Kurz (oder doch nicht so kurz) meine Meinung zu dem Thema:
Blub:
Solange es den § 33 a AO (Schutz von Bankkunden) kann jede Bank sich hierauf berufen und grundsätzlich zuerst einmal keine Auskünfte machen. Auskünfte dürfen bei Steuerfahndung erst dann von der Bank angefordert werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg hat. - Wie heißt es auch so schön: RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND ZWEI PAAR SCHUHE.
Furby:
Direkt Broker sind keine Kreditinstitute im Sinne des § 33 a AO (bei Bedarf müßte ich dies kurz recherchieren).
Alouis:
Der Gedanke eines Einheitssteuersatzes ist grundsätzlich gar nicht einmal so uninteressant und wird auch mit Sicherheit in den Ausschüssen des Finanzministerium durchdacht. 15% dürften aber zu niedrig sein. Halten wir uns an den künftigen Steuersatz für o.a. Kapitalgesellschaften in Höhe von 25% würde es passen. Mir wäre dies Recht, denn mein persönlicher Steuersatz liegt leider (J) bei 40%, anderen wiederum, die einen geringeren Steuersatz haben, mit Sicherheit nicht. Soweit ich weiß, wird es in anderen Euro-Länder so durchgeführt. Zum Bankgeheimnis s.o.
Cap blaubär:
1.) USt (Umsatzsteuer) entsteht keine. 2.) Wie soll die Bank die Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer (auch kein schlechter Gedanke) ermitteln?
Kalahari:
Eine Vereinfachung schadet uns Steuerberatern (J). Grundsätzlich stimme sich Dir zu. Aber auch meine Auszubildenden spekulieren bereits. Folge: Diese haben z.Z. keinen bzw. einen niedrigen Steuersatz.
RGPR:
Werbung in eigener Sache: Ein guter Steuerberater. Aber abgesehen davon, am besten stellst Du deine Zahlen selbst zusammen. Hinsichtlich der Spekulationssteuer suche unter meiner ID. Ich habe mich diesbezüglich oft in die Diskussion eingeklinkt. Vielleicht hilft es Dir weiter.
Goldrausch:
Der Bericht in der Börse-Online muß falsch gewesen sein bzw. mißverständlich ausgedrückt worden sein. § 169 AO regelt die Festsetzungsfrist (eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist). Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen worden ist. Die einzige Frage die sich hier stellt, wann beginnt sie zu laufen. Irgendwann muß einmal ein sogenannter Rechtsfrieden entstehen.
Treets:
Von der Einkommensteuer werden noch die Solidaritätsabgabe 5,5% und je nachdem Kirchensteuer 8% bzw. 9% erhoben (ggfls. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen).
Strumi:
Nach Ablauf der Spekulationsfrist ist die Veräußerung steuerfrei! Du hast richtig gelesen, manchmal kann man auch in Deutschland noch etwas steuerfrei veräußern (J).
Zu Steuerhinterziehung allgemein:
Sie kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Man sollte es sich also nicht nur einmal überlegen ob man dieses Risiko eingeht. Ich jedenfalls bezahle lieber meine Steuern auf die Gewinne als dieses Risiko einzugehen. Dies solltet Ihr beachten. Auch wenn im Moment das Finanzamt i.d.R. nicht dahinter kommt, aber was nicht ist, kann ja noch werden. Wenn hier etwas in den ggfls. nächsten 13 Jahren etwas geändert wird, kann das Finanzamt die Altfälle locker aufrollen (13 Jahre, wegen Anlaufhemmung).
Ich hoffe ich habe Euch hiermit weitergeholfen. Sollte sich jemand persönlich angegriffen füllen, war es nicht so gemeint.
Gruß MisterX