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Wenn ein Hersteller die Sicherheit und die Zulässigkeit der Anlage verkauft, dann gibt es eine Gewährleistung darauf. Es sei denn der Hersteller ist pleite. Auch der Hersteller hat entspechende Versicherunen. Die Versicherungen prüfen in Schadensfällen ob fahrlässig gehandelt wurde.
Aus dieser Symbiose kann so mancher Auftraggeber Profit schlagen, indem er den Ausfall kassiert. Doch wenn es auch nur einen gibt, der nur einigermaßen belegen kann, daß der Auftraggeber vorsätzlich oder wider besseres Wissen den Hersteller Lückenhaft informiert hat, ja dann wird es eng mit einer Versicherungen. Kann ich Dir MG aus eigener Erfahrung als Zeugen gegen den Auftragsgeber 'versichern'.
Ich hab grad einen Fall, wo der Kunde den Hersteller unrichtig informiert hat. Nun will er Ausfallschaden geltend machen. Ich kann Dir sagen - der Auftraggeber wird seinen Schaden nicht nur selbst zahlen müssen, er hat sich auch noch Strafbar gemacht. Betrugsversuch.
lese ich das jetzt schon was meingott täglich schreibt
:-)
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