Anwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen
IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden: IFRS 15 regelt anhand eines Fünfstufen-Modells, wann und in welcher Höhe Umsatzerlöse realisiert werden. IFRS 15 ersetzt IAS 11, IAS 18, IFRIC 13, 15 und 18 sowie SIC 31. IFRS 15 ist gleichermaßen auf alle Branchen anzuwenden. Nicht anzuwenden ist IFRS 15 ua. auf die Erlösrealisierung von Leasingverträgen, Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten. Im Jahr 2015 wurde der Anwendungszeitpunkt von IFRS 15 um ein Jahr verschoben (zuvor 01.01.2017).
Details hier:
www.iasplus.com/de/standards/ifrs/ifrs15