und ich kann mir ehrlich gesagt auch keine Bezugsrechte-Käufer (am letzten Handelstag wohlgemerkt) vorstellen, die dann ihr erworbenes Bezugsrecht nicht ausüben können (fehlendes Geld) und verfallen lassen müssen.
Damit dann Donau ohne BZR die jungen Aktien zum Vorzugspreis geschenkt bekommt.
Also:
Muss Donau am letzten Handelstag alle offenen BZRs kaufen und wie können die eine Komplettausführung ihrer Order garantieren ohne selbst ohne Limit ordern zu müssen?
Und welche Größenordnung geben die ein (Stückzahl)?
Irgendwie ist das noch konfus!