Die Rentabilität eines Windparks wird über dessen potentielle Lebensdauer gerechnet, also über 25 Jahre. Das spielt es keine Rolle, ob die letzten Jahre gut oder schlechte "Windjahre" waren. Insoweit wird da ein Rechtsanwalt nichts feststellen, was nicht schon Wirtschaftsprüfungskanzleien in den letzten 18 Jahren der Firma hätten feststellen können.
Übrigens spielt die Entwicklung des EEG bei den fertiggestellten Anlagen keine Rolle. Veränderungen im EEG entfalten ihre Wirkung nur auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht fertiggestellte Kraftwerke. Niemals rückwirkend (s. Rückwirkungsverbot). Andersrum ausgedrückt: Novellierungen des EEG betreffen fertiggestellte Anlagen (PV, Wind on-shore/off-shore, solarthermie) nicht.
Damit war die Novellierung des EEG 2012 auch nicht Ursache für die Schwierigkeiten der Solarindustrie. Denn davon abgesehen, dass das EEG seit 22 Jahren regelmäßig novelliert wird und damit Veränderungen wirklich keine Überraschung mehr sind, fördert das EEG nicht die Solarindustrie (Hersteller), sondern die Anlagenbetreiber (Einspeisevergütung, NICHT Herstellervergütung!). Andersrum ausgedrückt hat die Industrie der Erneuerbaren Energien nicht den geringsten Berührungspunkte mit dem EEG. Die PV-Industrie hat ausschließlich mit dem Preisverfall der Module zu kämpfen und das ist ja genau das was von Anfang an gewünscht war: dass die Module kostengünstig und damit wettbewerbsfähig werden. Sonst hätte man nie solche Erfolge feiern können, wie den Rückgang der Rentabilität und damit den Rückgang konventioneller Kraftwerke an sich (s. Jahresergebnis RWE).
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