Leider habe ich bisher auch noch Nichts richtig schlüssiges gefunden.
Ich habe es bisher allerdings so verstanden, dass der letzte Käufer das Stimmrecht erhält, also nicht der Unwissende, dessen Aktie verliehen wurde, und auch nicht der "Zwischenhändler". Also erhält der Käufer des Short Shares das Stimmrecht.
Steht zumindest bei Investopedia so:
www.investopedia.com/ask/answers/05/shortsalevotingrights.asp
Wenn dem so ist, dürfte vorerst eigentlich gar kein Problem auftauchen.
Die Stimmberechtigten werden angeschrieben:
a) jene, deren Aktien nicht verliehen wurden.
b) jene, welche Shorts aus verliehenen Aktien gekauft haben.
Das Problem taucht doch eigentlich erst auf, wenn sicher jene, welche dachten stimmberechtigt zu sein, beschweren.
Ob jene sich dann aber zu Recht beschweren, vielleicht haben sie dem in den AGB's ihres Brokers unbewusst zugestimmt, werden wir dann sehen.
Interessant wären dann die jenigen, welche eventuelle Naked Shorts gekauft haben. Die gehen ja auch von einem Stimmrecht aus, haben hätten aber keins.
Ich sehe also eigentlich kein Problem, welches bei AMC oder der SEC entsteht.
Erst Beschwerden von "Übergangenen" werden evtl. zu einem Problem, aber wie lange würde eine Untersuchung dann dauern?
Über mehr oder berichtigende Infos wäre ich dankbar.